NEUES ICH JON,NEUES GEFÜHL,VERDIENEN STATtVERDINGEN, ALK, SOZILAHILFE SOZIALAMT, KRANKHEIT, PLAN B,




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PRO INFIRMIS



Khater Chantal <Chantal.Khater@proinfirmis.ch>





PLAN B , ALK, SVA, SOZIALAMT SOZIALHILFE 











bläufe Plan B


 


 


 


 


 


Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


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· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit


· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 


 


Sozialhilfe

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stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


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·         Kontakt


Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

Seite vorlesen


Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

·         Wir sind für Sie da!


·         Unser Angebot


·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?


·         Kontakt


·         Unsere Öffnungszeiten


·         Infotheken


Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern


Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen


 


Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

Postfach

CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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5, 2 oder 4


Antwort *


 


Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


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Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


E-Mail


Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


Kontakt siehe Webseite


Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

E-Mail


Winterhilfe


Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


Kontakt siehe Webseite


 


 


Details zu obigen Angaben :


 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 


·    


 


·    


MITGLIEDSCHAFT

 


SPENDEN

 


KONTAKT

 avenir50plus


 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.


Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:

Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)

Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.


Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.


Mögliche Themen – wie weiter


Krank und noch in Arbeit

Mobbing am Arbeitsplatz

Kündigung der Arbeitsstelle

Pensionskassenvermögen

RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen

Aussteuerung

Job-Coaching, Gestaltung CV

Sozialhilfe

Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen

Allgemeine Lebensthemen

Vorzeitige Pensionierung

Angehörige von Erwerbslosen

 


Geschäftsstelle

Hirschmattstrasse 13

6003 Luzern

(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)


 


 


89898989898989898989898989898989898989898989899898


 


 


 


 



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Betreff: Abläufe Plan B


 


Abläufe Plan B


 


 


 


 


 


Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


· Pro Mente Sana


· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


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· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


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· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 


 


Sozialhilfe

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stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


·         Aktuell


·         Auskunft und Anmeldung


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Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

Seite vorlesen


Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

·         Wir sind für Sie da!


·         Unser Angebot


·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?


·         Kontakt


·         Unsere Öffnungszeiten


·         Infotheken


Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern


Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen


 


Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

Postfach

CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:


Welches ist die niedrigste Zahl:


5, 2 oder 4


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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


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Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


E-Mail


Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


CARITAS


Einzelberatung


Beratung für Familien und Personen in Not (caritas-zuerich.ch)


Persönliche Kurzberatung in der Stadt Zürich

Brauchen Sie Hilfe? Wir besprechen zusammen, was möglich ist. Die Beratung ist für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Sie ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.


Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können?

Verstehen Sie einen Brief nicht?

Haben Sie Fragen zu Hilfsangeboten oder Behörden?


In einem kurzen Gespräch (ca. 20 Minuten) klären unsere Beraterinnen und Berater mit Ihnen, welche Angebote für Sie passen können.


Die Beratung ist kostenlos, keine Anmeldung nötig.


Wann: Freitag, 9.00–11.00 Uhr

Wo: Caritas Zürich, Stellwerk 500, Hohlstrasse 500, 8048 Zürich


 


044 366 68 68


Caritas Zürich


Vergünstigungen im Caritas Markt


Günstige Lebensmittel im Caritas-Markt

Die Caritas-Märkte bieten günstige Lebensmittel für Menschen mit knappem Budget an. Im Kanton Zürich gibt es drei Caritas-Märkte: in Zürich Kreis 4, in Zürich­-Oerlikon und in Winterthur.


Im Caritas-Markt finden Sie günstige Lebensmittel und weitere Artikel des täglichen Bedarfs: Milchprodukte, Gemüse, Obst, Babynahrung, Tiefkühlprodukte, Teigwaren, Reis, Süssigkeiten, Hygiene- und Kosmetikartikel, Waschmittel und Vieles mehr.


Wo ist der Caritas-Markt?

Winterthur, Zürcherstrasse 77, 8406 Winterthur-Töss

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Zürich Kreis 4, Reitergasse 1, 8004 Zürich

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Zürich-Oerlikon, Schwamendingenstrasse 41, 8050 Zürich-Oerlikon

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Klicken Sie auf die Adresse für den Standort auf Google Maps.




Street View-Pegman-Steuerung






Google


 


Kurzbefehle


Kartendaten © 2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google, Inst. Geogr. Nacional


50 km 


Nutzungsbedingungen


Kann ich im Caritas-Markt einkaufen?

Einkaufen können ausschliesslich Personen, die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ein kleines Einkommen haben sowie eine gültige Caritas-Markt-Karte oder eine KulturLegi besitzen. Die Caritas-Markt-Karte ist gratis und jeweils ein Jahr gültig. Sie berechtigt zum Einkauf in allen 24 Caritas-Märkten der Schweiz. Ihre Karte erhalten Sie direkt im Caritas-Markt oder an weiteren Stellen (siehe unten).


