ÜBERSICHT IHSFLUGG , 09.23

A day and date to remember
23,2,2,23
Es schpeziells Datum
Phaltet Euri Wert , sind für Euri Lüt da
One wish, keep your dignity and your people with you

your way
helps on the way ways
Inclusive :
joncullen.hpage.com (sweibger, joncullen, J.on, neues Gefühl ich nicht mitlaufen )
nohisfra.hpage.com (hilfe für dich)
j.on (neues Gefühl ich nicht mitlaufen
If you don't know going on, ask Ihsflugg , we'll be here for you.Dot.
wenn nümme witerweisch, luäg uf Ihsflugg, mir sind da. Punkt.
Längerfristig wird sich , aufgrund der Entwicklung der Zeit (Geldströme fliessen in Technik und globaler Monopolisierung,
gewollte Trennung Reich Arm, Abhängigkeiten durch Arbeit , Technik (Händy, KünstlicherIntelligenz , der "Wunsch" nach den Menschen zu "entlasten") gibt es kurz -
bis mittelfristig nur die Hilfe im Kreis der Deinen an denen Dir etwas liegt, schon was Du für Dich und Deine machen kannst, auch in Bezug auf weitergehende
Entwicklungen (Auseinandersetzungen mit konfrontalem Ausmass, Natur, Arbeit, Überleben, Verzichten , mit Machen, Werte finden, Werte verteidigen).
Ich darf Euch zeigen, auch wenn wir vieles durch die "Bequemlichkeit" verloren haben, wir immer noch überleben können und dürfen.
Vieles gibt es bereits, auf welches Ihr Euch verlassen könnt (Hilfsorganisationen, staatliche Überbrückungshilfen) , vieles kannst Du und die Deinen jetzt auch anschauen und darauf vorbereiten. Warum eigentlich nicht : Wenn Du in die Ferien gehst, bereiteste Du Dich auch vor.
Ihsflugg soll zeigen, was alles machbar ist, um Deine Werte zu wahren und für Dich und die Deinen da zu sein.
Vorzubereiten kann sogar Erfahrung ausweiten.
Jon
Meine Gedanken gehen dahin, einfach mitzuteilen, und wenn etwas ist, bin ich da.

Hilfe in der Stadt Zürich (alle Bereiche)

T TELEFONISCHE HILFE private Organisationen
Beratungsstellen und Angebote
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Angebote für die ganze Schweiz
Pro Mente Sana Beratung
0848 800 858 promentesana.chDie Stiftung Pro Mente Sana bietet telefonisch und per Email psychosoziale und juristische (insbes. auch arbeitsrechtliche) Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige an. Kostenlos und auf Wunsch anonym. Zudem bietet Pro Mente Sana ensa Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kurse zielen auf die Vermittlung von Erste-Hilfe-Massnahmen bei akuten psychischen Krisen und sich entwickelnden psychischen Problemen. Mehr Infos unter: www.ensa.swiss.
Dargebotene Hand: anonym - 24 Stunden
143 143.chDie Dargebotene Hand ist unter Telefon 143 rund um die Uhr da für Menschen, die ein helfendes und unterstützendes Gespräch benötigen. Tel 143 bietet allen Anrufenden völlige Anonymität. (Kosten pro Anruf: Festnetz: 20 Rp. Handy: 20 bis 70 Rp. Öffentliche Telefonkabine 70 Rp.) Auf der Webseite www.143.ch wird Online-Beratung angeboten und du findest alle Informationen zum Angebot der Dargebotenen Hand.
Telefon 147: Für Kinder und Jugendliche
147 147.chDie Pro Juventute Telefonberatung ist kostenlos rund um die Uhr für dich da. Du musst deinen Namen nicht nennen. Du darfst alles was dich bedrückt erzählen. Niemand wird von deinem Anruf bei 147 erfahren. Er erscheint nicht auf der Telefonrechnung. Pro Juventute bietet auf der Webseite auch Chatberatung an. SMS Beratung ist auch möglich.
Sanität
144In Notfällen, etwa bei Suizidgefahr oder anderer Gefahr von Selbst- oder Fremdgefährdung, kann die Rettungsnummer 144 angerufen werden. Diese leitet alle weiteren notwendigen Schritte ein.
Pro Senectute
044 283 89 89 prosenectute.chPro Senectute setzt sich dafür ein, dass Menschen in der Schweiz bis ins höchste Alter als mitgestaltende und wertgeschätzte Mitglieder der Gesellschaft leben können. Mit dem Alter wird die Gesundheit immer wichtiger. Pro Senectute berät und informiert zu Angeboten der Gesundheitsförderung, Entlastungsmöglichkeiten und anderen Fragen zur Gesundheit.
Suche nach psychologischen Psychotherapeut/innen FSP
psychologie.chDie Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP ist der Berufsverband der Hochschulpsychologinnen und -psychologen und der grösste Berufsverband von psychologischen Psychotherapeut/innen. Die FSP bietet eine Online-Therapeut/innen-Suche an.
Suche nach ärztliche Psychotherapeut/innen
psychiatrie.chDie Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) ist die Fachgesellschaft der in der Schweiz tätigen Fachärzte und -ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie bietet eine Online-Psychiater/innen-Suche an.
Suche nach Psychotherapeut/innen
psychotherapie.chDie Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ASP hat rund 850 Einzelmitglieder. Sie sind eidgenössisch anerkannt und decken ein grosses Spektrum der Psychotherapie ab. Die ASP bietet eine Online-Therapeut/innen-Suche an.
Feel-ok.ch
feel-ok.chAuf feel-ok.ch finden junge Menschen Antworten auf ihre Fragen. Interessante Texte, spannende Tests und hilfreiche Tools zu allen wichtigen Themen.
LGBT+ Helpline
0800 133 133 LGBT+ Helplinekostenlose Helpline: Montag - Donnerstag, 19 - 21 Uhr Die LGBT+ Helpline ist die Beratungsstelle für alle Anliegen in Sachen LGBT+ und die Meldestelle für homo. und transphobe Gewalt. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, welche Fragen und Anliegen zum LGBT-Lebensumfeld haben - egal, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sie selbst haben.
Schweizerisches Rotes Kreuz
058 400 41 11 redcross.chDas SRK bietet eine Vielfalt an Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung. Sie haben als Ziel, das Leben, die Gesundheit und die Würde von Menschen in Not zu schützen. Das SRK bietet auch Hilfe und Entlastung im Alltag, sei es mit Kinderbetreuung für Eltern in Not oder Besuchs- und Begleitdienst gegen Einsamkeit.
Caritas Schweiz
041 419 22 22 caritas.chCaritas setzt sich mit verschiedenen Angeboten dafür ein, dass von Armut betroffene und armutsgefährdetet Menschen ihre Situation besser meistern können und einen Weg aus der Armut finden. Caritas engagiert sich in der Schweiz zudem für Asylsuchende, Flüchtlinge und benachteiligte Migrantinnen und Migranten. Weiter bietet sie Unterstützung in der letzten Lebensphase sowie Familienplatzierungen für Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen.
Für ein Zürich ohne Belästigung und Übergriffe!
https://zuerichschauthin.ch/de/



ÜBERSICHT ALLER HILFEN STADT ZÜRICH
https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/erschliessung/izs/beratung_hilfe/sozialberatung.html
Hilfsangebote
Es gibt verschiedene Stellen, an die sich Menschen in suizidalen Krisensituationen wenden können. Rund um die Uhr, vertraulich und kostenlos.
Die Dargebotene Hand: Telefon: 143 oder www.143.ch
Für Kinder und Jugendliche: «Beratung + Hilfe 147»: Telefon: 147 oder www.147.ch
Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
Für Hinterbliebene: trauernetz.ch
Plattform für psychische Gesundheit: dureschnufe.ch
Soziale Angebote der Stadt Zürich:
Schreibdienst - Bewerbungswerkstatt
Schreibdienst - Hilfe beim Schreiben von Briefen, Bewerbungen und Ausfüllen von Formularen
Schreibdienst - Kurs Stipendien online beantragen
Schreibdienst - Kurs Wohnungssuche im Internet
Soziale Angebote von privaten Institutionen:
Caritas Zürich Stellwerk 500 - Bildung, Beratung und niederschwellige Unterstützung
DFA - Unterstützung bei Bewerbungen im Treffpunkt der DFA
IG Sozialhilfe - Kostenloses Internet-Café für Armutsbetroffene
SAH Fachstelle Impuls - Bewerbungsatelier für Stellensuchende in der Fachstelle impuls
Schreib-Coaching im GZ Affoltern
Schreib-Coaching im GZ Hirzenbach
Schreib-Coaching im GZ Loogarten
Verein Incontro - Lokal Primero
Treffpunkte für Menschen in Not
Sind Sie in einer schwierigen Lebenslage und suchen einen Aufenthaltsort ohne Konsumzwang, an dem Sie zur Ruhe kommen oder bei Bedarf auch Kontakte knüpfen können? Hier finden Sie Treffpunkte für einsame, suchtkranke, psychisch kranke oder armutsbetroffene Menschen. Einige Orte bieten auch kostenlos oder günstig Essen, Kaffee, Zeitungen und Zeitschriften oder Spiele.
