A.&A... HILFE PLAN B - UND DER WEG THEORIE-HILFE PRAXIS

FRAGEN 


- Warum verwende ich sieviele Zeit, zu planen, was ich sagen werde, wie ich mich verhalten werde, und dann mache ich es trotzdem nicht, weil mein Charaktuer auf Harmonie gestimmt ist 



- Was verliere ich , wenn ich einfach auch so ignorant bin wie diese Fluramas?



HILFE PLAN B --- ENERGIE, TESTS, VON THEROIE ZU PRAXIS 

HILFE BEI UMSETZUNGEN (WAS WÜRDE ICH GERNE HABEN, DAS WÜRDE ICH GEBEN , WENN ICH DIES HERAUSGEFUNDEN HABE ,DMUPAFDRILE


Abläufe Plan B

 

 

 

 

 

Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte

 

Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit

 

Verlust Gesundheit :

 

In diesem Fall :

 

Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)

 

Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)

 

 

Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit

 

 

Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :

 

Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :

 

Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)

 

 

 

Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)

 

Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)

 

(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht

· Beobachter Beratungszentrum

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not

· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)

· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau

· SOS-Beratung SRK Zürich

· Streetchurch: Sozialberatung

Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten

· Patientenstelle Zürich

· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich

· Procap Rechtsberatung

· Pro Infirmis

· Pro Mente Sana

· Pro Senectute

Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich

Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv

· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen

Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit

· Impuls-Treffpunkt SAH

Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not

· Freiplatzaktion Zürich

· Infodona (Migrantinnen)

· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen

· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende

· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen

Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse

· Rechtsanwalt Philip Stolkin

· Advokatur Aussersihl

Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH

· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich

Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13

· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene

· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA

Medien

· Beobachter

· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit

· www.sozialinfo.ch

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: 
info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))

 

 

 

 

Sozialhilfe

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stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe

Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Beratung Sozialhilfe

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Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.

Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.

Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag

 

Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :

· Internetcafé Planet13

· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene

· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA

 

 

Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.

Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.

Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum

Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 

In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.

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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:

1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.

Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.

Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:

  • Fr. 4'000.– für Einzelpersonen
  • Fr. 8'000.– für Ehepaare
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 
  • Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.

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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.

Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.

Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.

Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.

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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen

Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.

  • Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.
  • Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 

Wie funktioniert die Sozialhilfe?

  • Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.
  • Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.
  • Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.

Häufige Fragen

FAQ

  • Wie hoch ist die Sozialhilfe?
  • Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?
  • Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?
  • Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.

Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug

Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?

Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.

Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).

Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 

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Mehr zum Thema

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Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste

Telefon +41 44 412 62 70

Kontaktformular

 

 

 

 

Häufige Fragen zur Sozialhilfe

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Icon FAQ

Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 

Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.

·         Anspruch und Anmeldung

·         Finanzielle Unterstützung

·         Rechte und Pflichten

·         Sozialhilfemissbrauch

·         Weitere Fragen?

Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:

1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.

Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.

2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.

Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:

  • Fr. 4'000.– für Einzelpersonen
  • Fr. 8'000.– für Ehepaare
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–
  • Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.

Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.

Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.

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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

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stadt-zuerich.ch/sozialzentren

Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!

Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.

·         Wir sind für Sie da!

·         Unser Angebot

·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

·         Kontakt

·         Unsere Öffnungszeiten

·         Infotheken

Wir sind für Sie da!

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.

Unser Angebot

 

Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern

Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.

Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.

Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen

 

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.

Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.

Soziale Dienste
Sozialzentrum Albisriederhaus

Albisriederstrasse 330

8047 Zürich

Telefon +41 44 412 77 77

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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.

Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.

SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 

Weitere Informationen:

 

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS
031 326 19 19

 

Kontakt

Monbijoustrasse 22
Postfach
CH-3000 Bern 14

T +41(0)31 326 19 19
admin[at]skos.ch

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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 

Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.

 

 

Was deckt die Sozialhilfe?

Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt
  • den Wohnkosten
  • der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)
  • sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?

Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.

Haushaltsgrösse

Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken

Pauschale pro Person und Monat in Franken

1 Person

1006

1006

2 Personen

1539

770

3 Personen

1871

624

4 Personen

2153

538

5 Personen

2435

487

pro weitere Person

+ 204

 

Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?

Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)
  • Kleine Haushaltgegenstände
  • Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
  • Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)
  • Selber gekaufte Medikamente
  • Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)
  • Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
  • Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?

Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.

Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.

Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.

Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?

Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 

Was sind situationsbedingte Leistungen?

Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.

Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:

  • Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich
  • Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit
  • Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?

Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.

  • Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.
  • Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?

Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.

Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?

Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.

Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.

Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.

Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).

Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.

Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.

Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.

Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?

Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.

Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.

Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 

Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 

Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.

Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?

Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig

Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.

In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:

  • Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.
  • Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).
  • Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)
  • Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)
  • Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?

Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.

In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 

Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?

Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.

Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.

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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.
Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????

 

Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????

 

 

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  

 

Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr

Tel. 043 540 50 41

 

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Anlaufstellen für Betroffene

 

 

Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS

 

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Kontakt

Avenir50plus

Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende
mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)

E-Mail

Hotline für Gratisberatung:
041 218 20 33

Budgetberatung Schweiz

Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind

Kontakt siehe Webseite

Caritas Schuldenberatung

Kostenlose Beratungs-Hotline

Tel: 0800 708 708

CARITAS

Einzelberatung

Beratung für Familien und Personen in Not (caritas-zuerich.ch)

Persönliche Kurzberatung in der Stadt Zürich

Brauchen Sie Hilfe? Wir besprechen zusammen, was möglich ist. Die Beratung ist für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Sie ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können?
Verstehen Sie einen Brief nicht?
Haben Sie Fragen zu Hilfsangeboten oder Behörden?

In einem kurzen Gespräch (ca. 20 Minuten) klären unsere Beraterinnen und Berater mit Ihnen, welche Angebote für Sie passen können.

Die Beratung ist kostenlos, keine Anmeldung nötig.

Wann: Freitag, 9.00–11.00 Uhr
Wo: Caritas Zürich, Stellwerk 500, Hohlstrasse 500, 8048 Zürich

 

044 366 68 68

Caritas Zürich

Vergünstigungen im Caritas Markt

Günstige Lebensmittel im Caritas-Markt

Die Caritas-Märkte bieten günstige Lebensmittel für Menschen mit knappem Budget an. Im Kanton Zürich gibt es drei Caritas-Märkte: in Zürich Kreis 4, in Zürich­-Oerlikon und in Winterthur.

Im Caritas-Markt finden Sie günstige Lebensmittel und weitere Artikel des täglichen Bedarfs: Milchprodukte, Gemüse, Obst, Babynahrung, Tiefkühlprodukte, Teigwaren, Reis, Süssigkeiten, Hygiene- und Kosmetikartikel, Waschmittel und Vieles mehr.

Wo ist der Caritas-Markt?

Winterthur, Zürcherstrasse 77, 8406 Winterthur-Töss
Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr
Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr

Zürich Kreis 4, Reitergasse 1, 8004 Zürich
Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr
Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr

Zürich-Oerlikon, Schwamendingenstrasse 41, 8050 Zürich-Oerlikon
Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr
Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr

Klicken Sie auf die Adresse für den Standort auf Google Maps.

Street View-Pegman-Steuerung

Google

 

Kurzbefehle

Kartendaten © 2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google, Inst. Geogr. Nacional

50 km 

Nutzungsbedingungen

Kann ich im Caritas-Markt einkaufen?

Einkaufen können ausschliesslich Personen, die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ein kleines Einkommen haben sowie eine gültige Caritas-Markt-Karte oder eine KulturLegi besitzen. Die Caritas-Markt-Karte ist gratis und jeweils ein Jahr gültig. Sie berechtigt zum Einkauf in allen 24 Caritas-Märkten der Schweiz. Ihre Karte erhalten Sie direkt im Caritas-Markt oder an weiteren Stellen (siehe unten).

Bitte beachten Sie:
Der Kundendienst im Caritas Markt Zürich Oerlikon ist wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 10 bis 13 Uhr. Neue KulturLegi-Karten können aktuell online bei der KulturLegi oder mit dem Einwurf des Antrages in den Briefkasten des KulturLegi-Büros an der Reitergasse 1 bestellt werden.

Erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Die Berechtigungskriterien für den Erhalt einer Caritas-Markt Karte wurden per 1.1.2017 geändert. Berechtigt sind Personen aus dem Kanton Zürich, die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:

  1. Sozialhilfe oder Asylfürsorge: Aktuelle Unterstützungsbestätigung
  2. Zusatzleistungen zu AHV/IV Kanton Zürich: Verfügung
  3. Stipendium (öffentliche Hand): Entscheid
  4. Lohnpfändung: Pfändungsurkunde

Personen mit einem geringen Einkommen, ohne diese Bestätigungen können ihre Berechtigung anhand ihres Gesamteinkommens prüfen lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
» Einkommen gemäss Steuerrechnung
» Berechnung ohne Steuerrechnung


Wie und wo erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Damit wir Ihre Caritas-Markt-Karte ausstellen können, brauchen wir ein Passfoto, ein Dokument, das Ihren Anspruch bestätigt, oder eine Monatslohnabrechnung und Ihre letzte definitive Steuerabrechnung.

