Pfeffersprays sind immer beliebter, weil sie ein Sicherheitsgefühl geben. Sie sind nützlich, wenn korrekt verwendet, doch können Angreifer bei unkorrektem Gebrauch profitieren. Hier finden Sie ein paar wichtige Informationen.
Der Einsatz von Pfefferspray
Bevor Sie Ihr Pfefferspray im Ernstfall einsetzen, sollten Sie noch das Strafgesetzbuch kennen.
Auch hier helfen wir Ihnen natürlich weiter.
In diesen Fällen können Sie Ihr Pfefferspray einsetzen:
- Als Notwehr, sprich Sie werden selber ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht.
- Als Notwehrhilfe, sprich eine andere Person wird ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht und Sie wollen helfen.
Es gibt also einiges zu beachten beim Kauf und Einsatz von Pfefferspray. Deshalb noch ein letzter wichtiger Punkt.
19.9.23 VERWENDUNG VON PFEFFERSPRAY GESETZTLICHE GRUNDLAGEN
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Pfefferspray – Scharf reagieren
Ein Abwehrspray soll einen Angreifer sofort ausser Gefecht setzen, ohne ihn dauerhaft zu schädigen. Die in Pfeffersprays enthaltenen Reizstoffe kommen aus Pfefferschoten, vom Cayennepfeffers (OC oder Capsaicin) oder werden synthetisch hergestellt (PAVA). Ihre Wirkung entfaltete sich innert Sekunden auf die Augen, die Haut und die Atemwege. Gefolgt von Husten und Niesen, die ein Gefühl der Beklommenheit auslösen können. Im Normalfall verschwinden alle Symptome innerhalb von 30 bis 60 Minuten. In seltenen Fällen können die Symptome länger andauern und störender sein (Bindehautentzündung, Schwellung der Hornhaut). Personen mit einer Hornhautverkrümmung oder Allergiker können eine stärkere Reaktion zeigen.
Volljährige können sich einen Pfefferspray in Fachgeschäften kaufen. Bei der Abgabe müssen die Käufer über die korrekte Verwendung, die Risiken und Schutzmassnahmen von Pfefferspray informiert werden. Nur Sprays die einen Pfefferextrakt (Capsaicin, OC oder PAVA) enthalten, dürfen ohne Waffenschein verkauft werden. Das Kaufen oder Verkaufen von Pfeffersprays ist verboten, wenn sie nicht als solche identifiziert werden können, z.B., in Form von Stiften, Feuerzeugen, oder Lippenstiften. Die gesetzliche Regelung kann sich zwischen den Ländern unterscheiden, bei Käufen übers Internet sollte man daher besonders vorsichtig sein.
Abwehrsprays sollen ausserhalb der Reichweite von Kinder gelagert werden. Um Unfälle zu vermeiden soll eine Einführung durch das Verkaufspersonal verlangt werden.
Frage an Mr. Safety «Ich möchte einen Pfefferspray kaufen. Worauf muss ich achten?» Pfeffersprays sind ein weit verbreitetes Mittel zur Selbstverteidigung. Sie können aber ein trügerisches Gefühl der Sicherheit vermitteln, denn ihre Handhabung ist nicht immer einfach. Eine falsche Anwendung kann kontraproduktiv und gefährlich sein. Beachten Sie die vorgeschriebenen Hinweise und Empfehlungen beim Kauf: • vorgesehene Verwendung • korrekte Handhabung, Vorsichts- und Schutzmassnahmen • Erste-Hilfe-Massnahmen und Notfalltelefon (Tel.-Nr. 145) Pfeffersprays sind gefährliche chemische Produkte und müssen unbedingt ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.bag.admin.ch/chemikalien > Themen A–Z > Abwehrspray Ihr Mr. Safety Unsere Tipps für Sie: • Kaufen Sie Pfeffersprays im Fachhandel, wo man Sie umfassend berät. • Lassen Sie Pfeffersprays nicht unbeaufsichtigt herumliegen, auch nicht in Ihrer Handtasche. • Chemische Produkte im Haushalt müssen sicher und für Kinder unzugänglich gelagert sein (empfohlene Aufbewahrung: höher als 160 cm und in abgeschlossenen Schränken). • Bei einem Unfall mit Haut- oder Augenkontakt spülen Sie die betroffenen Stellen mit viel Wasser. Bei Atembeschwerden gehen Sie an die frische Luft. Rufen Sie Tox Info Suisse (Tel.-Nr. 145) an für weitere Ratschläge. Fragen? Anregungen? Hinweise? Weitere Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Produkten im Alltag unter www.cheminfo.ch. V
Pfefferspray legal/illegal
Das Gesetz in der Schweiz
Das sagen unsere Kunden.
Meine Arbeitskollegin bekommt in letzter Zeit komische Telefonat von einem unserer Kunden. Da sie manchmal erst spät Feierabend macht, wollte ich ihr etwas schenken womit sie sich im Ernstfall schützen kann. Als erstes habe ich an ein Pfefferspray gedacht, dank der sehr informativen Seite von Pfefferspray Swiss habe ich ihr schlussendliche ein Set mit einem Pfefferspray und einem Schrillalarm gekauft. Sie hat sich sehr darüber gefreut und fühlt sich jetzt deutlich sicherer auf dem Heimweg. Vielen Dank an Pfefferspray Swiss!
Ich dachte mir nichts böses als ich letztens in der Nacht mit meinem Hund Gassi ging. Doch plötzlich kam der Rottweiler von meinem Nachbarn wie eine Furie um die Ecke und hat meinen Hund angegriffen. Zum Glück hatte ich mein Pfefferspray dabei, sonst hätte ich jetzt wohl einen toten Hund… Ich habe den Rottweiler angesprüht als gäbe es keinen Morgen. Mein Hund und mein Nachbar haben auch etwas von dem Pfefferspray abbekommen, aber es hat den Angriff des Rottweilers gestoppt und das war das Wichtigste!
Ich habe zwei Sets mit einem Pfefferspray und einem Schrillalarm gekauft, eins für meine Schwester und eins für mich. Mein Set habe ich immer in meiner Handtasche und ist damit immer Griffbereit für einen Notfall. Meine Schwester hat das Pfefferspray ebenfalls in ihrer Handtasche, den Schrillalarm hat sie aussen angemacht. Zum Glück musste ich noch nichts davon einsetzen, aber es gibt mir ein gutes Gefühl es dabei zu haben, ich fühle mich damit sicherer. Ein herzliches Dankeschön an Pfefferspray Swiss für die guten Produkte und die hilfreichen Informationen.
Meine Frau und meine Kinder lieben die Kombi-Pakete! Ich habe insgesamt 4 Sets gekauft, für meine Frau, meine beiden Kinder und für mich. Ich habe beides an meinem Schlüsselbund angemacht und nehme es entsprechend überallhin mit. Besonders gefallen hat mir der kostenlose Anwendungsguide für Pfeffersprays von Pfefferspray Swiss. Denn die korrekte Anwendung ist für eine effektive Selbstverteidigung entscheidend. Der Schrillalarm ist selbsterklärend. Wir werden wohl in nächster Zeit noch gemeinsam einen Pfefferspray Kurs besuchen.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.
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SR 311.0 - Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (admin.ch)
BEGRIFF UNTERSUCHEN EINGEBEN : WEHREN
Art. 13
1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.
2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.
Art. 14
Wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, verhält sich rechtmässig, auch wenn die Tat nach diesem oder einem andern Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Art. 15
Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
Art. 16
1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
Art. 17
Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
Art. 18
1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.
2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.