Bitte beachten Sie:

Der Kundendienst im Caritas Markt Zürich Oerlikon ist wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 10 bis 13 Uhr. Neue KulturLegi-Karten können aktuell online bei der KulturLegi oder mit dem Einwurf des Antrages in den Briefkasten des KulturLegi-Büros an der Reitergasse 1 bestellt werden.


Erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Die Berechtigungskriterien für den Erhalt einer Caritas-Markt Karte wurden per 1.1.2017 geändert. Berechtigt sind Personen aus dem Kanton Zürich, die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:


Sozialhilfe oder Asylfürsorge: Aktuelle Unterstützungsbestätigung

Zusatzleistungen zu AHV/IV Kanton Zürich: Verfügung

Stipendium (öffentliche Hand): Entscheid

Lohnpfändung: Pfändungsurkunde

Personen mit einem geringen Einkommen, ohne diese Bestätigungen können ihre Berechtigung anhand ihres Gesamteinkommens prüfen lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

» Einkommen gemäss Steuerrechnung

» Berechnung ohne Steuerrechnung



Wie und wo erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Damit wir Ihre Caritas-Markt-Karte ausstellen können, brauchen wir ein Passfoto, ein Dokument, das Ihren Anspruch bestätigt, oder eine Monatslohnabrechnung und Ihre letzte definitive Steuerabrechnung. 


Die Caritas-Markt-Karte stellt Caritas Zürich sowie diverse öffentliche, kirchliche und private Sozialstellen/Institutionen aus. Eine Übersicht finden Sie hier.


 


Caritas Kulturlege


Mit KulturLegi: günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung

Dank der KulturLegi erhalten Personen mit tiefem Einkommen Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Der Rabatt beträgt 30 bis 70 Prozent und ist bei über 700 Angeboten im Kanton Zürich gültig.


Eine KulturLegi erhalten alle, die nachweislich mit einem schmalen Budget leben müssen. Sie ist bei verschiedenen Sozialdiensten oder im KulturLegi-Büro an der Reitergasse 1 in Zürich erhältlich.


Wo ist die KulturLegi gültig?

Mit der KulturLegi profitieren Sie von starken Vergünstigungen bei 700 Angeboten im Kanton Zürich und vielen weiteren in der ganzen Schweiz. Auf der Webseite der KulturLegi finden Sie eine aktualisierte Übersicht über alle Angebote. Viele Angebotspartner, welche die KulturLegi akzeptieren, weisen auf ihrer Webseite auf das Angebot hin und haben den KulturLegi-Kleber im Kassenbereich angebracht.


Wie funktioniert die KulturLegi?

Wer wenig Geld hat, kann sich viele Freizeitangebote nicht leisten. Ein Kinobesuch, der Ausflug in den Zoo oder die Weiterbildung liegen im Budget einfach nicht drin. Doch dank den Rabatten mit der KulturLegi sind viele Kultur-, Sport- und Bildungsangebote wieder erschwinglich.


Erhalte ich eine KulturLegi?

Detailliertere Informationen zur Berechtigung und ein Antragsformular finden Sie auf der Webseite der KulturLegi.


Caritas UNBEZAHLBAR ZUERICH


Tipps für GRATIS in Zürich


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


Kontakt siehe Webseite


Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

E-Mail


Winterhilfe


Ich brauche Hilfe (winterhilfe.ch)


Wir sind für Sie da

Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Zürich, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen ein. 


Einzelfallhilfe

Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Es sind sowohl Direktgesuche wie Gesuche über Sozialfachstellen möglich.


Leistungen der Winterhilfe Zürich

Übernahme von Rechnungen (z.B. Brillen, Krankenkassenprämien, Strom, Selbstbehalt Arztrechnungen, Mieten)

Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (z.B. Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen)

Einkaufsgutscheine

Neue Betten, Matratzen, Kissen, Duvets, Bettwäsche und Moltons für Kinder und Erwachsene

Kleiderpakete und Kleidergutscheine

Vermittlung von Reka-Familienferien für CHF 200.- an Familien und alleinerziehende Eltern

Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Zürich Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatung vor.


Einschränkungen

Die Winterhilfe Kanton Zürich gewährt keine Darlehen. Sie Übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Reisen ins Ausland, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen sowie Schulden. Bei der Gesuchseinreichung durch eine spezialisierte Beratungsstelle kann sich die Winterhilfe im Sinne einer Ausnahme an der Schuldensanierung beteiligen, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann.


Gesuche an die Winterhilfe können von Privatpersonen oder von Sozialfachstellen eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 


Bitte beachten Sie: Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.


 


Betriebsferien

Die Büros der Winterhilfe Zürich sind über die Feiertage vom 21. Dezember 2022 bis und mit 2. Januar 2023 geschlossen.


Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins 2023.


