19.9.23 VERWENDUNG VON PFEFFERSPRAY GESETZTLICHE GRUNDLAGEN




Der Einsatz von Pfefferspray

Bevor Sie Ihr Pfefferspray im Ernstfall einsetzen, sollten Sie noch das Strafgesetzbuch kennen.

Auch hier helfen wir Ihnen natürlich weiter.

In diesen Fällen können Sie Ihr Pfefferspray einsetzen:

  1. Als Notwehr, sprich Sie werden selber ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht.
  2. Als Notwehrhilfe, sprich eine andere Person wird ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht und Sie wollen helfen.

Es gibt also einiges zu beachten beim Kauf und Einsatz von Pfefferspray. Deshalb noch ein letzter wichtiger Punkt.




19.9.23 VERWENDUNG VON PFEFFERSPRAY GESETZTLICHE GRUNDLAGEN





Abwehrspray (admin.ch)

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Abwehrspray

Abwehrspray

Pfefferspray – Scharf reagieren

Pfeffersprays sind immer beliebter, weil sie ein Sicherheitsgefühl geben. Sie sind nützlich, wenn korrekt verwendet, doch können Angreifer bei unkorrektem Gebrauch profitieren. Hier finden Sie ein paar wichtige Informationen.

Ein Abwehrspray soll einen Angreifer sofort ausser Gefecht setzen, ohne ihn dauerhaft zu schädigen. Die in Pfeffersprays enthaltenen Reizstoffe kommen aus Pfefferschoten, vom Cayennepfeffers (OC oder Capsaicin) oder werden synthetisch hergestellt (PAVA). Ihre Wirkung entfaltete sich innert Sekunden auf die Augen, die Haut und die Atemwege. Gefolgt von Husten und Niesen, die ein Gefühl der Beklommenheit auslösen können. Im Normalfall verschwinden alle Symptome innerhalb von 30 bis 60 Minuten. In seltenen Fällen können die Symptome länger andauern und störender sein (Bindehautentzündung, Schwellung der Hornhaut). Personen mit einer Hornhautverkrümmung oder Allergiker können eine stärkere Reaktion zeigen.

Volljährige können sich einen Pfefferspray in Fachgeschäften kaufen. Bei der Abgabe müssen die Käufer über die korrekte Verwendung, die Risiken und Schutzmassnahmen von Pfefferspray informiert werden. Nur Sprays die einen Pfefferextrakt (Capsaicin, OC oder PAVA) enthalten, dürfen ohne Waffenschein verkauft werden. Das Kaufen oder Verkaufen von Pfeffersprays ist verboten, wenn sie nicht als solche identifiziert werden können, z.B., in Form von Stiften, Feuerzeugen, oder Lippenstiften. Die gesetzliche Regelung kann sich zwischen den Ländern unterscheiden, bei Käufen übers Internet sollte man daher besonders vorsichtig sein.

Abwehrsprays sollen ausserhalb der Reichweite von Kinder gelagert werden. Um Unfälle zu vermeiden soll eine Einführung durch das Verkaufspersonal verlangt werden.









Frage an Mr. Safety  «Ich möchte einen Pfefferspray kaufen. Worauf muss ich achten?» Pfeffersprays sind ein weit verbreitetes Mittel zur Selbstverteidigung. Sie können aber ein trügerisches Gefühl der Sicherheit vermitteln, denn ihre Handhabung ist nicht immer einfach. Eine falsche Anwendung kann kontraproduktiv und gefährlich sein. Beachten Sie die vorgeschriebenen Hinweise und Empfehlungen beim Kauf: • vorgesehene Verwendung • korrekte Handhabung, Vorsichts- und Schutzmassnahmen • Erste-Hilfe-Massnahmen und Notfalltelefon (Tel.-Nr. 145) Pfeffersprays sind gefährliche chemische Produkte und müssen unbedingt ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.bag.admin.ch/chemikalien > Themen A–Z > Abwehrspray Ihr Mr. Safety Unsere Tipps für Sie: • Kaufen Sie Pfeffersprays im Fachhandel, wo man Sie umfassend berät. • Lassen Sie Pfeffersprays nicht unbeaufsichtigt herumliegen, auch nicht in Ihrer Handtasche. • Chemische Produkte im Haushalt müssen sicher und für Kinder unzugänglich gelagert sein (empfohlene Aufbewahrung: höher als 160 cm und in abgeschlossenen Schränken). • Bei einem Unfall mit Haut- oder Augenkontakt spülen Sie die betroffenen Stellen mit viel Wasser. Bei Atembeschwerden gehen Sie an die frische Luft. Rufen Sie Tox Info Suisse (Tel.-Nr. 145) an für weitere Ratschläge. Fragen? Anregungen? Hinweise? Weitere Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Produkten im Alltag unter www.cheminfo.ch. V







Pfefferspray legal/illegal

Das Gesetz in der Schweiz

Pfefferspray legal oder illegal - Das Gesetz in der Schweiz

Ist Pfefferspray legal in der Schweiz?

Diese Frage wird uns täglich gestellt.