Suchergebnis: 17 Treffer in «Treffpunkte für Menschen in Not»
Soziale Angebote der Stadt Zürich:
t-alk - Treffpunkt für alkoholabhängige Frauen und MännerTreffpunkt City - für Menschen am Rande der GesellschaftSoziale Angebote von privaten Institutionen:
Bahnhofkirche - Kapelle und SeelsorgeBrot-Egge - Anlaufstelle für Menschen in NotCafé Yucca - Treffpunkt für Menschen in schwierigen LebenssituationenChrischtehüsli / CHAI - Anlauf- und Beratungsstelle und TreffpunktGassencafé Sunestube - Niederschwellige Anlauf- und BeratungsstelleHIV-Aidsseelsorge - Come-In und TreffpunktImbiss54 - günstiges MittagessenIsla Victoria - Anlaufstelle für SexarbeitendeNetz4 - Offener Treff für Erwachsene im Kreis 4Open Heart - Treffpunkt und BeratungSolino - Treffpunkt am WochenendeSpeak-Out - GassenkücheTreffpunkt Nordliecht für Menschen mit psychischen ProblemenVerein Incontro - Essensausgabe und LebensmittelabgabeVerein Incontro - Lokal PrimeroWeitere Informationen
8036 Zürich
chergebnis: 23 Treffer in «Unterstützung im Alltag»
Soziale Angebote der Stadt Zürich:
KESB - freiwillige Unterstützung durch Beistand / BeiständinSoziale Angebote von Kanton Zürich und Bund:
Psychiatrische Universitätsklinik - Wohncoaching für Personen mit psychischen BeeinträchtigungenSoziale Angebote von privaten Institutionen:
Büro-Spitex - Administrative Unterstützung zu HauseCaritas Zürich - mehrsprachige Info-Veranstaltungen für Migrant*innenCaritas Zürich – Treffpunkt und Unterstützung für Geflüchtete aus der UkraineCaritas Zürich Stellwerk 500 - Bildung, Beratung und niederschwellige UnterstützungFür Auftraggebende: Job Shop vermittelt junge Menschen für HilfsarbeitenGlattwägs - Unterstützung bei Haus- und Gartenarbeit, Mithilfe beim UmzugImbiss HOPE - Mittagessen und LebensmittelabgabeJob Shop / Info Shop - Steuererklärung ausfüllen-Tipps und Infos für junge ErwachseneJob-Vermittlung Wipkingen - Kurzfristige stundenweise Arbeitsvermittlung Nachbarschaftshilfe Zürich - Kontakte und nachbarschaftliche Hilfe im QuartierReformierte Kirche Zürich - Begleitung von Menschen in schwierigen LebenssituationenSAH ETCETERA - Vermittlung von Hilfskräften und Einsatzplätze für ErwerbslosesintegrA Zürich - Begleitung und Unterstützung zuhause für SeniorInnen und Menschen mit BeeinträchtigungSocial Coworking / Streetchurch - Sozialberatung und Unterstützung für Jugendliche und junge ErwachseneSolinetz Zürich - Hilfe bei der WohnungssucheSolinetz Zürich - Tandem - Persönlicher Austausch und UnterstützungSRK Pontesano - Unterstützung für Menschen mit psychischer Belastung Streetchurch - Reinigungsarbeiten, Gartenunterhalt, Transport und UmzugVerein Aurora - regelmässige Treffen in Zürich für Verwitwete mit KindernVerein Incontro - Lokal PrimeroZentrum Elch - LernstubeWeitere Informationen
your way helps on the way ways
Sind Sie in der Stadt Zürich gemeldet und haben Ihre Wohnung verloren – oder stehen unmittelbar davor? In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig draussen übernachten. Das Sozialdepartement hilft Einzelpersonen, Jugendlichen, Paaren sowie Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern, die kein Dach mehr über dem Kopf haben oder Personen, die unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehen. Das Sozialdepartement ist aber keine Wohnungsvermittlungsstelle. Unsere Angebote werden sozialarbeiterisch begleitet oder betreut. In einem Teil der Angebote ist die Aufenthaltsdauer beschränkt.
Aktuell

Publikation WOPP-Studie 2021 der Stadt Zürich
Die Prävalenz psychisch kranker Menschen in Wohneinrichtungen der Stadt Zürich für Erwachsene. Daten und Analyse der WOPP-Studie. Ergebnisse 2021 und Vergleich mit 2013.
Als StadtzürcherIn obdachlos?
Anmeldung und Sekretariat Wohnen und Obdach
Wenn Sie in der Stadt Zürich gemeldet sind und sich für ein Wohnangebot anmelden wollen, müssen Sie persönlich bei der Abteilung Anmeldung und Sekretariat mit den mitzubringenden Unterlagen vorbeikommen. Sind Sie bereits bei den Sozialen Diensten gemeldet? Dann können Sie auch Ihre Sozialarbeiterin / Ihren Sozialarbeiter kontaktieren.
Öffnungszeiten für Anmeldungen

Mitzubringende Unterlagen für die Anmeldung
Bringen Sie bitte zum ersten Anmeldegespräch die notwendigen Unterlagen mit. Welche das sind, entnehmen Sie den unten verlinkten Checklisten:Checkliste «Mitzubringende Unterlagen für erwachsene Einzelpersonen»
Kontakt Anmeldung und Sekretariat
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Anmeldung und Sekretariat
Von auswärts und obdachlos?
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV)
Melden Sie sich bei uns, wenn
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen direkt in die ZAV zu kommen. Bitte kontaktieren Sie uns wenn möglich telefonisch: +41 44 412 64 21, Mo-Fr, 9-12 und 13.30-16.30 Uhr.
AuslandschweizerInnen aus einem Risikogebiet (siehe BAG-Liste der Risikoländer) kontaktieren uns bitte im Voraus telefonisch oder per Kontaktformular:
Kontakt ZAV
Soziale Dienste
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle
Notschlafstelle (ohne Voranmeldung)
Neuer Standort Notschlafstelle
Die Notschlafstelle ist wegen Sanierungsarbeiten vorübergehend umgezogen. Per Dienstag, 7. Dezember 2021, befindet sich die Notschlafstelle an der Birmensdorferstrasse 660 (Nähe Triemli).

Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzerinnen und Benutzer und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
Öffnungszeiten

Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet:
Der Zugang wird bis um 0.30 Uhr gewährt.
Die Gebühr von Fr. 5.-/Nacht für die Nutzung der Notschlafstelle ist seit 15. Januar 2021 bis auf Weiteres erlassen.
In (ausgewiesenen) Notlagen entscheidet das Team der Notschlafstelle über die Beherbergung auswärtiger Personen für eine Nacht.
Kontakt und Standort Notschlafstelle
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Notschlafstelle
Notunterkunft für Familien

Die Standorte der Notunterkunft für Familien sind täglich von 13 bis 19 Uhr telefonisch erreichbar. Am Wochenende sowie an Feiertagen erfolgen Notaufnahmen von 17 bis 19 Uhr. Eine telefonische Anmeldung im Büro Rieterstrasse, T 41 44 415 35 80, ist erforderlich.
Grundsätzlich müssen Familien telefonisch durch die Sozialen Dienste unter Telefon +41 44 412 65 54 bei der Anmeldung und Abklärung angemeldet werden.
In dringenden Fällen von Montag bis Sonntag ist eine Anmeldung und der Eintritt direkt bei der Notunterkunft für Familien möglich.
Telefon +41 44 415 35 80, täglich bis 19 Uhr.
Kurzüberblick Angebote von Wohnen und Obdach
A bis Z Obdachlosigkeit (A–Z)

Das A bis Z beantwortet Fragen, die häufig von SchülerInnen, Studierenden, Privaten und Medien zum Thema Obdachlosigkeit gestellt werden.
Forschung im Bereich Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Weltweit sind schätzungsweise 150 Millionen Menschen von Obdachlosigkeit betroffen. In der Schweiz gibt es jedoch bislang wenig Forschung zu dieser Personengruppe. Der Geschäftsbereich Wohnen und Obdach verfügt über Jahrzehnte lange Erfahrung und damit über relevantes Fach- und Expertenwissen im Bereich der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, das er gerne mit Forschenden, Doktoranden, Studierenden teilt.
Mehr Informationen zur Forschung im Bereich Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Weitere Anlaufstellen im Bereich Wohnen
Günstige Wohnungen, Wohnungssuche und mehr ...
Geschäftsbereich Wohnen und ObdachDer Geschäftsbereich Wohnen und Obdach setzt sich für eine wirkungsvolle Wohnintegration ein. Er bietet Einzelpersonen, jungen Erwachsenen und Familien in prekären Wohnsituationen betreute Wohnmöglichkeiten und unterstützt sie bei der Wohnungssuche im freien Wohnungsmarkt.
Kontakt Wohnen und Obdach
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Global Navigation
A bis Z zur Obdachlosigkeit
Das A bis Z beantwortet Fragen, die häufig von SchülerInnen, Studierenden, Privaten und Medien zum Thema Obdachlosigkeit gestellt werden
A
Die Notschlafstelle ist kein Ersatzhotel. Anrecht auf einen Platz in der Notschlafstelle haben randständige mittellose Zürcherinnen und Zürcher. Im Härtefall, wenn die Temperaturen deutlich unter null Grad fallen, werden aber natürlich auch Nicht-Stadtzürcherinnen und -Stadtzürcher für eine Nacht aufgenommen. Sie werden am nächsten Arbeitstag an die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle ZAV verwiesen.
Im Durchschnitt wird eine Person pro Nacht weiterverwiesen.