Die Caritas-Markt-Karte stellt Caritas Zürich sowie diverse öffentliche, kirchliche und private Sozialstellen/Institutionen aus. Eine Übersicht finden Sie hier.

 


Caritas Kulturlege

Mit KulturLegi: günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung

Dank der KulturLegi erhalten Personen mit tiefem Einkommen Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Der Rabatt beträgt 30 bis 70 Prozent und ist bei über 700 Angeboten im Kanton Zürich gültig.

Eine KulturLegi erhalten alle, die nachweislich mit einem schmalen Budget leben müssen. Sie ist bei verschiedenen Sozialdiensten oder im KulturLegi-Büro an der Reitergasse 1 in Zürich erhältlich.

Wo ist die KulturLegi gültig?

Mit der KulturLegi profitieren Sie von starken Vergünstigungen bei 700 Angeboten im Kanton Zürich und vielen weiteren in der ganzen Schweiz. Auf der Webseite der KulturLegi finden Sie eine aktualisierte Übersicht über alle Angebote. Viele Angebotspartner, welche die KulturLegi akzeptieren, weisen auf ihrer Webseite auf das Angebot hin und haben den KulturLegi-Kleber im Kassenbereich angebracht.

Wie funktioniert die KulturLegi?

Wer wenig Geld hat, kann sich viele Freizeitangebote nicht leisten. Ein Kinobesuch, der Ausflug in den Zoo oder die Weiterbildung liegen im Budget einfach nicht drin. Doch dank den Rabatten mit der KulturLegi sind viele Kultur-, Sport- und Bildungsangebote wieder erschwinglich.

Erhalte ich eine KulturLegi?

Detailliertere Informationen zur Berechtigung und ein Antragsformular finden Sie auf der Webseite der KulturLegi.


Caritas UNBEZAHLBAR ZUERICH

Tipps für GRATIS in Zürich


Heilsarmee Schweiz

Liste der Sozialberatungsstellen

Kontakt siehe Webseite

HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz

Rechtsberatung
(Links zu Projekten aller Kantone)

E-Mail

Kontakt siehe Webseite

Inclusion Handicap

Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin

Kontakt siehe Website

KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz

Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind

Tel: 044 273 96 96
E-Mail

LEGAL HELP

Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können

Kontakt siehe Website

Pro Senectute

Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.

Kontakt siehe Webseite

Procap

Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,
Rechtsberatung durch Zentrale

Kontakt siehe Webseite

Pro Infirmis

Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich

Kontakt siehe Webseite

Pro Mente Sana

Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen

Tel: 0848 800 858

E-Beratung für psychosoziale Fragen

Pro Juventute

Angebote für Eltern und Kinder

Kontakt siehe Webseite

Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände

Liste aller Kantone

Kontakt siehe Webseite

Schuldenberatung Schweiz

Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen
Beratungsangebote via 
kantonale Adressen

Kontakt siehe Webseite

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH

Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich

Kontakt siehe Webseite

Sozmap

Suchplattform für Soziale Dienstleistungen

 

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht

Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)

Tel: 043 540 50 41
E-Mail

Winterhilfe

Ich brauche Hilfe (winterhilfe.ch)

Wir sind für Sie da

Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Zürich, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen ein. 

Einzelfallhilfe

Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Es sind sowohl Direktgesuche wie Gesuche über Sozialfachstellen möglich.

Leistungen der Winterhilfe Zürich

  • Übernahme von Rechnungen (z.B. Brillen, Krankenkassenprämien, Strom, Selbstbehalt Arztrechnungen, Mieten)
  • Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (z.B. Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen)
  • Einkaufsgutscheine
  • Neue Betten, Matratzen, Kissen, Duvets, Bettwäsche und Moltons für Kinder und Erwachsene
  • Kleiderpakete und Kleidergutscheine
  • Vermittlung von Reka-Familienferien für CHF 200.- an Familien und alleinerziehende Eltern

Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Zürich Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatung vor.

Einschränkungen

Die Winterhilfe Kanton Zürich gewährt keine Darlehen. Sie Übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Reisen ins Ausland, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen sowie Schulden. Bei der Gesuchseinreichung durch eine spezialisierte Beratungsstelle kann sich die Winterhilfe im Sinne einer Ausnahme an der Schuldensanierung beteiligen, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann.

Gesuche an die Winterhilfe können von Privatpersonen oder von Sozialfachstellen eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Bitte beachten Sie: Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.

 

Betriebsferien

Die Büros der Winterhilfe Zürich sind über die Feiertage vom 21. Dezember 2022 bis und mit 2. Januar 2023 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins 2023.

