044 201 00 10 Anwalt der ersten Stunde und weitere Hilfe bei Polizeiwiiilküüre
Anwalt der ersten Stunde | Zürcher Anwaltsverband
www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html
Polizeiliches Fehlverhalten und Beschwerdestellen – humanrights.ch
humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/polizei/polizei-beschwerdestellen-unabhaenige-untersuchung
Menschenrechte Schweiz - humanrights.ch
Ombudsstelle des Kantons Zürich
stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/behoerden-und-organe/ombudsstelle.html
Details siehe weiter unten
Wichtig:
Nein, Sie können Ihre Aussage jederzeit verweigern. Sie haben auch Anspruch darauf, sich vor Ihrer Aussage mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zu besprechen.
044 201 00 10 DETAILS Anwalt der ersten Stunde und weitere Hilfe bei Polizeiwiiilküüre
www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html
Anwalt der ersten Stunde: Pikett Strafverteidigung
Wie erreicht man den «Anwalt der ersten Stunde»?
Unter der 24h-Hotline-Nummer 044 201 00 10 (Normaltarif) erreichen Sie über das Pikett Strafverteidigung an 365 Tagen während 24 Stunden einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin im Kanton Zürich, welcher/welche Sie sofort beraten und zur ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft begleiten kann.
Wann benötigt man den «Anwalt der ersten Stunde»?
Sollten Sie plötzlich beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen und die Aussage zu verweigern. Pikett Strafverteidigung garantiert Ihnen, dass Sie jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin erreichen können und zwar auch ausserhalb der Bürozeiten und sogar nachts. Bei einer Verhaftung hat jede Person Anspruch darauf, mit einem Strafverteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen. Ihr Strafverteidiger darf Sie zu allen Einvernahmen begleiten.
Trägerschaft
Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Seine Mitglieder sind praktizierende Anwälte und Anwältinnen, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.
Kontaktmöglichkeiten
24h-Hotline-Nummer 044 201 00 10
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an
Pikett Strafverteidigung
Geschäftsstelle
Uraniastrasse 40
8001 Zürich
| Telefon | +41 44 291 42 22 |
| Fax | +41 44 291 42 32 |
| info@pikett-strafverteidigung.ch | |
| Homepage | www.pikett-strafverteidigung.ch |
Anwalt der ersten Stunde in Kürze
Unter der Hotline-Telefonnummer 044 201 00 10 können Sie während 24 Stunden einen Pikettverteidiger erreichen. Dieser berät Sie sofort und begleitet Sie zur ersten Einvernahme bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Sobald Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sind Sie eine beschuldigte Person und haben Anspruch auf eine Verteidigung und damit auf den «Anwalt der ersten Stunde», der auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar ist und Sie zur ersten Einvernahme begleitet.
Jedermann kann während 24 Stunden die Hotline-Telefonnummer des Piketts Strafverteidigung 044 201 00 10 wählen, also die beschuldigte Person selbst, ihre Angehörige oder Freunde. Eine verhaftete Person kann verlangen, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft über einen Anruf auf die Hotline-Telefonnummer Kontakt zu einer Pikettanwältin oder einem Pikettanwalt herstellt.
Wer bezahlt, hängt von der vorgeworfenen Straftat, von den finanziellen Verhältnissen der beschuldigten Person und nicht zuletzt auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen der Staat die Rechnung Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt vorschiesst oder bezahlt. Besprechen Sie die Frage der Honorierung gleich zu Beginn mit Ihrem «Anwalt der ersten Stunde».
Er wird so schnell wie möglich auf dem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft erscheinen. Sie können darauf bestehen, dass mit dem Beginn der Einvernahme zugewartet wird, bis Sie sich mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin besprechen konnten.
Ja, das Pikett Strafverteidigung wird während 365 Tagen rund um die Uhr angeboten.
Nein, Sie können Ihre Aussage jederzeit verweigern. Sie haben auch Anspruch darauf, sich vor Ihrer Aussage mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zu besprechen.
Sie können Ihre Aussage verweigern und Sie sollten protestieren und verlangen, dass Ihr Protest protokolliert wird.
Ja, der «Anwalt der ersten Stunde» ist nicht Garant, nicht verhaftet oder nicht einvernommen zu werden. Er bietet aber optimale Unterstützung im Strafverfahren ab der ersten Einvernahme.
Es ist egal, ob Sie minderjährig oder volljährig sind. Wann immer Sie sich einer vorläufigen Festnahme oder polizeilichen Einvernahme unterziehen müssen, haben Sie einen unabdingbaren Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt.
Habe ich auch als Ausländer/Ausländerin das Recht, eine/n «Anwältin/Anwalt der ersten Stunde» beizuziehen?
Selbstverständlich. Es gibt keine Unterschiede nach Nationalität, Geschlecht, Religion oder dergleichen.
Es war früher umstritten, ab wann eine beschuldigte Person Anspruch auf Anwesenheit einer Verteidigung hat. Mit der Einführung des «Anwalts der ersten Stunde» wurden die Verteidigungsrechte erweitert. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht sehr zu begrüssen. Heute darf der Verteidiger von Anfang an dabei sein und die beschuldigte Person muss vor Beginn der Untersuchung auf ihr Recht auf Verteidigung hingewiesen werden.
Nein, es geht um den Rechtsstaat und den Anspruch beschuldigter Personen auf ein faires Verfahren. Dazu gehört die professionelle Verteidigung. Der «Anwalt der ersten Stunde» stellt nur sicher, dass diese Verteidigung, auf die jedermann Anspruch hat, möglichst frühzeitig eingesetzt werden kann. Das ist keine Behinderung der Untersuchung, sondern ein Mittel zur Sicherstellung deren Rechtmässigkeit.
Alle Anwältinnen und Anwälte sind ausgebildete Juristen, denen der Staat aufgrund einer Prüfung das Anwaltspatent verliehen hat. Sie verfügen über alle Kenntnisse, die erforderlich sind, Strafverteidigungen zu übernehmen. Anwältinnen und Anwälte unterstehen zudem einer staatlichen Aufsicht und können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Fehler begehen.
Ombudsstelle des Kantons Zürich
ombudsstelle.zh.ch
Adresse
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel, Ombudsmann
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Telefon 044 269 40 70
ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch
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Beratung für Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen
Brauchen Sie Hilfe? Wir beraten und informieren Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen, intervenieren bei den Behörden, bauen Brücken zur Anwaltschaft und fördern so den effektiven Zugang zum Recht für Gefangene. Kontaktieren Sie uns!
ACHTUNG: Bis auf Weiteres bieten wir nur noch Rechtsberatungen auf Deutsch und Englisch an!
Telefonhotline Strafvollzug:
031 301 92 75
Donnerstags 14:00-18:00 Uhr
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Rechtsanwältin, MLaw, Livia Schmid
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Kontakt
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Hallerstrasse 23
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freiheitsentzug@humanrights.ch