In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig unter freiem Himmel übernachten. Es stehen genügend städtische und private Notunterkünfte bereit, um obdachlosen Personen vorübergehend Schutz und Obdach zu geben.
sip züri sind ca. zwei bis drei Dutzend Personen bekannt, die zu jeder Jahreszeit und auch bei kalter Witterung freiwillig draussen nächtigen. Diese Personen sind sich das gewohnt und auch entsprechend ausgerüstet. Die Kältepatrouille besucht die bekannten Schlafplätze bei Minustemperaturen regelmässig und versucht, die Personen zu einer Übernachtung in einer Notunterkunft zu motivieren. Wenn eine Eigengefährdung bei Obdachlosen besteht, wägt sip züri die Risiken ab und zieht bei Bedarf einen Notarzt bei.
Die Notschlafstelle der Stadt Zürich steht grundsätzlich Personen, die in Zürich angemeldet sind, offen. In einer Notlage werden aber auch auswärtige Personen für eine Nacht aufgenommen und dann an die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle ZAV vermittelt, wo die Vernetzung mit der Wohngemeinde erfolgt.
Städtische Übernachtungsmöglichkeiten (alle ganzjährig):
Medizinische Hilfe:
Angebote privater Organisationen (Auswahl nicht abschliessend):
B
Die Notschlafstelle der Stadt Zürich verfügt über 52 Betten. In einer Notsituation können 80 Schlafplätze geschaffen werden. Für Frauen ist eine eigene Etage reserviert.
D
Die Stadt Zürich orientiert sich beim Begriff «Obdachlosigkeit» an der Klassifizierung der ETHOS Europäische Typologie für Wohnungslosigkeit. Danach zählen als obdachlos
Die Problemlagen, die zu Obdachlosigkeit führen können, sind individuell. Psychische Beeinträchtigung kann dabei sowohl Ursache als auch Wirkung sein.
Ja, es gibt Menschen, die es vorziehen, im Freien zu übernachten. Oft handelt es sich bei ihnen um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Ebenfalls ein Grund kann sein, dass die Person keinen legalen Aufenthalt in der Schweiz hat und deshalb die Behörden meidet.
E
Gar nicht. Längst nicht jede Person, die so aussieht, wie man sich «die Obdachlose/den Obdachlosen» vorstellt, ist auch tatsächlich obdachlos; die Person wohnt möglicherweise in einem Heim, in einem unterstützten Wohnangebot oder in einem privaten Appartementzimmer. Auch würde man viele Nutzerinnen und Nutzer der Notschlafstelle aufgrund ihrer Erscheinung nie als obdachlos einschätzen.
F
Eine Nacht in der Notschlafstelle kostet 145 Franken. Lange wurden aus sozialpädagogischen Gründen 5 Franken als symbolischer Beitrag von den Nutzer*innen eingefordert. Dies wurde im Kontext der Covid-Pandemie bis auf Weiteres sistiert.
Auch Familien können obdachlos werden, weil sie ihre Wohnung verloren haben, keine Verwandte oder Bekannte haben, die sie aufnehmen, und sich keine Notlösung im Hotel leisten können. Für Familien mit minderjährigen Kindern steht in Notfallsituationen die städtische Notunterkunft für Familien bereit.
Etwa ein Viertel der Nutzerinnen und Nutzer der Notschlafstelle sind Frauen. Ihnen steht in der Notschlafstelle eine eigene Etage mit separaten sanitären Anlagen und einem separaten Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Frauenetage wird nur von weiblichen Teammitgliedern der Notschlafstelle betreut.
G
Es gibt keine Übernachtungsgutscheine. Randständigen Geld zu geben, muss jede/jeder für sich entscheiden. Eine Alternative zu Geld kann sein, randständigen Menschen anzubieten, etwas zu Essen oder zu Trinken zu kaufen.
J
Ja. Junge Erwachsene von 18 bis 22 Jahren steht das städtische Angebot Übergangswohnen für junge Erwachsene sowie Notfallzimmer zur Verfügung.
Mehr Angebote für Jugendliche in der Broschüre von sip züri.
K
Wenn das Thermometer unter 0 Grad sinkt, führt sip züri Kältepatrouillen durch. sip züri kennt die meisten Schlafplätze von Personen, die in der Stadt im Freien übernachten. sip züri sind ca. zwei bis drei Dutzend Personen bekannt, die zu jeder Jahreszeit und auch bei kalter Witterung freiwillig draussen nächtigen. Diese Personen sind sich das gewohnt und auch entsprechend ausgerüstet. Die Kältepatrouillen von sip züri suchen diese Orte auf und versuchen die Obdachlosen zu motivieren, die Notschlafstelle aufzusuchen. Gelingt dies nicht, wägt sip züri die Risiken ab und zieht bei Bedarf einen Notarzt bei.
Eine Übernachtung in der Notschlafstelle kostet 145 Franken. Der Beitrag der Nutzerinnen und Nutzer beläuft sich dabei auf 5 Franken.
M
Obdachlosigkeit hat verschiedene Gründe. Massnahmen können «davor» ansetzen und helfen, sie zu verhindern oder «danach», um eingetretene Obdachlosigkeit wieder aufzulösen.
Davor: Erwachsene Einzelpersonen, Paare und Familien in prekären Wohnsituationen können sich beim Sekretariat der Anmeldung und Abklärung des Sozialdepartements melden oder sich in einem der Sozialzentren der Stadt Zürich beraten lassen. Wenn Mieterinnen und Mietern, die Sozialhilfe beziehen, gekündigt wird (zum Beispiel aufgrund von Sanierungen) verfügt das Sozialdepartement über verschiedene administrative oder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Danach: In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig ohne Dach über dem Kopf sein. Die Stadt Zürich verfügt über breite Angebote für obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote des Sozialdepartements stellen ein auf sich abgestimmtes Versorgungssystem dar. Dieses wird regelmässig überprüft und wenn notwendig angepasst.
Per Sommer 2019 wurden beispielsweise das ergänzende Angebot «Beaufsichtigte Wohnintegration» für Personen, die aufgrund mangelnder Sozial- bzw. Wohnkompetenzen in den vorhandenen Einrichtungen nicht unterkommen bzw. dort nicht bleiben können, geschaffen, wie auch das Angebot «Übergangswohnen für Einzelpersonen und Paare» mit dem Ziel der schnellen Reintegration in den ersten Wohnungsmarkt.
N
Die Notschlafstelle der Stadt Zürich bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Klientinnen und Klienten und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen. Die Notschlafstelle ist eine Notunterkunft für eine Nacht. Für Menschen, die die Einrichtung länger nutzen, gibt es eine Aufenthaltsbeschränkung von maximal vier Monaten. Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet:
O
Die städtische Notschlafstelle wurde Ende der 1980er Jahre aufgebaut und mit dem Gemeindebeschluss von 1990 definitiv eingeführt. Anlass war damals die Massenobdachlosigkeit, die wegen der offenen Drogenszene hinter dem Hauptbahnhof (Platzspitz, Letten) katastrophale Ausmasse angenommen hatte. Die Notschlafstelle war Teil der Säule Schadensminderung der Viersäulen-Drogenpolitik. Sie leistete einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung der Lage. Noch heute ist die Notschlafstelle das einzige ganzjährige Angebot für Erwachsene in der Stadt Zürich.
P
Der Pfuusbus ist ein nicht-städtisches Angebot, das während der Wintermonate geöffnet ist. Bekannt ist der Pfuusbus insbesondere durch seinen (2018 verstorbenen) Gründer, den bekannten Obdachlosenpfarrer Ernst Sieber.
Im Feld der Obdachlosenhilfe und der Wohnintegration sind in der Stadt Zürich neben dem Sozialdepartement diverse Akteurinnen und Akteure tätig, zum Beispiel die Heilsarmee, Caritas, Arche, Herberge zur Heimat, Interessensgemeinschaft für Sozialpsychiatrie Zürich, Sozialwerk Pfarrer Sieber, Suneboge usw. Es gibt keine übergreifenden Statistiken/Datensätze, in denen die Anmeldungs- oder die Belegungszahlen aller Angebote/Organisationen erfasst werden.
Die Problemlagen, die zu Obdachlosigkeit führen können, sind individuell. Psychische Beeinträchtigung kann dabei sowohl Ursache als auch Wirkung sein.
S
sip züri, eine Dienstleistung des Sozialdepartements, ist als Sozialambulanz im öffentlichen Raum unterwegs. Die Mitarbeitenden bieten randständigen Menschen Hand und vernetzen sie mit Unterstützungsangeboten. Bei Minustemperaturen werden zudem die Kältepatrouillen von sip züri aktiviert.
Nein. Obwohl nach wie vor ein grosser Anteil der Klientel an Suchterkrankungen leidet, sind längst nicht alle Obdachlosen drogensüchtig. Der Anteil der Klientel, die in der Notschlafstelle konsumieren, ist im Vergleich zu den 1990er Jahren stark gesunken. Stärker im Vordergrund stehen heute psychische Erkrankungen, die jedoch oft mit Substanzabhängigkeiten einhergehen. In solchen Fällen spricht man von Mehrfachproblematik.