Eine gute Frage…

Deshalb haben wir uns entschieden diesen Artikel zu schreiben, um diese brisante Thematik einfach aber detailliert zusammenzufassen.

Sie wollen nicht ins Gefängnis kommen?

Pfefferspray Gesetz - Hinter Gitter

Und wollen sich aber trotzdem effektiv schützen können?

Dann lesen Sie jetzt unseren Guide exakt durch!

Spass bei Seite – wir wollen Ihnen keine Angst einjagen – aber es ist definitiv sinnvoll und hilfreich die Gesetzeslage für Ihren persönlichen Schutz zu kennen.

Erfahren Sie jetzt ob Pfefferspray legal ist in der Schweiz und was es dazu zu beachten gilt.

Los gehts!

 

Waffengesetz – Was gilt als Waffe in der Schweiz?

Wie Sie sicherlich wissen kann man Waffen nicht ohne weiteres kaufen – man benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Und nein einen solchen Schein kann man nicht einfach schnell in der Migros an der Kasse kaufen…

Falls Pfeffersprays also als Waffe klassifiziert werden wird es mühsam…

Gemäss Art. 4 im Waffengesetz der Schweiz gilt unter anderem folgendes als Waffe:

“Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen”

Jetzt stellt sich die Frage ob dies auf Pfeffersprays zutrifft.

Dazu müssen wir wissen welcher Wirkstoff in Pfeffersprays enthalten ist und welche Auswirkung dieser auf die Gesundheit von Menschen hat.

Machen wir es kurz: Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC).

Im schweizerischen Waffengesetz wird auf die Waffenverordnung verwiesen, für genauere Informationen zu den Sprayprodukten, welche als Waffen gelten.

Art. 1 der Waffenverordnung besagt:

„Als Waffen gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit den Reizstoffen nach Anhang 2.“

Im Anhang 2 lässt sich folgendes finden:

Als Reizstoffe gelten:

  • CA (Brombenzylcyanid);
  • CS (o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril);
  • CN (ù-Chloracetophenon);
  • CR (Dibenz(b,f)-1,4-oxazepin)

Pfefferspray enthält keinen der obengenannten Wirkstoffe, sondern wie bereits erwähnt OC (zumindest die Pfeffersprays in unserem Shop, für andere Anbieter können wir keine Garantie übernehmen).

Somit hätten wir also den Weg durch das Labyrinth (auch Schweizer Gesetz genannt) gefunden – Pfefferspray gilt in der Schweiz nicht als Waffe!

Pfefferspray Gesetz - geschafft!

Aber ein Moment…

Es gibt gefühlte 100 Millionen weitere Gesetze – war das wirklich bereits alles was man in Bezug auf Pfeffersprays beachten muss?

Natürlich nicht – zu früh gefreut…

 

Pfefferspray fällt unter das Chemikalienrecht

Richtig gelesen, bei Pfeffersprays kommt das Chemikalienrecht zur Anwendung – es handelt sich dabei schliesslich um einen gefährlichen Stoff, für welchen gewisse Sicherheitsregulierungen nötig sind.

Heisst das jetzt, dass Sie für den Besitz oder die Anwendung von Pfefferspray doch bestraft werden können?

Pfefferspray Gesetz - Hinter Gitter 2

Nein – für Sie als privaten Anwender und Käufer hat das Chemikalienrecht keinen direkten Einfluss.

Aber einen indirekten…

Diese zwei Punkte sind für Sie relevant zu wissen:

  1. Die Abgabe von Pfefferspray ist nur an volljährige und handlungsfähige Personen zulässig (Art. 64 ChemV)
  2. Pfeffersprays in einer Aufmachung die nicht erkennen lässt, dass es sich um ein Produkt für die Selbstverteidigung handelt sind nicht zulässig. Konkret ein Abwehrspray getarnt als Kugelschreiber, Feuerzeug, Schlüsselanhänger oder sonstiges ist nicht erlaubt.

Pfefferspray Gesetz - was ist erlaubt und was nicht

Damit haben wir die wichtigsten Informationen zum Kauf von eines Pfeffersprays zusammen.

Heisst das jetzt, dass Sie einfach wild drauf los sprühen können?

Nein, das würden wir nicht empfehlen…

 

Der Einsatz von Pfefferspray

Bevor Sie Ihr Pfefferspray im Ernstfall einsetzen, sollten Sie noch das Strafgesetzbuch kennen.

Auch hier helfen wir Ihnen natürlich weiter.

In diesen Fällen können Sie Ihr Pfefferspray einsetzen:

  1. Als Notwehr, sprich Sie werden selber ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht.
  2. Als Notwehrhilfe, sprich eine andere Person wird ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht und Sie wollen helfen.

Es gibt also einiges zu beachten beim Kauf und Einsatz von Pfefferspray. Deshalb noch ein letzter wichtiger Punkt.

 

Einen seriösen Verkäufer finden

Damit Sie sicherlich ein Abwehrspray kaufen welches nicht unter das Waffengesetz fällt und Sie es somit ab 18 Jahren kaufen und einsetzen dürfen, sollten Sie Ihr Pfefferspray von einem seriösen Verkäufer beziehen.