 

Nehmen Sie Kontakt auf

Winterhilfe Zürich
Limmatstrasse 114
8005 Zürich
zuerich(at)winterhilfe.ch
Telefon 044 271 26 48

Öffungszeiten:  

Montag, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Bis auf Weiteres bieten wir auf der Geschäftsstelle der Winterhilfe Zürich keine persönlichen Beratungen an. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Informationen & Leistungen

 

Direktgesuche von Privatpersonen

 

Laptops

 

Kleiderhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular

 

Bettenhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular

 

Empowerment Kinder & Jugendliche: Merkblatt und Gesuchsformular

 

REKA-Ferienhilfe

 

Ferienangebote: Zürcher Schülerferien und Schweizerisches Arbeiterhilfswerk

 

Angebote mit der KulturLegi der Caritas

Die Winterhilfe Zürich bietet Armutsbetroffen die Möglichkeit an, von verschiedenen Angeboten zu profitieren. Diese richten sich ausschliesslich an im Kanton Zürich wohnhafte Personen und ihre Kinder, die im Besitz einer KulturLegi sind. Mehr Informationen zur KulturLegi finden Sie hier.

Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.

Gesellschaftsspiele

Die Winterhilfe Zürich offeriert KulturLegi-Nutzenden aus dem Kanton Zürich Gesellschaftsspiele. Diese werden per Post nach Hause geliefert.

  • Hier finden Sie allgemeine Informationen zu dieser Aktion
  • Hier finden Sie das Gesuchsformular
Schulthek-Set

Die Winterhilfe Zürich ermöglicht den Bezug von einem Kindergarten oder Schulthek-Set.

  • Hier finden Sie allgemeine Informationen zu diesem Angebot (Merkblatt)
  • Hier finden Sie die verfügbaren Kindergarten- oder Schulthek-Sets 
  • Hier finden Sie das Formular
Gutscheine für Multicheck

Die Winterhilfe Zürich bietet Jugendlichen einen Gutschein für einen kostenlosen Multicheck.

  • Hier finden Sie Informationen zum Multicheck (Merkblatt)
  • Hier finden Sie das Formular für den Multicheck
Bücherbons

Die Winterhilfe Zürich gibt Bücherbons ab.

  • Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine
Gutscheine für den Zoo Zürich

Die Winterhilfe Zürich gibt Geschenkkarten für den Zoo Zürich ab.

  • Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine
  • Hier finden Sie das Merkblatt

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Kontakt

Winterhilfe Zürich
Limmatstrasse 114
8005 Zürich
IBAN CH58 0900 0000 8000 9758 8

 044 271 26 48
zuerich(at)winterhilfe.ch

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Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton

Kontakt siehe Webseite

 

 

Details zu obigen Angaben :

 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 

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 avenir50plus

 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.

Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:
Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)
Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.

Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Mögliche Themen – wie weiter

  • Krank und noch in Arbeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Kündigung der Arbeitsstelle
  • Pensionskassenvermögen
  • RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen
  • Aussteuerung
  • Job-Coaching, Gestaltung CV
  • Sozialhilfe
  • Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen
  • Allgemeine Lebensthemen
  • Vorzeitige Pensionierung
  • Angehörige von Erwerbslosen

 

Geschäftsstelle
Hirschmattstrasse 13
6003 Luzern
(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)

 

 

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Weitere Hilfsorganisationen – Legal Help (verein-legal-help.ch)

 

 

 

 Legal Help

 

 

 

 

  • Team
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Weitere Hilfe bei Rechtsproblemen

Wo dir auch geholfen wird

Hier findest du eine Liste von Hilfsorganisationen in der Schweiz, wo dir kostenlos bei deiner Rechtsfrage geholfen wird. Die Organisationen haben verschiedene Spezialisierungen, je nach Rechtsbereich oder Zielgruppe. Der folgende Überblick hilft dir, die passende Organisation zu finden, die dir helfen kann.

Übersicht

Allgemeine Rechtsauskunft
Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht
Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht
Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht
Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht
Beratung nach Zielgruppen

Allgemeine Rechtsauskunft

WEBSITE BESUCHEN

Caritas Zürich

  • Telefonische Kurzberatung für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen
  • Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht
  • Bei Bedarf Weiterleitung an ein spezialisiertes Hilfsangebot
  • Kostenlose Beratung

Kurzberatung für Familien und Personen in Not

Brauchen Sie Hilfe? Wir bieten eine telefonische Kurzberatung an für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Wir suchen zusammen mit Ihnen nach Lösungsansätzen. Unsere Beratung ist kostenlos.