V
Die Zahl der Notschlafstellennutzenden hat seit 1994 sehr stark abgenommen, so dass die Platzzahl 2000 reduziert wurde. Heute haben wir keine Massenobdachlosigkeit mehr. Im Vergleich zu den 1990er Jahren mit Platzspitz und Letten haben vor allem Heroinabhängige die Notschlafstelle frequentiert. Sie bilden heute eine kleine Minderheit. Zudem ist das Durchschnittsalter der Klientinnen und Klienten in den Wohnintegrationseinrichtungen des Sozialdepartements in den letzten 15 Jahren stetig angestiegen. In der Notschlafstelle beträgt es 43 Jahre.
W
Die Problemlagen, die zu Obdachlosigkeit führen können, sind sehr unterschiedlich. Psychische Beeinträchtigung kann dabei sowohl Ursache als auch Wirkung sein. Obdachlosigkeit kommt nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel, sondern ist die letzte Stufe eines sozialen Desintegrationsprozesses, der sich über längere Zeit hinzieht. Bis eine Person in der Stadt Zürich mit dem ausgebauten städtischen und privaten Hilfsangebot im Freien übernachten oder die Notschlafstelle aufsuchen muss, ist auf jeden Fall schon ganz Vieles schiefgelaufen.
Obdachlosigkeit ist ein Symptom mit mehreren Ursachen. Meistens gehören psychische Erkrankungen dazu, und akute Suchtprobleme, die das ganze Geld verbrennen, arbeitsunfähig machen und dazu führen, dass keine Freunde und keine Verwandte mehr bereit sind, Wärme und ein Bett zu bieten. Obdachlosigkeit bedeutet immer auch Einsamkeit.
Bei Wanderarbeitenden handelt es sich um beruflich schwach qualifizierte, mittellose Personen mit ausländischen Ausweisen, die auf ihrer Reise durch Europa auch in Zürich Geld verdienen möchten. Wanderarbeitende haben grundsätzlich kein Anrecht auf eine Übernachtung in der Notschlafstelle. Im Sinne der Nothilfe kann ihnen aber ein Schlafplatz für eine Nacht zur Verfügung gestellt werden. Danach werden sie an die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle ZAV des Sozialdepartements überwiesen, wo sie bei der Rückkehr in ihr Heimatland unterstützt werden.
Die Auslastung der Stadtzürcher Notschlafstelle lässt sich weder an Jahreszeiten noch an Temperaturen (und auch nicht dem Stand des Mondes) festmachen. Die Notschlafstelle wird auch im Sommer genutzt. Die Belegung nimmt jeweils in den Wintermonaten ab, wenn die Klientinnen und Klienten auch die saisonalen Angebote nutzen. Sodann war 2019 die Auslastung der Notschlafstelle im Dezember am tiefsten.
Die Notschlafstelle war in den letzten Jahren nie so stark belegt, als dass Anlaufende hätten abgewiesen werden müssen.
Gemäss ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit haben obdachlose Menschen kein festes Dach über dem Kopf und übernachten höchstens in niederschwelligen Einrichtungen wie Notschlafstellen. Wohnungslose Personen sind daneben gemäss ETHOS in Einrichtungen mit begrenzter Aufenthaltsdauer oder Langzeitwohneinrichtungen mit Betreuungsangeboten wohnhaft.
Der Geschäftsbereich Wohnen und Obdach weicht in der Definition von Wohnungslosigkeit allerdings von ETHOS ab. Als wohnungslos bezeichnet werden Menschen, die bspw. bei Verwandten, Freunden, Bekannten wohnen, jedoch über keine mietrechtliche Absicherung verfügen. Da die Personen, die in unseren Einrichtungen untergebracht sind – mit Ausnahme der Notschlafstelle – über einen Beherbergungsvertrag verfügen, werden diese nicht im engeren Sinne als wohnungslos bezeichnet.
2013 hat die Stadt Zürich die WOPP-Studie («Die Prävalenz psychisch Kranker in den Wohneinrichtungen für Erwachsene der Stadt Zürich») mit Klientinnen und Klienten der städtischen Wohneinrichtungen für Erwachsene (Ambulante Wohnintegration hiess bis 2019 Begleitetes Wohnen, Stationäre Wohnintegration hiess bis 2019 noch Betreutes Wohnen City (Heim), Langzeitnutzende Notschlafstelle) durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass 96 Prozent der untersuchten Personen an mindestens einer psychischen Krankheit leiden. Werden die Suchterkrankungen nicht gezählt, sind immer noch über sechzig Prozent der befragten Personen von mindestens einer psychiatrischen Krankheit betroffen. Diese von der Stadt Zürich unterstützten Personen benötigen also nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern je nach Situation zusätzlich ärztliche, psychiatrische, soziale und pflegerische Hilfe.
Entsprechend wichtig ist, dass die Unterstützungsangebote auf beiden Ebenen ansetzen. Die Zusammenarbeit zwischen Sozialdepartement und Gesundheits- und Umweltdepartement im Bereich der ambulanten und mobilen psychiatrischen Hilfe in den Wohneinrichtungen der Stadt Zürich zeigt, wie Kooperationen über die Zuständigkeitsgrenzen von Medizin und Sozialwesen hinaus gelingen können.
Z
Die Angebote des Sozialdepartements stellen ein auf sich abgestimmtes Versorgungssystem dar. Die Palette der wohnintegrativen Angebote ist sehr breit und deckt alle Zielgruppen ab:
Obdachlosenhilfe
Wohnintegration für sozial Beeinträchtigte
Übergangswohnen für Wohnungslose
Daneben gibt es diverse private Angebote.
Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV) des Sozialdepartements melden. Für Auswärtige organisiert und finanziert die ZAV zum Beispiel im Rahmen der Nothilfe die rasche Rückreise ins Herkunftsland oder die Herkunftsgemeinde.
Mit der Notschlafstelle und sip züri ist das Sozialdepartement an 365 Tagen im Jahr am Puls des Themas Obdachlosigkeit. Die Fallzahlen der Notschlafstelle, bewegen sich seit Jahren auf einem stabilen Niveau. Wir stellen keine Zunahme des Problems fest.
Die Notschlafstelle der Stadt Zürich steht obdachlosen Frauen und Männern zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben. Auswärtige Personen in ausgewiesenen Notlagen werden aber nicht abgewiesen, sondern für eine Nacht aufgenommen.
Der Gang in die städtische Notschlafstelle oder ein privates Angebot erfolgt freiwillig. sip züri sind ca. zwei bis drei Dutzend Personen bekannt, die zu jeder Jahreszeit und auch bei kalter Witterung freiwillig draussen nächtigen. Diese Personen sind sich das gewohnt und auch entsprechend ausgerüstet. Falls die Kältepatrouillen-Mitarbeitenden nicht sicher sind, ob die Person gefährdet ist, ziehen sie einen Notarzt bei.
Weitere Informationen
Abläufe Plan B
RAGEN
- Warum verwende ich sieviele Zeit, zu planen, was ich sagen werde, wie ich mich verhalten werde, und dann mache ich es trotzdem nicht, weil mein Charaktuer auf Harmonie gestimmt ist
- Was verliere ich , wenn ich einfach auch so ignorant bin wie diese Fluramas?
HILFE PLAN B --- ENERGIE, TESTS, VON THEROIE ZU PRAXIS
HILFE BEI UMSETZUNGEN (WAS WÜRDE ICH GERNE HABEN, DAS WÜRDE ICH GEBEN , WENN ICH DIES HERAUSGEFUNDEN HABE ,DMUPAFDRILE
Von: Burgener John Serafin, Securitas, Zürich
Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2022 08:42
An: Jo Burgener <johnburgener@gmx.ch>
Betreff: Abläufe Plan B
Abläufe Plan B
Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte
Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit
Verlust Gesundheit :
In diesem Fall :
Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)
Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)
Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit
Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :
Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :
Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)
Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)
Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)
(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen
Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)
· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht
· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not
· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)
· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau
· Streetchurch: Sozialberatung
Sozialversicherungen
· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten
· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich
Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht
· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich
Alle Rechtsgebiete
· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen
Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht
· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit
Asyl- und Ausländerrecht
· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not
· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen
· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende
· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen
Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros
Sozialhilfe
· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH
· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich
Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene
· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene
· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA
Medien
· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5 ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))
Sozialhilfe
stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe
Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.
· Aktuell
· Formular jährliche Überprüfung
· Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
· Allgemeine wichtige Hinweise
· Bestätigung Sozialhilfebezug
· Zentrale Rückerstattungen (ZR)
· Kontakt
Aktuell
Wir sind für Sie da
Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.
Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?
In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.
- Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Auskunft und Anmeldung
Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?
In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.
Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.
Online Antrag für die Erstanmeldung
Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :
· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene
· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA
Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.
Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.
Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.
Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum
Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin.
In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:
1. Mittellosigkeit
Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.
Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
2. Vermögensfreibetrag
Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.
Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:
- Fr. 4'000.– für Einzelpersonen
- Fr. 8'000.– für Ehepaare
- Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–
- Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–
Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.
Allgemeine wichtige Hinweise
Handeln Sie früh
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.
Verzichten Sie auf Privatkredite
Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.
Geben Sie die Stellensuche nicht auf
Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.
Sozialhilfe kurz erklärt
Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.
Woraus besteht die Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.
- Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.
- Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.
Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Wie funktioniert die Sozialhilfe?
- Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.
- Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.
- Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich.
Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Sozialhilfe?
- Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?
- Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?
- Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?
Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.
Bestätigung Sozialhilfebezug
Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?
Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.
Zentrale Rückerstattungen (ZR)
Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).
Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben.
- Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung
- Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
- Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.
- In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.
- Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Kontakt
Stadt Zürich
Soziale Dienste
Telefon +41 44 412 62 70
Häufige Fragen zur Sozialhilfe
Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen.
Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.
Anspruch und Anmeldung
Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:
1. Mittellosigkeit
Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.
Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.
2. Vermögensfreibetrag
Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.
Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:
- Fr. 4'000.– für Einzelpersonen
- Fr. 8'000.– für Ehepaare
- Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–
- Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–
Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.
Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.
Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.
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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach
stadt-zuerich.ch/sozialzentren
Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!
Aktuell
Steigende Miet-Nebenkosten
Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.
- Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
· Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?
· Kontakt
Wir sind für Sie da!
Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.
Unser Angebot
- Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.
- Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
- Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.
- Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.
- Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.
- Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.
- Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.
Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?
Die fünf Sozialzentren
Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.
Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.
Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen
Kontakt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.
Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.
Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.
Soziale Dienste
Sozialzentrum Albisriederhaus
Albisriederstrasse 330
8047 Zürich
Telefon +41 44 412 77 77
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Finanzielle Unterstützung
Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien
((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien
Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.
Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.
Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.
SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse.
Weitere Informationen:
- Web-Portal SKOS-Richtlinien
- weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien
- Monitoring der SKOS Richtlinien
Kontakt
Geschäftsstelle SKOS
031 326 19 19
Kontakt
Monbijoustrasse 22
Postfach
CH-3000 Bern 14
T +41(0)31 326 19 19
admin[at]skos.ch
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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :
Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt.
Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.
Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt
- den Wohnkosten
- der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)
- sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen
Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?
Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.
Haushaltsgrösse | Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken | Pauschale pro Person und Monat in Franken |
1 Person | 1006 | 1006 |
2 Personen | 1539 | 770 |
3 Personen | 1871 | 624 |
4 Personen | 2153 | 538 |
5 Personen | 2435 | 487 |
pro weitere Person | + 204 |
|
Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?
Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)
- Kleine Haushaltgegenstände
- Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)
- Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
- Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)
- Selber gekaufte Medikamente
- Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)
- Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
- Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)
Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?
Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.
Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.
Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.
Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?
Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen.
Was sind situationsbedingte Leistungen?
Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.
Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:
- Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich
- Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit
- Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)
Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?
Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.
- Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.
- Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.
Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?
Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.
Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?
Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.
Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?
Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.
Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.
Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.
Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).
Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.
Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.
Rechte und Pflichten
Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?
Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.
Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.
Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung.
Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?
Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt.
Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.
Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?
Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig
Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.
In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:
- Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.
- Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).
- Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)
- Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)
- Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt
Sozialhilfemissbrauch
Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?
Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.
In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen.
Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.
Weitere Fragen?
Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.
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5, 2 oder 4
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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.
Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.
Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????
Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????
WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)
Telefonberatung
Montag: 11 bis 14 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Tel. 043 540 50 41
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Anlaufstellen für Betroffene
Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS
Wer | Was | Kontakt |
Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende | E-Mail | |
Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind | Kontakt siehe Webseite | |
Kostenlose Beratungs-Hotline | Tel: 0800 708 708 | |
Einzelberatung Beratung für Familien und Personen in Not (caritas-zuerich.ch) Persönliche Kurzberatung in der Stadt ZürichBrauchen Sie Hilfe? Wir besprechen zusammen, was möglich ist. Die Beratung ist für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Sie ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können? Wann: Freitag, 9.00–11.00 Uhr
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Vergünstigungen im Caritas Markt Günstige Lebensmittel im Caritas-MarktDie Caritas-Märkte bieten günstige Lebensmittel für Menschen mit knappem Budget an. Im Kanton Zürich gibt es drei Caritas-Märkte: in Zürich Kreis 4, in Zürich-Oerlikon und in Winterthur. Im Caritas-Markt finden Sie günstige Lebensmittel und weitere Artikel des täglichen Bedarfs: Milchprodukte, Gemüse, Obst, Babynahrung, Tiefkühlprodukte, Teigwaren, Reis, Süssigkeiten, Hygiene- und Kosmetikartikel, Waschmittel und Vieles mehr. Wo ist der Caritas-Markt?Winterthur, Zürcherstrasse 77, 8406 Winterthur-Töss
Kurzbefehle Kartendaten © 2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google, Inst. Geogr. Nacional 50 km Kann ich im Caritas-Markt einkaufen?Einkaufen können ausschliesslich Personen, die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ein kleines Einkommen haben sowie eine gültige Caritas-Markt-Karte oder eine KulturLegi besitzen. Die Caritas-Markt-Karte ist gratis und jeweils ein Jahr gültig. Sie berechtigt zum Einkauf in allen 24 Caritas-Märkten der Schweiz. Ihre Karte erhalten Sie direkt im Caritas-Markt oder an weiteren Stellen (siehe unten). Erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?Die Berechtigungskriterien für den Erhalt einer Caritas-Markt Karte wurden per 1.1.2017 geändert. Berechtigt sind Personen aus dem Kanton Zürich, die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:
Personen mit einem geringen Einkommen, ohne diese Bestätigungen können ihre Berechtigung anhand ihres Gesamteinkommens prüfen lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
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Caritas Kulturlege | Mit KulturLegi: günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und BildungDank der KulturLegi erhalten Personen mit tiefem Einkommen Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Der Rabatt beträgt 30 bis 70 Prozent und ist bei über 700 Angeboten im Kanton Zürich gültig. Eine KulturLegi erhalten alle, die nachweislich mit einem schmalen Budget leben müssen. Sie ist bei verschiedenen Sozialdiensten oder im KulturLegi-Büro an der Reitergasse 1 in Zürich erhältlich. Wo ist die KulturLegi gültig?Mit der KulturLegi profitieren Sie von starken Vergünstigungen bei 700 Angeboten im Kanton Zürich und vielen weiteren in der ganzen Schweiz. Auf der Webseite der KulturLegi finden Sie eine aktualisierte Übersicht über alle Angebote. Viele Angebotspartner, welche die KulturLegi akzeptieren, weisen auf ihrer Webseite auf das Angebot hin und haben den KulturLegi-Kleber im Kassenbereich angebracht. Wie funktioniert die KulturLegi?Wer wenig Geld hat, kann sich viele Freizeitangebote nicht leisten. Ein Kinobesuch, der Ausflug in den Zoo oder die Weiterbildung liegen im Budget einfach nicht drin. Doch dank den Rabatten mit der KulturLegi sind viele Kultur-, Sport- und Bildungsangebote wieder erschwinglich. Erhalte ich eine KulturLegi?Detailliertere Informationen zur Berechtigung und ein Antragsformular finden Sie auf der Webseite der KulturLegi. | |
Tipps für GRATIS in Zürich | ||
Liste der Sozialberatungsstellen | Kontakt siehe Webseite | |
HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz | Rechtsberatung | Kontakt siehe Webseite |
Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin | Kontakt siehe Website | |
Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind | Tel: 044 273 96 96 | |
Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können | Kontakt siehe Website | |
Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt. | Kontakt siehe Webseite | |
Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen, | Kontakt siehe Webseite | |
Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich | Kontakt siehe Webseite | |
Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen | Tel: 0848 800 858 | |
Angebote für Eltern und Kinder | Kontakt siehe Webseite | |
Liste aller Kantone | Kontakt siehe Webseite | |
Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen | Kontakt siehe Webseite | |
Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich | Kontakt siehe Webseite | |
Suchplattform für Soziale Dienstleistungen |
| |
Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE) | Tel: 043 540 50 41 | |
Ich brauche Hilfe (winterhilfe.ch) Wir sind für Sie daSie befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Zürich, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen ein. EinzelfallhilfeDringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Es sind sowohl Direktgesuche wie Gesuche über Sozialfachstellen möglich. Leistungen der Winterhilfe Zürich
Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Zürich Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatung vor. EinschränkungenDie Winterhilfe Kanton Zürich gewährt keine Darlehen. Sie Übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Reisen ins Ausland, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen sowie Schulden. Bei der Gesuchseinreichung durch eine spezialisierte Beratungsstelle kann sich die Winterhilfe im Sinne einer Ausnahme an der Schuldensanierung beteiligen, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann. Gesuche an die Winterhilfe können von Privatpersonen oder von Sozialfachstellen eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.
BetriebsferienDie Büros der Winterhilfe Zürich sind über die Feiertage vom 21. Dezember 2022 bis und mit 2. Januar 2023 geschlossen. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins 2023.
Nehmen Sie Kontakt aufWinterhilfe Zürich Öffungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr Bis auf Weiteres bieten wir auf der Geschäftsstelle der Winterhilfe Zürich keine persönlichen Beratungen an. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Besten Dank für Ihr Verständnis. Informationen & Leistungen
Direktgesuche von Privatpersonen
Laptops
Kleiderhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular
Bettenhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular
Empowerment Kinder & Jugendliche: Merkblatt und Gesuchsformular
REKA-Ferienhilfe
Ferienangebote: Zürcher Schülerferien und Schweizerisches Arbeiterhilfswerk
Angebote mit der KulturLegi der Caritas Die Winterhilfe Zürich bietet Armutsbetroffen die Möglichkeit an, von verschiedenen Angeboten zu profitieren. Diese richten sich ausschliesslich an im Kanton Zürich wohnhafte Personen und ihre Kinder, die im Besitz einer KulturLegi sind. Mehr Informationen zur KulturLegi finden Sie hier. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis. GesellschaftsspieleDie Winterhilfe Zürich offeriert KulturLegi-Nutzenden aus dem Kanton Zürich Gesellschaftsspiele. Diese werden per Post nach Hause geliefert. Schulthek-SetDie Winterhilfe Zürich ermöglicht den Bezug von einem Kindergarten oder Schulthek-Set.
