atomarer Anschlag infos zum vorbereitet sein (Stand 09.23)




atomarer Anschlag infos zum vorbereitet sein (Stand 09.23)






offizielle Information des Bundesrates für die Schweiz :



wo ist mein Schutzraum ? wo ist mein Treffpunkt?


gib deinen Wohnort ein : 


NOTFALLTREFFPUNKT.CH/DE/INFORMATIONEN


Z.B:  8001 Zürich 






Ihr Notfalltreffpunkt im Kanton Zürich

Jeder Gemeinde im Kanton Zürich steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein.




Evakuation

Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet die Sirenen aus

Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet die Sirenen aus


 

Verzichten Sie auf Anrufe bei den Notrufnummern. Informieren Sie sich, was zu tun ist: über Radio/Fernsehen (SRG), App und Internet (Alertswiss).


 

Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie Hilfsbedürftige.


 

Packen Sie Notgepäck für zwei bis drei Tage: Pass/ID,
Impf- und Krankenkassenkarte, Bargeld/Bankkarte, Handy mit Ladegerät, Medikamente und Jodtabletten (falls Gefahr durch Radioaktivität besteht), Toilettenartikel, Kleidung und Verpflegung.


 

Sichern Sie Ihre Wohnung: Elektrogeräte ausschalten, Gas und Wasser abstellen, offene Flammen löschen, Türen und Fenster schliessen.


 

Stellen Sie Futter für Haustiere bereit, die Sie nicht mitnehmen. Kennzeichnen Sie Räume, in denen sich Tiere befinden.



Verlassen Sie das gefährdete Gebiet

Verlassen Sie das gefährdete Gebiet


 

Nutzen Sie öffentliche oder private Transportmittel.


 

Haben Sie kein Transportmittel, gehen Sie zum nächsten Notfalltreffpunkt.


 

Kommen Sie nicht aus eigener Kraft zum Notfalltreffpunkt, bitten Sie Angehörige oder Nachbarn um Hilfe oder melden Sie sich bei der kantonalen Rufnummer, die im Radio bekanntgegeben wird.



Vom Notfalltreffpunkt bringt man Sie  zu einer Betreuungsstelle

Vom Notfalltreffpunkt bringt man Sie zu einer Betreuungsstelle


 

In der Betreuungsstelle ausserhalb des gefährdeten Gebiets erhalten Sie Betreuung und Verpflegung.


 

Lassen Sie sich registrieren, damit sich Verwandte nach Ihnen erkundigen können.



Bleiben Sie als Familie zusammen

Bleiben Sie als Familie zusammen


 

Die Behörden sorgen für eine gemeinsame Evakuation und helfen Ihnen bei der Familienzusammenführung.


Sie verlassen die Betreuungsstelle

Sie verlassen die Betreuungsstelle


 

Sie können zurück nach Hause, sobald die Gefahr vorüber ist.


 

Hält die Gefahr an, werden Unterkünfte bereitgestellt, die einen längeren Aufenthalt ermöglichen.

Haben Sie noch Fragen? Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

























Stromausfall



Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet die Sirenen aus

Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet die Sirenen aus


 

Verzichten Sie auf Anrufe bei den Notrufnummern. Informieren Sie sich, was zu tun ist: über Radio/Fernsehen (SRG), App und Internet (Alertswiss).


 

Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie Hilfsbedürftige.


 

Packen Sie Notgepäck für zwei bis drei Tage: Pass/ID,
Impf- und Krankenkassenkarte, Bargeld/Bankkarte, Handy mit Ladegerät, Medikamente und Jodtabletten (falls Gefahr durch Radioaktivität besteht), Toilettenartikel, Kleidung und Verpflegung.


 

Sichern Sie Ihre Wohnung: Elektrogeräte ausschalten, Gas und Wasser abstellen, offene Flammen löschen, Türen und Fenster schliessen.


 

Stellen Sie Futter für Haustiere bereit, die Sie nicht mitnehmen. Kennzeichnen Sie Räume, in denen sich Tiere befinden.



Verlassen Sie das gefährdete Gebiet

Verlassen Sie das gefährdete Gebiet


 

Nutzen Sie öffentliche oder private Transportmittel.


 

Haben Sie kein Transportmittel, gehen Sie zum nächsten Notfalltreffpunkt.


 

Kommen Sie nicht aus eigener Kraft zum Notfalltreffpunkt, bitten Sie Angehörige oder Nachbarn um Hilfe oder melden Sie sich bei der kantonalen Rufnummer, die im Radio bekanntgegeben wird.



Vom Notfalltreffpunkt bringt man Sie  zu einer Betreuungsstelle

Vom Notfalltreffpunkt bringt man Sie zu einer Betreuungsstelle


 

In der Betreuungsstelle ausserhalb des gefährdeten Gebiets erhalten Sie Betreuung und Verpflegung.


 

Lassen Sie sich registrieren, damit sich Verwandte nach Ihnen erkundigen können.



Bleiben Sie als Familie zusammen

Bleiben Sie als Familie zusammen


 

Die Behörden sorgen für eine gemeinsame Evakuation und helfen Ihnen bei der Familienzusammenführung.


Sie verlassen die Betreuungsstelle

Sie verlassen die Betreuungsstelle


 

Sie können zurück nach Hause, sobald die Gefahr vorüber ist.


 

Hält die Gefahr an, werden Unterkünfte bereitgestellt, die einen längeren Aufenthalt ermöglichen.




Dammbruch Sihlsee






























































Falls für die Bevölkerung in der Schweiz eine konkrete Gefahr im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht, geben die Behörden die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt.







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Gefährdung für die Schweiz





Falls für die Bevölkerung in der Schweiz eine konkrete Gefahr im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht, geben die Behörden die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. 




Radiologische Lage

Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) verfolgt die Situation in der Ukraine intensiv und steht mit der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA in laufendem Kontakt. 




Information, Warnung und Alarmierung

Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das BABS empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.




Schutzräume

Gesamtschweizerisch sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Millionen Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100% entspricht.

Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.

In Bezug auf die aktuelle Situation ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung durchzuführen und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. 




Jodtabletten

Die Einnahme von Jodtabletten als Schutzmassnahme für die Schweizer Bevölkerung ist vor allem bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk im Inland oder im benachbarten Ausland vorgesehen, wenn dabei radioaktives Jod austritt. Jodtabletten schützen nicht vor allen radioaktiven Elementen, sondern nur vor den schädlichen Auswirkungen des radioaktiven Jods auf die Schilddrüse.  Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht.

In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk werden Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. In diesen Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von CHF 5.00 bezogen werden. In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk lagern die Kantone Jodtabletten, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit zu versorgen. Derzeit müssen Privatpersonen ausserhalb dieser Zone keine Jodtabletten lagern.

In Bezug auf die aktuelle Situation ist die Einnahme von Jodtabletten nicht erforderlich. Aufgrund der Distanz zwischen der Schweiz und der Ukraine ist es unwahrscheinlich, dass die Jodtabletten in der Schweiz notwendig werden. 



Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABSGuisanplatz 1B
CH-3003 Bern

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