Sie haben ein Problem und wissen nicht, wo Sie Unterstützung erhalten? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Schildern Sie uns Ihre Situation am Telefon oder per E-Mail. Zusammen suchen wir dann nach Lösungen und leiten Sie bei Bedarf an ein Hilfsangebot weiter.

Es gibt viele Soziale Institutionen und Angebote für Personen, die Hilfe benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater klären genau, welches Angebot für Sie das Beste ist.

Die Beratung ist kostenlos.

Kontaktieren Sie uns

Telefon 044 366 68 28
Montag bis Donnerstag: 13.30–17.00 Uhr
E-Mail beratung@caritas-zuerich.ch
 

 

 

WEBSITE BESUCHEN

Law Clinic

  • Verein, der unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende anbietet
  • Spezialisiert auf Fragen des Miet- und Arbeitsrechts
  • Keine Beratung in Fällen des Rekursrechts, Strafrechts und Asylrechts
  • Keine Vertretung vor Gericht
  • Kostenlose Beratung

 

WEBSITE BESUCHEN

Frauenzentrale Zürich

  • Beratung für Frauen und Vereine durch Rechtsanwältinnen 
  • Terminanfrage per Telefon oder via Onlineformular
  • Beratung (eine Stunde) telefonisch oder auf der Geschäftsstelle
  • Kosten: CHF 60 für Mitglieder respektive CHF 90 für Nichtmitglieder für die erste Beratung (Stand: 14.8.2022) 

WEBSITE BESUCHEN

Schweizerischer Anwaltsverband

  • Rechtsauskunft durch Anwält*innen des jeweiligen Kantons
  • Grundsätzlich nur Beratungen vor Ort
  • Je nach Kanton ist die Beratungszeit auf 15 bis 20 Minuten begrenzt
  • Kostenlose Beratung

 

Rechtsauskunft - SAV (sav-fsa.ch)

Zürich

·    RECHTSAUSKUNFTSSTELLEN

https://www.zav.ch/de/fuer-rechtssuchende/rechtsauskunftsstellen.html

·    PIKETT STRAFVERTEIDIGUNG

https://www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html

·    UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE

https://www.gerichte-zh.ch/themen/zivilprozess/prozesskosten.html

 

 

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Zürich

Sprechstunden:

Nach über zwei Jahren telefonischer Auskunft öffnet die Unentgeltliche Rechtsauskunft (URA) im Amt für Zusatzleistungen wieder zum ersten Mal ihre Tore!

Die Rechtsauskunft der Stadt Zürich und des Zürcher Anwaltsverbands findet wieder vor Ort statt. Der Standort: Lageplan

AZL (Amt für Zusatzleistungen) am Werdplatz, Strassburgstrasse 9, 8004 Zürich

Die Rechtsauskunftstermine sind:

Montag bis Mittwoch, 17.30* Uhr - 19.30 Uhr
Donnerstag, 18.00* Uhr - 20.00 Uhr

* Es ist von Montag bis Mittwoch ab 16.30 Uhr und am Donnerstag ab 17.00 Uhr möglich, sich in der Empfangslodge des AZL von der Securitas einen Beratungstermin geben zu lassen.

Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor dem Beginn Ihres Termins wieder in der Lodge ein. Die Securitas lässt Sie dann ins obere Stockwerk.

Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann und die Rechtsauskunftstermine in ihrer Anzahl beschränkt sind.

Es findet keine telefonische Rechtsberatung statt. Auch werden keine telefonischen Termine entgegengenommen.

Geschlossene Zeiten 2022


Bülach

Hertiweg 19, 8180 Bülach, Lageplan und Details
Bitte warten Sie im Wartezimmer direkt beim Eingang, bis Sie aufgerufen werden


Sprechstunden:
jeden zweiten Dienstag, 17.30-19.00 Uhr, gemäss Terminplan

Die Beratungsräumlichkeiten an der Hertiweg 19 in Bülach sind für körperlich Beeinträchtigte aus bautechnischen Gründen (fehlender Fahrstuhl) leider nicht geeignet. Wir verweisen auf die unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach.

 

Dübendorf

Schulhausstrasse 8, 8600 Dübendorf, Lageplan und Details

Die Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen jeweils von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung.

In der Ausschreibung finden Sie alle Informationen.

Ausschreibung

Unentgeltlich nur für die Einwohner der Gemeinden:
Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen

 

Horgen

Baumgärtlihof, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen Lageplan
Sprechstunden: 

Ausschreibung 2022

 

 

Weitere Rechtsauskunftsstellen

Nicht vom Zürcher Anwaltsverband betriebene Rechtsauskunftsstellen im Kanton Zürich. Weiterführende Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Websites.