Gutscheine für MulticheckDie Winterhilfe Zürich bietet Jugendlichen einen Gutschein für einen kostenlosen Multicheck.
BücherbonsDie Winterhilfe Zürich gibt Bücherbons ab.
Gutscheine für den Zoo ZürichDie Winterhilfe Zürich gibt Geschenkkarten für den Zoo Zürich ab. Newsletter abonnieren KontaktWinterhilfe Zürich 044 271 26 48 SitemapFolgen Sie uns auf
| Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton | Kontakt siehe Webseite |
Details zu obigen Angaben :
Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33
·
·
Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter
Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.
Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:
Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)
Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.
Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Mögliche Themen – wie weiter
- Krank und noch in Arbeit
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Kündigung der Arbeitsstelle
- Pensionskassenvermögen
- RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen
- Aussteuerung
- Job-Coaching, Gestaltung CV
- Sozialhilfe
- Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen
- Allgemeine Lebensthemen
- Vorzeitige Pensionierung
- Angehörige von Erwerbslosen
Geschäftsstelle
Hirschmattstrasse 13
6003 Luzern
(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)
89898989898989898989898989898989898989898989899898
Weitere Hilfsorganisationen – Legal Help (verein-legal-help.ch)
Weitere Hilfe bei Rechtsproblemen
Wo dir auch geholfen wird
Hier findest du eine Liste von Hilfsorganisationen in der Schweiz, wo dir kostenlos bei deiner Rechtsfrage geholfen wird. Die Organisationen haben verschiedene Spezialisierungen, je nach Rechtsbereich oder Zielgruppe. Der folgende Überblick hilft dir, die passende Organisation zu finden, die dir helfen kann.
Übersicht
Allgemeine Rechtsauskunft
Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht
Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht
Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht
Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht
Beratung nach Zielgruppen
Allgemeine Rechtsauskunft
Caritas Zürich
- Telefonische Kurzberatung für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen
- Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht
- Bei Bedarf Weiterleitung an ein spezialisiertes Hilfsangebot
- Kostenlose Beratung
Kurzberatung für Familien und Personen in Not
Brauchen Sie Hilfe? Wir bieten eine telefonische Kurzberatung an für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Wir suchen zusammen mit Ihnen nach Lösungsansätzen. Unsere Beratung ist kostenlos.
Sie haben ein Problem und wissen nicht, wo Sie Unterstützung erhalten? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Schildern Sie uns Ihre Situation am Telefon oder per E-Mail. Zusammen suchen wir dann nach Lösungen und leiten Sie bei Bedarf an ein Hilfsangebot weiter.
Es gibt viele Soziale Institutionen und Angebote für Personen, die Hilfe benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater klären genau, welches Angebot für Sie das Beste ist.
Die Beratung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie uns
Telefon 044 366 68 28
Montag bis Donnerstag: 13.30–17.00 Uhr
E-Mail beratung@caritas-zuerich.ch
Law Clinic
- Verein, der unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende anbietet
- Spezialisiert auf Fragen des Miet- und Arbeitsrechts
- Keine Beratung in Fällen des Rekursrechts, Strafrechts und Asylrechts
- Keine Vertretung vor Gericht
- Kostenlose Beratung
Frauenzentrale Zürich
- Beratung für Frauen und Vereine durch Rechtsanwältinnen
- Terminanfrage per Telefon oder via Onlineformular
- Beratung (eine Stunde) telefonisch oder auf der Geschäftsstelle
- Kosten: CHF 60 für Mitglieder respektive CHF 90 für Nichtmitglieder für die erste Beratung (Stand: 14.8.2022)
Schweizerischer Anwaltsverband
- Rechtsauskunft durch Anwält*innen des jeweiligen Kantons
- Grundsätzlich nur Beratungen vor Ort
- Je nach Kanton ist die Beratungszeit auf 15 bis 20 Minuten begrenzt
- Kostenlose Beratung
Rechtsauskunft - SAV (sav-fsa.ch)
Zürich
· RECHTSAUSKUNFTSSTELLEN
https://www.zav.ch/de/fuer-rechtssuchende/rechtsauskunftsstellen.html
· PIKETT STRAFVERTEIDIGUNG
https://www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html
· UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE
https://www.gerichte-zh.ch/themen/zivilprozess/prozesskosten.html
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Zürich | Sprechstunden: Nach über zwei Jahren telefonischer Auskunft öffnet die Unentgeltliche Rechtsauskunft (URA) im Amt für Zusatzleistungen wieder zum ersten Mal ihre Tore! Die Rechtsauskunft der Stadt Zürich und des Zürcher Anwaltsverbands findet wieder vor Ort statt. Der Standort: Lageplan AZL (Amt für Zusatzleistungen) am Werdplatz, Strassburgstrasse 9, 8004 Zürich Die Rechtsauskunftstermine sind: Montag bis Mittwoch, 17.30* Uhr - 19.30 Uhr * Es ist von Montag bis Mittwoch ab 16.30 Uhr und am Donnerstag ab 17.00 Uhr möglich, sich in der Empfangslodge des AZL von der Securitas einen Beratungstermin geben zu lassen. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor dem Beginn Ihres Termins wieder in der Lodge ein. Die Securitas lässt Sie dann ins obere Stockwerk. Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann und die Rechtsauskunftstermine in ihrer Anzahl beschränkt sind. Es findet keine telefonische Rechtsberatung statt. Auch werden keine telefonischen Termine entgegengenommen. | |
Bülach | Hertiweg 19, 8180 Bülach, Lageplan und Details
Die Beratungsräumlichkeiten an der Hertiweg 19 in Bülach sind für körperlich Beeinträchtigte aus bautechnischen Gründen (fehlender Fahrstuhl) leider nicht geeignet. Wir verweisen auf die unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach. |
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Dübendorf | Schulhausstrasse 8, 8600 Dübendorf, Lageplan und Details Die Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen jeweils von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung. In der Ausschreibung finden Sie alle Informationen. Unentgeltlich nur für die Einwohner der Gemeinden: |
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Horgen | Baumgärtlihof, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen Lageplan |
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Weitere Rechtsauskunftsstellen
Nicht vom Zürcher Anwaltsverband betriebene Rechtsauskunftsstellen im Kanton Zürich. Weiterführende Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Websites.
Bezirksgerichte
Bezirksgericht Affoltern
Bezirksgericht Andelfingen
Bezirksgericht Bülach
Bezirksgericht Dielsdorf
Bezirksgericht Dietikon
Bezirksgericht Hinwil
Bezirksgericht Horgen
Bezirksgericht Meilen
Bezirksgericht Pfäffikon
Bezirksgericht Uster
Bezirksgericht Winterthur
Bezirksgericht Zürich
Andere Rechtsauskunftsstellen
Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland
Weitere Beratungsstellen finden Sie in unserer Publikation «Alles, was Recht ist» ab Seite 13.
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Stadt Zürich
- Rechtsauskunft durch den Zürcher Anwaltsverband
- Nur Beratungen vor Ort. Keine telefonische Beratung
- Erteilung von Auskünften zu Rechtsfragen auf Aufzeigen von Wegen für das weitere Vorgehen
- Kostenlose Beratung
ZHAW
- Beratung durch Studierende der ZHAW unter Aufsicht von Rechtsanwält*innen
- Anmeldung über ein Antragsformular
- Primär an Studierende gerichtet
- Mündliche Mitteilung der Ergebnisse
- Beratung kostenlos
Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht
AHV/IV
- Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungen
- Verschiedene Merkmale und Formulare
- Auflistung von Kontaktstellen nach Kanton
BVG – kostenlose Auskunft über Pensionskasse oder Vorsorge
- Auskunft über Pensionskasse, Vorsorge, Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung durch den Verein BVG Auskünfte
- Beratung vor Ort oder Online-Auskunft
- Keine Auskünfte an Pensionskassen und deren Organe
- Keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte
- Auskunft kostenlos
DFA – Die kirchliche Fachstelle der Arbeitslosigkeit
- Auskunft über Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitslosenversicherungsrechts sowie Unterstützung bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen
- Bei Bedarf Aufnahme von Kontakt mit der Gegenseite
- In Einzelfällen Übernahme der Vertretung vor Gericht
Impuls – Die Fachstelle rund um Arbeit
- Beratung zu Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitszeugnissen
- Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie im Umgang mit der Stellenlosigkeit
- Hilfe beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und Versand der Unterlagen
- Kostenlose PC-Arbeitsplätze zur selbstständigen Nutzung sowie weitere Infrastruktur für die Stellensuche
Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht
UFS – Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht
- Fachstelle, die sich für die Rechte von Sozialhilfebeziehenden einsetzt
- Das Angebot umfasst Beratung, Begleitung und Vertretung
- Der Erstkontakt erfolgt telefonisch
- Beratung kostenlos für Armutsbetroffene
sozialrat.ch
- Verein, der das Ziel verfolgt, Informationen zu häufig auftretenden Fragen von armutsbetroffenen Personen im Bereich der Sozialhilfe digital zugänglich zu machen
- Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Bildung
- Derzeit ist die Plattform in Entwicklung (Stand 14.8.2022)
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Sozialrat ((SEHR GUTE SEITE))
Antworten auf Fragen rund um Sozialhilfe
Suchen
Suchen
Herzlich willkommen, die Plattform ist in Entwicklung, mehr Informationen dazu finden sie hier.
