MEIN JURSTISCHER MINIMALABSTAND IN DER ÖFFENTLICHKEIT IST BEI CA 25 CM ,
ALLES WAS DARUBER FÄLLT IST EIN ANGRIFF AUF MICH
ICH VERKEHRE NIE IN MENSCHMASSEN DAHER IST DIE UNTERSCHREITUNG EIN ANGRIFF (PYSISCHER UND PSYCHISCHER ANGRIFF)
ALS BEWEIS HIER MEIN TASCHENSCHUTZ , ALLES WAS DAS BERÜHRT IST DER ANGRIFF
https://youtube.com/shorts/1BAIWNBmx-o?si=IYOerMYMQLQakVxg
Als Beweis Video meiner Tasche, 10.6.25
minimaler abstand , 25 cm, bei xavi, darunter ist angriff auf mich
alterszentrum-sursee.ch/wp-content/uploads/2017/10/Leitlinie-Nähe-Distanz.pdf
Leitlinie Nähe – Distanz 1 Einleitung Im Leitbild des AltersZentrum St. Martin steht unter anderem geschrieben: Im AltersZentrum St. Martin steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir informieren und kommunizieren auf allen Ebenen offen und transparent. Mit der Leitlinie Nähe – Distanz werden das Ziel, die Definition, die ethische Haltung mit Hand lungsleitsätzen und die Vorgehensweise bei grenzüberschreitendem Verhalten aufgezeigt. So mit wird ermöglicht, dass alle Beteiligten kompetent handeln können, offen über das Thema kommunizieren und das Bedürfnis nach Nähe – Distanz respektieren. 2 Ziel Die Leitlinie Nähe – Distanz zeigt die Wichtigkeit des Themas auf und gibt in der täglichen Arbeit Sicherheit bezüglich angemessenem Verhalten. Durch dieses Bewusstsein sind die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter vorbeugend oder unterstützend tätig. Der professionelle und gleichzeitig auch natürliche Umgang sensibilisiert die Bereitschaft bei grenzüberschreitendem Verhalten zu reagieren und gegebenenfalls Massnahmen zu treffen. AltersZentrum St. Martin, St. Martinsgrund 9, 6210 Sursee www.alterszentrum-sursee.ch 3 Definition von Nähe und Distanz Seite 2 Die Nähe – Distanz beschreibt ein emotionales, räumliches und soziales Verhältnis zwischen Menschen. Die emotionale Nähe vermittelt Zugehörigkeit, Vertrauen, Sympathie, Akzeptanz und Mitgefühl. Die Distanz beschreibt das Gegenteil und ist eine Möglichkeit, sich vor physi schen und psychischen Verletzungen zu schützen. Die Distanz und die Nähe zu einem Men schen können verletzen, wenn unterschiedliche Bedürfnisse und Gefühle vorhanden sind. Nähe – Distanz werden immer wieder neu definiert, je nach Beziehung, Rolle, Aufgabe, Be reich, Ort, Zeit und der eigenen Befindlichkeit. Somit hat es auch immer eine persönliche Be wertung. Eine Grenzüberschreitung entsteht dann, wenn das Nähe- oder das Distanzempfin den des Gegenübers nicht respektiert wird. Eine Grenzüberschreitung kann absichtlich oder auch unabsichtlich geschehen. 4 Nähe- und Distanzzonen Die räumliche Nähe – Distanz ist die Entfernung zwischen Personen. In den sozialen Berufen wird die Nähe oft überschritten, da Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende in ei nem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Dennoch ist der persönliche Freiraum jeder Person zu akzeptieren. Nach unterschiedlichen Studien wurden vier Distanzzonen als zentral erachtet. Diese Abstände sind Durchschnittswerte und es können je nach Kulturen andere Distanzzonen herrschen. intime Zone 0-60 cm persönliche Zone 60-120 cm soziale Zone 120-360 cm öffentliche Zone >360 cm In der intimen Zone (auch Intimsphäre genannt) beträgt der Abstand 0 bis 60 Zentimeter. Dieser ist für die Menschen vorbehalten, die sich sehr nahe stehen, wie zum Beispiel Partnerin oder Partner. Die persönliche Distanz wird als Privatsphäre beschrieben und ist für bekannte Personen vorbehalten. Der räumliche Abstand liegt bei 60 Zentimeter bis zu 1 Meter. Der sogenannte Armlängen-Abstand ist zum Beispiel bei Begrüssungen, Konversationen und Alltags gesprächen anzutreffen. Die soziale Zone ist im Umkreis von 1.20 bis 3.60 Metern. Auf diese Distanz kann sich der Mensch weder berühren noch riechen. Dies ist der Abstand zu fremden Personen zum Beispiel in einer Sitzung mit externen Personen. Die öffentliche Zone umfasst eine Distanz von 3.60 Metern und ist für die meisten Menschen unproblematisch. Diese Distanz ist zum Beispiel für die Rolle eines Zuschauers an einer Veranstaltung zugemessen. 