Bezirksgerichte

Bezirksgericht Affoltern
Bezirksgericht Andelfingen
Bezirksgericht Bülach
Bezirksgericht Dielsdorf
Bezirksgericht Dietikon
Bezirksgericht Hinwil
Bezirksgericht Horgen
Bezirksgericht Meilen
Bezirksgericht Pfäffikon
Bezirksgericht Uster
Bezirksgericht Winterthur
Bezirksgericht Zürich

Andere Rechtsauskunftsstellen

Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland

Weitere Beratungsstellen finden Sie in unserer Publikation «Alles, was Recht ist» ab Seite 13.

mime file icon Alles, was Recht ist (141 KB)

 

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Stadt Zürich

  • Rechtsauskunft durch den Zürcher Anwaltsverband
  • Nur Beratungen vor Ort. Keine telefonische Beratung
  • Erteilung von Auskünften zu Rechtsfragen auf Aufzeigen von Wegen für das weitere Vorgehen
  • Kostenlose Beratung

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ZHAW

  • Beratung durch Studierende der ZHAW unter Aufsicht von Rechtsanwält*innen
  • Anmeldung über ein Antragsformular
  • Primär an Studierende gerichtet
  • Mündliche Mitteilung der Ergebnisse
  • Beratung kostenlos

Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht

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AHV/IV

  • Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungen
  • Verschiedene Merkmale und Formulare 
  • Auflistung von Kontaktstellen nach Kanton

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BVG – kostenlose Auskunft über Pensionskasse oder Vorsorge

  • Auskunft über Pensionskasse, Vorsorge, Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung durch den Verein BVG Auskünfte
  • Beratung vor Ort oder Online-Auskunft
  • Keine Auskünfte an Pensionskassen und deren Organe
  • Keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte
  • Auskunft kostenlos

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DFA – Die kirchliche Fachstelle der Arbeitslosigkeit

  • Auskunft über Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitslosenversicherungsrechts sowie Unterstützung bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen
  • Bei Bedarf Aufnahme von Kontakt mit der Gegenseite
  • In Einzelfällen Übernahme der Vertretung vor Gericht

WEBSITE BESUCHEN

Impuls – Die Fachstelle rund um Arbeit

  • Beratung zu Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitszeugnissen
  • Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie im Umgang mit der Stellenlosigkeit
  • Hilfe beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und Versand der Unterlagen
  • Kostenlose PC-Arbeitsplätze zur selbstständigen Nutzung sowie weitere Infrastruktur für die Stellensuche

Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht

WEBSITE BESUCHEN

UFS – Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht

  • Fachstelle, die sich für die Rechte von Sozialhilfebeziehenden einsetzt
  • Das Angebot umfasst Beratung, Begleitung und Vertretung
  • Der Erstkontakt erfolgt telefonisch
  • Beratung kostenlos für Armutsbetroffene

WEBSITE BESUCHEN

sozialrat.ch

  • Verein, der das Ziel verfolgt, Informationen zu häufig auftretenden Fragen von armutsbetroffenen Personen im Bereich der Sozialhilfe digital zugänglich zu machen
  • Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Bildung
  • Derzeit ist die Plattform in Entwicklung (Stand 14.8.2022)

 

 

 

 

 

 

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Sozialrat  ((SEHR GUTE SEITE))

Antworten auf Fragen rund um Sozialhilfe

Suchen

Suchen

Herzlich willkommen, die Plattform ist in Entwicklung, mehr Informationen dazu finden sie hier.

Arbeit

 

Rechtsmittel

Wird von der Sozialbehörde der Gemeinde eine Verfügung beschlossen, die den Interessen der betreffenden Personen fundamental entgegenstehen, haben diese Personen die Möglichkeit diese anzufechten. Gegen jede Verfügung kann also Einsprache erhoben werden. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz schreibt daher vor, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, wie dies möglich ist. Sie werden als Rechtsmittel bezeichnet. In Verfügungen finden sich daher immer auch Informationen dazu, wie man sich wehren kann, bis wann dies geschehen und an wen die Einsprache geschickt werden muss. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Datum, an dem die Verfügung zugestellt wurde. Wenn Sie Unterstützung bei einer Einsprache oder einem Rekurs benötigen, können Sie sich an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich wenden.

Siehe auch:
Verfügungen
Auflagen
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)

Quelle:
Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01

Veröffentlicht am 29. Juli 2022Von Valentin Schnorr

Kategorisiert in Allgemeines, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Aufsicht, Bezirksrat, Einsprache, Recht, Rekurs, Rekurse

 

Auflagen

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie grundlegende Pflichten. Auflagen sind zusätzlich Pflichten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sein sollten und von Ihnen einfordert werden. Sie werden in der Verfügung beschrieben, in der die Unterstützung von Ihnen entschieden wurde. Sie können z.B. aufgefordert werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.