Rechtsmittel
Wird von der Sozialbehörde der Gemeinde eine Verfügung beschlossen, die den Interessen der betreffenden Personen fundamental entgegenstehen, haben diese Personen die Möglichkeit diese anzufechten. Gegen jede Verfügung kann also Einsprache erhoben werden. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz schreibt daher vor, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, wie dies möglich ist. Sie werden als Rechtsmittel bezeichnet. In Verfügungen finden sich daher immer auch Informationen dazu, wie man sich wehren kann, bis wann dies geschehen und an wen die Einsprache geschickt werden muss. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Datum, an dem die Verfügung zugestellt wurde. Wenn Sie Unterstützung bei einer Einsprache oder einem Rekurs benötigen, können Sie sich an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich wenden.
Siehe auch:
Verfügungen
Auflagen
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)
Quelle:
Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01
Veröffentlicht am 29. Juli 2022Von Valentin Schnorr
Kategorisiert in Allgemeines, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Aufsicht, Bezirksrat, Einsprache, Recht, Rekurs, Rekurse
Auflagen
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie grundlegende Pflichten. Auflagen sind zusätzlich Pflichten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sein sollten und von Ihnen einfordert werden. Sie werden in der Verfügung beschrieben, in der die Unterstützung von Ihnen entschieden wurde. Sie können z.B. aufgefordert werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.
Beispiele für solche Auflagen sind:
- Monatlicher Nachweis einer bestimmten Anzahl an Arbeitssuchbemühungen
- Teilnahme an einem Integrationsprogramm
Was müssen Auflagen erfüllen:
- Auflagen müssen den Verhältnissen angepasst sein. Es darf also nicht mehr gefordert werden als nötig und möglich ist
- Auflagen müssen mit der Sache in Zusammenhang stehen. Sie dürfen also nicht sachfremd sein
Werden Auflagen nicht eingehalten oder missachtet, kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Im ungünstigsten Fall führen sie zu einer Kürzung finanzieller Leistungen. Sie haben jedoch das Recht darauf, dass die zuständigen Sozialarbeitenden Ihnen bei der Erfüllung der Auflagen helfen. Sie können sich auch gegen eine Sanktion wehren. Dazu müssen Sie Gebrauch ihrer Rechtsmittel machen.
Siehe auch:
Verfügungen
Rechtsmittel
Quelle:
SKOS-Richtlinien A.4.2
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01
Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr
Kategorisiert in Allgemeines, Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Behörden, Forderungen, Gegenleistung, Konsequenzen, Kürzung, Leistung, Sanktion, Sanktionen, Verfügung, verhältnismässig
Nachweis Arbeitsbemühungen
Wenn Sie nicht arbeiten, kann die Sozialhilfe als Auflage oder Gegenleistung von Ihnen verlangen, dass Sie sich intensiv und ernsthaft darum bemühen eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dabei kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb eines Monates eine bestimmte Anzahl an Suchbemühungen schriftlich nachweisen müssen. Bei der Anzahl vorzuweisender Stellenbewerbungen muss die Sozialhilfe die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die vorhandene Ausbildung von Ihnen berücksichtigen. Der Nachweis von Arbeitsbemühungen muss daher in Bezug auf ihre persönliche Situation auch verhältnismässig sein.
Siehe auch:
Auflagen
Gegenleistung
Arbeitsstellenportal Kanton Zürich
Zusammenstellung eines Bewerbungsdossiers
Muster von Motivationsschreiben
Quelle:
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.01
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.02
Veröffentlicht am 6. Januar 2021Von Alexandra Heiniger
Kategorisiert in Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Arbeitsstelle, Auflagen, Bewerbungen, Gegenleistung, Nachweis Arbeitsbemühungen
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Notunterkunft
Menschen in Notlagen, die nicht über eine eigene Wohnung verfügen oder ohne Mietverhältnis sind, haben nach dem Artikel 111 der Verfassung des Kantons Zürich ein Recht auf ein Dach über dem Kopf. Sozialdienste stellen oft eigene Notwohnungen oder Notzimmer zur Verfügung, die nicht selten in schlechtem Zustand sind. Sie schliessen mit Personen, die in Notunterkünften leben, einen Mietvertrag ab. Da die Verträge meist befristet sind, haben Mieterinnen und Mieter nicht selten keine mietrechtlichen Ansprüche auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses. Eine Unterbringung in einer Notwohnung oder in einem Notzimmer wird meistens mit der Auflage verbunden, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu finden.
Gemeinden, die über keine Notwohnungen und Notzimmer verfügen, mieten nicht selten bei günstigen Pensionen und Hotels Zimmer an.
Siehe auch:
Umzug zwischen Gemeinden
Obdach- und Wohnungslose
Notschlafstelle
Frauenhaus
Quelle:
Zuständigkeitsgesetz ZUG Art. 4
Verfassung des Kantons Zürich Art. 111
Sozialhilfehandbuch des Kanton Zürich 3.2.01
Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr
Kategorisiert in Notunterbringung, WohnenVerschlagwortet mit befristet, Mietverhältnis, Obdach, Obdachslos, Wohnung, Wohnungslos, Wohnungsverlust
Höfliweg 28
8055 Zürich
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Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht
AsyLex
- Verein, der Asylsuchende in ihrem Verfahren mit rechtlicher Beratung unterstützt
- Das Angebot umfasst Unterstützung und Beratung beim Asylverfahren, Beratung bei Inhaftierung und Familiennachzug
- Kontaktaufnahme via Kontaktformular, E-Mail oder Facebook
FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
- Fachstelle, die Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, umfassende Unterstützung und Begleitung anbietet
- Angebot umfasst unter anderem rechtliche Beratung und Intervention zum Aufenthaltsrecht, Beratung und Information gemäss Opferhilfegesetz
- Mehrsprachige Website
- Beratung vertraulich und kostenlos
Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich
- Beratung von Migrant:innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus
- Angebot umfasst unter anderem Beratung zu Aufenthaltsstatus, Sozial- und Krankenversicherungen, Ausbildung und zivilstandsrechtlichen Fragen
- Kontaktaufnahme telefonisch oder via WhatsApp-Nachricht möglich
- Kostenlose Beratung, bei grossem Aufwand wird eine Pauschale von CHF 250 verlangt (Stand 15.8.2022)
AOZ
- Die AOZ bietet Geflüchteten Schutz und Orientierung in der Phase des Ankommens und begleitet Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur sozialen Integration
- Das Angebot umfasst unter anderem unentgeltliche Deutschkurse, Betreuung in Bundesasylzentren sowie Angebote für unbegleitete Minderjährige
- Übersichtliche Informationszusammenstellung für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand 15.8.2022)
SAH Zürich – Arbeit und Integration
- Das SAH ist eine NGO mit Angeboten für Beratung, Bildung und Beschäftigung
- Für Asylsuchende bietet das SAH mit anderen Organisationen zusammen Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Zürich (BAZ) an
- Kostenlose Beratung
Frei Platz Aktion Zürich
- Rechtsberatung in asylrechtlichen und migrationsrechtlichen Fragen
- Angebot umfasst die Eingabe von Gesuchen und Beschwerden sowie die Übernahme juristischer Vertretungen in asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren
- Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder offene Beratung montags (Stand 15.8.22)
- Kostenlose Beratung
ZBA – Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende
- Rechtsberatung für Asylsuchende (Status N) und vorläufig Aufgenommene (Status F) im Kanton Zürich
- Telefonische Auskünfte für Personen mit Schutzstatus S
- Angebot umfasst u. a. Vorgehensberatung, Rechtsvertretung, Unterstützung beim Familiennachzug
- Kostenlose Beratung
HEKS
- Rechtsberatung für Asylsuchende, Menschen in Ausschaffungshaft und Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind
- Beratungsstellen in verschiedenen Schweizer Städten
- Angebot umfasst Beratung und Rechtsvertretung
Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht
UP
- Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer, Versicherte und Patient:innen
- Angebot umfasst rechtliche Beratung zu Haftungsansprüchen, IV-Leistungen, Taggeldansprüchen etc.
- Kontaktaufnahme telefonisch oder online
- Beratung kostenpflichtig
Opferhilfe Schweiz
- Die Beratungsstelle informiert Opfer über ihre Rechte, unterstützt bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermittelt weitere Hilfe
- Unterstützung bei Wahrnehmung von Rechten in einem Strafverfahren
- mehrsprachige Website
- kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung
Beratung nach Zielgruppen
Pro Senectute – Fragen rund ums Älterwerden
- Beratung für Personen ab 60 durch Sozialarbeiter bei Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts oder Erwachsenenschutzrechts
- Kontaktaufnahme via Infoline, Kontaktformular oder E-Mail
- Gespräche sind vertraulich
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Pro Juventute – Da für Eltern und Jugendliche
- vertrauliche Beratung für Eltern sowie für Kinder & Jugendliche
- Elternberatung via Telefon, Chat oder Beratung per E-Mail
- Beratung für Jugendliche via Telefon, Chat, SMS oder E-Mail
- Kostenlose Beratung
Kinderombudsstelle
- Beratungsstelle für Kinder, die mit der Polizei oder der KESB konfrontiert sind oder deren Eltern sich scheiden lassen (o. ä.)