Hierzu die wichtigsten Tipps, um herauszufinden, ob der Verkäufer vertrauenswürdig ist:

  1. Zertifiziertes Fachpersonal – ein seriöser Verkäufer beschäftigt zertifiziertes Fachpersonal. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Bund geprüft. In einem Onlineshop sollten Sie einen entsprechenden Hinweis dazu finden. Es muss ein Inhaber eines Zertifikates nach Art. 1 RS 813.131.21 beschäftigt werden. Diese Person ist für die korrekte Beratung der Kunden zuständig und weist auf die vorhanden Gefahren hin.
  2. Durchführung einer Alterskontrolle – ein seriöser Verkäufer fragt Sie im Zweifelsfall nach Ihrem Ausweis. Beziehungsweise in einem Onlineshop ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Paragraph mit dem Hinweis auf die Durchführung einer Alterskontrolle vorhanden.
  3. Getarnte Pfeffersprays – ein seriöser Verkäufer hat keine Pfeffersprays im Angebot, welche als Kugelschreiber oder sonstiges getarnt sind – denn das ist illegal.

Wenn Sie diese drei Kriterien beachten können Sie Ihr Pfefferspray beruhigt kaufen.

Pfefferspray Gesetz - informiert

Fassen wir die wichtigsten Punkte aus diesem Artikel zusammen:

  1. Pfeffersprays von seriösen Verkäufern in der Schweiz fallen nicht unter das Waffengesetz in der Schweiz.
  2. Ab 18 Jahren dürfen Sie ein Pfefferspray kaufen (beziehungsweise der Verkäufer darf es Ihnen verkaufen).
  3. Sie dürfen Pfefferspray in der Schweiz zur Notwehr und Notwehrhilfe einsetzen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Falls Sie ein Pfefferspray kaufen wollen, schauen Sie in unserem Shop vorbei. Bei uns finden Sie eine handverlesene Auswahl an qualitativen und zugelassenen Pfeffersprays von Herstellern aus der Schweiz, Deutschland und den USA.

Das sagen unsere Kunden.

Meine Arbeitskollegin bekommt in letzter Zeit komische Telefonat von einem unserer Kunden. Da sie manchmal erst spät Feierabend macht, wollte ich ihr etwas schenken womit sie sich im Ernstfall schützen kann. Als erstes habe ich an ein Pfefferspray gedacht, dank der sehr informativen Seite von Pfefferspray Swiss habe ich ihr schlussendliche ein Set mit einem Pfefferspray und einem Schrillalarm gekauft. Sie hat sich sehr darüber gefreut und fühlt sich jetzt deutlich sicherer auf dem Heimweg. Vielen Dank an Pfefferspray Swiss!

Irina aus Zürich

Ich dachte mir nichts böses als ich letztens in der Nacht mit meinem Hund Gassi ging. Doch plötzlich kam der Rottweiler von meinem Nachbarn wie eine Furie um die Ecke und hat meinen Hund angegriffen. Zum Glück hatte ich mein Pfefferspray dabei, sonst hätte ich jetzt wohl einen toten Hund… Ich habe den Rottweiler angesprüht als gäbe es keinen Morgen. Mein Hund und mein Nachbar haben auch etwas von dem Pfefferspray abbekommen, aber es hat den Angriff des Rottweilers gestoppt und das war das Wichtigste!

Sarah aus Bottighofen

Ich habe zwei Sets mit einem Pfefferspray und einem Schrillalarm gekauft, eins für meine Schwester und eins für mich. Mein Set habe ich immer in meiner Handtasche und ist damit immer Griffbereit für einen Notfall. Meine Schwester hat das Pfefferspray ebenfalls in ihrer Handtasche, den Schrillalarm hat sie aussen angemacht. Zum Glück musste ich noch nichts davon einsetzen, aber es gibt mir ein gutes Gefühl es dabei zu haben, ich fühle mich damit sicherer. Ein herzliches Dankeschön an Pfefferspray Swiss für die guten Produkte und die hilfreichen Informationen.

Petra aus Münsingen

Meine Frau und meine Kinder lieben die Kombi-Pakete! Ich habe insgesamt 4 Sets gekauft, für meine Frau, meine beiden Kinder und für mich. Ich habe beides an meinem Schlüsselbund angemacht und nehme es entsprechend überallhin mit. Besonders gefallen hat mir der kostenlose Anwendungsguide für Pfeffersprays von Pfefferspray Swiss. Denn die korrekte Anwendung ist für eine effektive Selbstverteidigung entscheidend. Der Schrillalarm ist selbsterklärend. Wir werden wohl in nächster Zeit noch gemeinsam einen Pfefferspray Kurs besuchen.

Marco aus Luzern

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.

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SR 311.0 - Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (admin.ch) 


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Art. 13

1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.

2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.

Art. 14

Wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, verhält sich rechtmässig, auch wenn die Tat nach diesem oder einem andern Gesetz mit Strafe bedroht ist.

Art. 15

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

Art. 16

1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.

2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.

Art. 17

Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.

Art. 18

1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.

2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.