5 Grundhaltung Seite 3 Unter Nähe – Distanz versteht das AltersZentrum St. Martin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingehen, solange dies für beide Seiten stimmt. Die Grenzen des anderen werden respektiert und eine professionelle Be ziehungsgestaltung wird gelebt. Dies bedeutet, dass eine berufliche Nähe aufgebaut, diese erhalten und dann wieder aufgelöst wird. Die Beziehungsebene spielt in der täglichen Arbeit eine grosse Rolle, die Spontanität soll gewährleistet sein und Grenzverletzungen (psychisch und physisch) werden auf der Sachebene geregelt. Im AltersZentrum St. Martin wird eine Be ziehung angestrebt indem: ein natürlicher Umgang gelebt wird gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist Klarheit in der Kommunikation herrscht Ehrlichkeit und Echtheit angestrebt werden Jede Person hat Anspruch auf eine möglichst grosse Selbstständigkeit und Selbstbestim mung. In der Betreuung wird die Nähe der Distanzzone nach Möglichkeit nur mit Zustimmung überschritten und dies mit gegenseitigem Respekt. 6 Handlungs- und Haltungsleitsätze Im AltersZentrum wird eine offene und transparente Kommunikation angestrebt. Jede/r hat das Recht NEIN oder STOPP zu sagen. Das eigene Gefühl steht im Mittelpunkt und die Grenzüberschreitungen werden benannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die eigenen Gefühle und die der Bewohner innen, Bewohner, Angehörigen und Gäste wahr und respektieren sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen eine Vorbildrolle ein. Sie sprechen ange messen und respektvoll, speziell beim Thema Sexualität. Menschen in Not können zu einem grenzüberschreitenden Verhalten neigen. Dies sind sich die Mitarbeitenden bewusst. Mit einer klaren Sprache ist es jederzeit möglich ein STOPP auszusprechen. Die Wertschätzung wird weiterhin beibehalten. Die Mitarbeitenden übernehmen für sich und für ihr berufliches Umfeld die Verantwortung und stehen dafür ein. Die Würde jeder Person wird geschützt. Dies geschieht in Form von Hilfe holen und darüber reden. Die Balance von Nähe – Distanz in der täglichen Arbeit ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu reflektieren und bewusst immer wieder aufs Neue zu gestalten. Die eigene Rolle, deren Kompetenzen und Erwartungen sind präsent und werden hinterfragt. Bedürfnisse nach Sexualität dürfen gelebt werden. Unterstützende Organisationen können beigezogen werden (zum Beispiel Berührer/innen). 7 Vorgehen bei Grenzüberschreitungen Seite 4 Grenzüberschreitungen unter Bewohnerinnen, Bewohnern, Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder Angehörigen und Gästen sind nach dem gleichen Vorgehen zu betrachten und anzugehen. Die folgende Vorgehensweise wird angewendet: Findet eine Grenzüberschreitung statt, wird ein STOPP signalisiert und die Situation wird benannt. Die Situation und die Erwartungen an die jeweilige Person werden klar und ver ständlich formuliert. Viele Grenzüberschreitungen sind durch eine Entschuldigung und spä teres Unterlassen korrigierbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, Auffälligkeiten und Grenzüberschreitun gen der vorgesetzten Person mitzuteilen. Die oder der Vorgesetzte orientiert gegebenenfalls die nächsthöhere Instanz oder leitet die nötigen Massnahmen ein. Es findet in der Regel ein klärendes Gespräch mit den involvierten Personen statt. Alle Ge spräche werden schriftlich in der Pflegedokumentation oder in einem Protokoll festgehalten. Das Dokument ist vertraulich zu behandeln. Im Falle eines Verdachts auf Übergriffe oder Gewalt gilt für alle beteiligten Personen die Schweigepflicht. Dies heisst, dass die Personen informiert werden, die vom Vorfall in Kenntnis gesetzt werden müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung und präventive Vor sichtsmassnahmen werden eingeleitet. Hat sich ein Verdacht als falsch erwiesen, sind alle involvierten Personen so schnell wie möglich zu informieren. Ansonsten werden Vereinba rungen getroffen oder Sanktionen eingeleitet. 8 Dokumente und Beratungsstelle Dokumente Handbuch Pflege Betreuung Aktivierung: Standard Nähe – Distanz Sicherheitshandbuch: Drohungen – Anweisung Führungshandbuch: Regeln für das Personal (Mitarbeitende sind zurückhaltend mit „Du zies“ machen (betrifft Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige). „Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?“ Schweizer Berufsverband der Pflegefach frauen und Pflegefachmänner, 2012, Merkur Druck AG, Langenthal, 2. erweiterte Auflage. Externe Beratungsstelle Opferberatungsstelle des Kantons Luzern Obergrundstrasse 70 6003 Luzern Telefon 041 228 74 00 opferberatung@lu.ch