- Aufklärung über Rechte und Beratung
- Kontaktaufnahme telefonisch oder per Email
- Gespräche sind kostenlos und vertraulich
Schwarzer Peter – Verein für Gassenarbeit
- Kurzberatung, die Orientierungshilfe, Situationsanalyse, Krisenhilfe und gegebenenfalls Soforthilfe zur Überbrückung einer Notlage erfasst
- Offene Sprechstunde jeweils am Dienstag und Donnerstag (Stand 14.8.2022)
- Bis zu drei Beratungsgespräche
- Kostenlose Beratung
OBDACHLOS IN DER STADT ZÜRICH
Längerfristig wird sich , aufgrund der Entwicklung der Zeit (Geldströme fliessen in Technik und globaler Monopolisierung, gewollte Trennung Reich Arm, Abhängigkeiten durch Arbeit , Technik (Händy KünstlicheRIntelligenz , der "Wunsch" nach den Menschen zu "entlasten") gibt es kurz - bis mittelfristig nur die Hilfe im Kreis der DEINEN, an denen Dir etwas liegt, schon was Du für Dich und EINE machen kannst, auch in Bezug auf weitergehende Entwicklungen (Auseinandersetzungen mit konfrontalem Ausmass, Natur, Arbeit, Überleben, Verzichten , mit Machen, Werte finden, Werte verteidigen)
Ihsflugg
Einfach da .Punkt
To just speak about War would be to easy, one takes the other and rides at last the important one: you and me, please keep your belivings
Nur über Krieg zu sprechen wäre zu einfach, eines nimmt das andere und reisst das wichtigste mit: Dich und Deine Werte
projekt : Umewäg . Einfach da.Punkt
Rundwäg mit Personen mit eigenem Charakter,
Kennen lernen, lehren, Abwechslung , Fun
Projekt erarbeiten,
Projekt abgeben (an Interssierte Dani)
Projekt lancieren (Schwester Langstrasse)
IHSFLUGG θέατρο
IHSFLUGG DAS THEATER , THEMEN VON TIERISCHEN TIEREN UND MENSCHLICHEN TIEREN , VON EUCH FÜR EUCH
Tierisches Tier
es gibt 2 Arten Tier: das tierische Tier und das menschliche Tier , in diesem Theater sind "tier" und "mensch" beides Tiere.
Menschliches Tier
es gibt 2 Arten Tier: das tierische Tier und das menschliche Tier , in diesem Theater sind "tier" und "mensch" beides Tiere.
Ich
Herr Hützelbrützel
Wann wird ein ICH zum G-Loch - Chef?
Gerne haben.
Wenn Simi zu mir kommt, mag ich es doch mehr, als ein Simi das nicht zu mir kommt.
Ausgestossen sein (Gegenteil von Gerne haben)
Wer nichts herstellt, der Verdingt.
Warum stört es mich , dass Domenio*a's mich nicht mag?
Privates <> Öffentlichkeit
warum macht es einen Unterschied, ob ich etwas Privates mache, anstelle dies in der Öffentlichkeit (das Bedürfnis nach Ruhm und Anerkennung)
Flash Mob Limmatquai
Warum darf der Staat nicht , jedoch die Wirtschaft ?
Die eigene Wahrnehmung : Benni on the Floor
Fachkräfte : immer wieder gehört, aber was heisst das, geäss srf , gibt es sogar als Skilehrer Fachkräftemangel
Schuldige*r : die Gesellschaft will immer sofort einen Schulidgen. Sofort, dann ist wieder alles Gut.
Wann wird ein ICH zum G-Loch - Chef?
Gerne haben.
Wenn Simi zu mir kommt, mag ich es doch mehr, als ein Simi das nicht zu mir kommt.
Ausgestossen sein (Gegenteil von Gerne haben)
Wer nichts herstellt, der Verdingt.
Warum stört es mich , dass Domenio*a's mich nicht mag?
Privates <> Öffentlichkeit
warum macht es einen Unterschied, ob ich etwas Privates mache, anstelle dies in der Öffentlichkeit (das Bedürfnis nach Ruhm und Anerkennung)
Flash Mob Limmatquai
Warum darf der Staat nicht , jedoch die Wirtschaft ?
Die eigene Wahrnehmung : Benni on the Floor
Fachkräfte : immer wieder gehört, aber was heisst das, geäss srf , gibt es sogar als Skilehrer Fachkräftemangel
Schuldige*r : die Gesellschaft will immer sofort einen Schulidgen. Sofort, dann ist wieder alles Gut.
¨¨¨¨HHHHHH Überleben , Strategie, neue Lebensform, freiwillig, muss März 2023 beginn
PARALELL AUF NOHISFRA
Dear Love Angi
to whom it may concern was my first work reference that I got, it was from the Hotel Caesar in Eilat. Since then I like this Title for some of my legalizations. I know, at times I have completely overdone.
I was always proud to send out my opinion, changes and legalisations with you.
At times it was definitely difficult to get along. Perhaps it was meant this way. To publish the most deepest feelings Android thoughts is a complicated procedure.
I have increase those publishing recently. Things have changed so much. The fact having long covid without be recognized a long time, brought me down and the consequences are, that I have lost mor the 50% on my energy level since now and in long term. One of the reactions was leaving the h away from my name, that’s the reason I m Jon. The loss of energy brought me to borders and I had to disconnect certain character parts from me, and the loss was humanity (thats wy Jon with out H(umanity). Is and was one of the most cuttings in m life. That made me more sensible and then I started to realize what is going on in economies. How an Society Anonymous gets power over one. Bosses , responsibles, companies are humans, but as soon the get this economy power the get changed uo to being bad.

Working for the red cross and with starting the war, where the treated telephone demands of refugees, as a priority 0 at the place I work, but me into the situation of having to leave or I would be responsible at last. Postscriptum to interview and stand up brought me enemies that they started to treat me bad up to very bad reputation. Changing to a security company with non empathic men (no women) has given me the rest and as a only way out I had to quit the job, otherwise I would have dropped dead at place. The first reaction was again heart influence and water on the lungs.
The situation at the moment is, that I have to find a new way within Society. And know the way ti continue like this, for me, does not go and work any more. I tried to my deepest.
Its like my running away, many times since I ve been 16teen, at place without for the first time at place.
Funny enough, that’s the way I wanted to go. And know that the way is here , I totally afraid and anxious. But , as in the olden Days, I cannot got back form one f my decisions, that’s probably , who I manage my live experience, gibe me my own gains, and that have to fulfil them.
What I loose time is to adapted to my daily situation. That besides the personal caring, former society helpings. And the bye the way looking for new jobs (in halve a year to 2 jobs, that with 58.). I wane leave the relationship with me. All that takes time. And my time is running away. On March 2nd I quit Job without having something else. I was sure to get something immediately. But up to now, nothing. That sets a panic in. At the moment to avoid a health irreparable situation at work, I got a doctor attest. So I got a few days to breath.
Love you, Jon , April 2nd 2023.

AAAAAAAAAAAAAAA
BBBBBBBBBBB
CCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCC
INFOS FOLGEN
DANKE...CURLING.2023!DORANORMA , 4.4.23
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
SWEIBGER 1.5.23 (5) ICH BIN EIN SWEIBGER
M WIE MACHEN SICHERHEIT, ÄNGSTILICHE GRUPPENTIERE BRAUCHEN SICHERHEIT
M WIE MACHEN : SICHERHEIT, ÄNGSTILICHE GRUPPENTIERE BRAUCHEN SICHERHEIT
VIELE GRUPPENTIERE HABEN SICH SO ORGANISIERT, DASS SIE DURCH DIE GRUPPE MEHR SICHERHEIT, BZW MEHR STÄRKE HABEN, DAS ZEICHNET SICH BEIM TIER MENSCH UND Z.B. MÄUSEN AUS
SIMIS KÖNNEN DURCHAUS ALLEINE SCHLAFEN, JEDOCH SOBALD EINE UNSICHERHEIT IST, GEHEN SIE WIEDER ZUR GRUPPE. DAS TIER MENSCH HAT DAS AUCH SO, SOBALD ES UNWOHL IST, (ZB. UMWÄLZUNGEN) SO BEGIBT , BZW. VERTRAUT DER GRUPPE)
ALS VIELE BIOLOGISCHE ABLUÄFE UND STRUKUREN, DIE OHNE AKTIVE VERÄNDERUNG NICHT AUFGEHOBEN WERDEN KÖNNEN
IN EINER ZEIT DER UNSICHERHEIT AUSZUBRECHEN HEISST NICHTS ANDERES, ALS STARK UND ALLEINE ZU WERDEN
alter John wird zu j on , mit neuem Gefühl ICH , nicht mitlaufen , j on
es ist jetzt die letzte Woche der Exercizien, welche ich im 2023 geniessen darf. Das Ziel abhaufen am Ort als auch nicht mitlaufen konnte bestätigt und leg. werden (neues Gefühl ICH , nicht mitlaufen, Erkenntnisse Gefühl)
Es ist jetzt an mir mit diesen Erkenntnissen und Legal. das j on zu machen und zu bestätigen, ich habe hierzu alle Möglichkeiten, in Ordnung und legalisiert, ich bin nicht mehr direkt ein Teil der Gesellschaft, Homespaines Guppe, sonder ich neben der Gruppe. Dsölghaöungöhasfhasdüpfjrhgörjoigeoirujighöleruzhcddddd


