Beispiele für solche Auflagen sind:

  • Monatlicher Nachweis einer bestimmten Anzahl an Arbeitssuchbemühungen
  • Teilnahme an einem Integrationsprogramm

Was müssen Auflagen erfüllen:

  • Auflagen müssen den Verhältnissen angepasst sein. Es darf also nicht mehr gefordert werden als nötig und möglich ist
  • Auflagen müssen mit der Sache in Zusammenhang stehen. Sie dürfen also nicht sachfremd sein

Werden Auflagen nicht eingehalten oder missachtet, kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Im ungünstigsten Fall führen sie zu einer Kürzung finanzieller Leistungen. Sie haben jedoch das Recht darauf, dass die zuständigen Sozialarbeitenden Ihnen bei der Erfüllung der Auflagen helfen. Sie können sich auch gegen eine Sanktion wehren. Dazu müssen Sie Gebrauch ihrer Rechtsmittel machen.

Siehe auch:
Verfügungen
Rechtsmittel

Quelle:
SKOS-Richtlinien A.4.2
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01

Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr

Kategorisiert in Allgemeines, Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Behörden, Forderungen, Gegenleistung, Konsequenzen, Kürzung, Leistung, Sanktion, Sanktionen, Verfügung, verhältnismässig

 

 

Nachweis Arbeitsbemühungen

Wenn Sie nicht arbeiten, kann die Sozialhilfe als Auflage oder Gegenleistung von Ihnen verlangen, dass Sie sich intensiv und ernsthaft darum bemühen eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dabei kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb eines Monates eine bestimmte Anzahl an Suchbemühungen schriftlich nachweisen müssen. Bei der Anzahl vorzuweisender Stellenbewerbungen muss die Sozialhilfe die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die vorhandene Ausbildung von Ihnen berücksichtigen. Der Nachweis von Arbeitsbemühungen muss daher in Bezug auf ihre persönliche Situation auch verhältnismässig sein.

Siehe auch:
Auflagen
Gegenleistung
Arbeitsstellenportal Kanton Zürich
Zusammenstellung eines Bewerbungsdossiers
Muster von Motivationsschreiben

Quelle:
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.01
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.02

Veröffentlicht am 6. Januar 2021Von Alexandra Heiniger

Kategorisiert in Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Arbeitsstelle, Auflagen, Bewerbungen, Gegenleistung, Nachweis Arbeitsbemühungen

 

 

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Gesundheit

Wohnen

 

Notunterkunft

Menschen in Notlagen, die nicht über eine eigene Wohnung verfügen oder ohne Mietverhältnis sind, haben nach dem Artikel 111 der Verfassung des Kantons Zürich ein Recht auf ein Dach über dem Kopf. Sozialdienste stellen oft eigene Notwohnungen oder Notzimmer zur Verfügung, die nicht selten in schlechtem Zustand sind. Sie schliessen mit Personen, die in Notunterkünften leben, einen Mietvertrag ab. Da die Verträge meist befristet sind, haben Mieterinnen und Mieter nicht selten keine mietrechtlichen Ansprüche auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses. Eine Unterbringung in einer Notwohnung oder in einem Notzimmer wird meistens mit der Auflage verbunden, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu finden.

Gemeinden, die über keine Notwohnungen und Notzimmer verfügen, mieten nicht selten bei günstigen Pensionen und Hotels Zimmer an.

Siehe auch:
Umzug zwischen Gemeinden
Obdach- und Wohnungslose
Notschlafstelle
Frauenhaus

Quelle:
Zuständigkeitsgesetz ZUG Art. 4
Verfassung des Kantons Zürich Art. 111
Sozialhilfehandbuch des Kanton Zürich 3.2.01

Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr

Kategorisiert in Notunterbringung, WohnenVerschlagwortet mit befristet, Mietverhältnis, Obdach, Obdachslos, Wohnung, Wohnungslos, Wohnungsverlust

 

 

 

 

Finanzen

Bildung

Allgemeines

verein sozialrat.ch

Höfliweg 28

8055 Zürich

Jetzt spenden

Impressum

Datenschutzerklärung

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Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht

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AsyLex

  • Verein, der Asylsuchende in ihrem Verfahren mit rechtlicher Beratung unterstützt
  • Das Angebot umfasst Unterstützung und Beratung beim Asylverfahren, Beratung bei Inhaftierung und Familiennachzug
  • Kontaktaufnahme via Kontaktformular, E-Mail oder Facebook

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FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

  • Fachstelle, die Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, umfassende Unterstützung und Begleitung anbietet
  • Angebot umfasst unter anderem rechtliche Beratung und Intervention zum Aufenthaltsrecht, Beratung und Information gemäss Opferhilfegesetz
  • Mehrsprachige Website 
  • Beratung vertraulich und kostenlos

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Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich

  • Beratung von Migrant:innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus
  • Angebot umfasst unter anderem Beratung zu Aufenthaltsstatus, Sozial- und Krankenversicherungen, Ausbildung und zivilstandsrechtlichen Fragen
  • Kontaktaufnahme telefonisch oder via WhatsApp-Nachricht möglich
  • Kostenlose Beratung, bei grossem Aufwand wird eine Pauschale von CHF 250 verlangt (Stand 15.8.2022)

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AOZ

  • Die AOZ bietet Geflüchteten Schutz und Orientierung in der Phase des Ankommens und begleitet Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur sozialen Integration
  • Das Angebot umfasst unter anderem unentgeltliche Deutschkurse, Betreuung in Bundesasylzentren sowie Angebote für unbegleitete Minderjährige
  • Übersichtliche Informationszusammenstellung für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand 15.8.2022)

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SAH Zürich – Arbeit und Integration

  • Das SAH ist eine NGO mit Angeboten für Beratung, Bildung und Beschäftigung
  • Für Asylsuchende bietet das SAH mit anderen Organisationen zusammen Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Zürich (BAZ) an
  • Kostenlose Beratung

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Frei Platz Aktion Zürich

  • Rechtsberatung in asylrechtlichen und migrationsrechtlichen Fragen
  • Angebot umfasst die Eingabe von Gesuchen und Beschwerden sowie die Übernahme juristischer Vertretungen in asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren
  • Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder offene Beratung montags (Stand 15.8.22)
  • Kostenlose Beratung

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ZBA – Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende

  • Rechtsberatung für Asylsuchende (Status N) und vorläufig Aufgenommene (Status F) im Kanton Zürich
  • Telefonische Auskünfte für Personen mit Schutzstatus S
  • Angebot umfasst u. a. Vorgehensberatung, Rechtsvertretung, Unterstützung beim Familiennachzug 
  • Kostenlose Beratung

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HEKS

  • Rechtsberatung für Asylsuchende, Menschen in Ausschaffungshaft und Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind
  • Beratungsstellen in verschiedenen Schweizer Städten
  • Angebot umfasst Beratung und Rechtsvertretung

Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht

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UP

  • Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer, Versicherte und Patient:innen
  • Angebot umfasst rechtliche Beratung zu Haftungsansprüchen, IV-Leistungen, Taggeldansprüchen etc.
  • Kontaktaufnahme telefonisch oder online
  • Beratung kostenpflichtig

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Opferhilfe Schweiz

  • Die Beratungsstelle informiert Opfer über ihre Rechte, unterstützt bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermittelt weitere Hilfe
  • Unterstützung bei Wahrnehmung von Rechten in einem Strafverfahren
  • mehrsprachige Website
  • kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung

Beratung nach Zielgruppen

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Pro Senectute – Fragen rund ums Älterwerden

  • Beratung für Personen ab 60 durch Sozialarbeiter bei Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts oder Erwachsenenschutzrechts
  • Kontaktaufnahme via Infoline, Kontaktformular oder E-Mail
  • Gespräche sind vertraulich 

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Pro Juventute – Da für Eltern und Jugendliche

  • vertrauliche Beratung für Eltern sowie für Kinder & Jugendliche
  • Elternberatung via Telefon, Chat oder Beratung per E-Mail
  • Beratung für Jugendliche via Telefon, Chat, SMS oder E-Mail
  • Kostenlose Beratung

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Kinderombudsstelle

  • Beratungsstelle für Kinder, die mit der Polizei oder der KESB konfrontiert sind oder deren Eltern sich scheiden lassen (o. ä.)
  • Aufklärung über Rechte und Beratung 
  • Kontaktaufnahme telefonisch oder per Email
  • Gespräche sind kostenlos und vertraulich

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Schwarzer Peter – Verein für Gassenarbeit

  • Kurzberatung, die Orientierungshilfe, Situationsanalyse, Krisenhilfe und gegebenenfalls Soforthilfe zur Überbrückung einer Notlage erfasst
  • Offene Sprechstunde jeweils am Dienstag und Donnerstag (Stand 14.8.2022)
  • Bis zu drei Beratungsgespräche
  • Kostenlose Beratung

 

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