 


Nehmen Sie Kontakt auf

Winterhilfe Zürich

Limmatstrasse 114

8005 Zürich

zuerich(at)winterhilfe.ch

Telefon 044 271 26 48


Öffungszeiten:  


Montag, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr


Bis auf Weiteres bieten wir auf der Geschäftsstelle der Winterhilfe Zürich keine persönlichen Beratungen an. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Informationen & Leistungen

 


Direktgesuche von Privatpersonen


 


Laptops


 


Kleiderhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular


 


Bettenhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular


 


Empowerment Kinder & Jugendliche: Merkblatt und Gesuchsformular


 


REKA-Ferienhilfe


 


Ferienangebote: Zürcher Schülerferien und Schweizerisches Arbeiterhilfswerk


 


Angebote mit der KulturLegi der Caritas


Die Winterhilfe Zürich bietet Armutsbetroffen die Möglichkeit an, von verschiedenen Angeboten zu profitieren. Diese richten sich ausschliesslich an im Kanton Zürich wohnhafte Personen und ihre Kinder, die im Besitz einer KulturLegi sind. Mehr Informationen zur KulturLegi finden Sie hier.


Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.


Gesellschaftsspiele

Die Winterhilfe Zürich offeriert KulturLegi-Nutzenden aus dem Kanton Zürich Gesellschaftsspiele. Diese werden per Post nach Hause geliefert.


Hier finden Sie allgemeine Informationen zu dieser Aktion

Hier finden Sie das Gesuchsformular

Schulthek-Set

Die Winterhilfe Zürich ermöglicht den Bezug von einem Kindergarten oder Schulthek-Set.


Hier finden Sie allgemeine Informationen zu diesem Angebot (Merkblatt)

Hier finden Sie die verfügbaren Kindergarten- oder Schulthek-Sets 

Hier finden Sie das Formular

Gutscheine für Multicheck

Die Winterhilfe Zürich bietet Jugendlichen einen Gutschein für einen kostenlosen Multicheck.


Hier finden Sie Informationen zum Multicheck (Merkblatt)

Hier finden Sie das Formular für den Multicheck

Bücherbons

Die Winterhilfe Zürich gibt Bücherbons ab.


Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine

Gutscheine für den Zoo Zürich

Die Winterhilfe Zürich gibt Geschenkkarten für den Zoo Zürich ab.


Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine

Hier finden Sie das Merkblatt

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Kontakt

Winterhilfe Zürich

Limmatstrasse 114

8005 Zürich

IBAN CH58 0900 0000 8000 9758 8


 044 271 26 48

zuerich(at)winterhilfe.ch


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Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


Kontakt siehe Webseite


 


 


Details zu obigen Angaben :


 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 


·    


 


·    


MITGLIEDSCHAFT

 


SPENDEN

 


KONTAKT

 avenir50plus


 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.


Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:

Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)

Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.


Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.


Mögliche Themen – wie weiter


Krank und noch in Arbeit

Mobbing am Arbeitsplatz

Kündigung der Arbeitsstelle

Pensionskassenvermögen

RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen

Aussteuerung

Job-Coaching, Gestaltung CV

Sozialhilfe

Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen

Allgemeine Lebensthemen

Vorzeitige Pensionierung

Angehörige von Erwerbslosen

 


Geschäftsstelle

Hirschmattstrasse 13

6003 Luzern

(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)


 


 


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Weitere Hilfsorganisationen – Legal Help (verein-legal-help.ch)


 


 


 


 Legal Help


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Über uns

Weitere Hilfe bei Rechtsproblemen

Wo dir auch geholfen wird

Hier findest du eine Liste von Hilfsorganisationen in der Schweiz, wo dir kostenlos bei deiner Rechtsfrage geholfen wird. Die Organisationen haben verschiedene Spezialisierungen, je nach Rechtsbereich oder Zielgruppe. Der folgende Überblick hilft dir, die passende Organisation zu finden, die dir helfen kann.


Übersicht

Allgemeine Rechtsauskunft

Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht

Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht

Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht

Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht

Beratung nach Zielgruppen


Allgemeine Rechtsauskunft



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Caritas Zürich

Telefonische Kurzberatung für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen

Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht

Bei Bedarf Weiterleitung an ein spezialisiertes Hilfsangebot

Kostenlose Beratung

Kurzberatung für Familien und Personen in Not

Brauchen Sie Hilfe? Wir bieten eine telefonische Kurzberatung an für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Wir suchen zusammen mit Ihnen nach Lösungsansätzen. Unsere Beratung ist kostenlos.


Sie haben ein Problem und wissen nicht, wo Sie Unterstützung erhalten? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Schildern Sie uns Ihre Situation am Telefon oder per E-Mail. Zusammen suchen wir dann nach Lösungen und leiten Sie bei Bedarf an ein Hilfsangebot weiter.


Es gibt viele Soziale Institutionen und Angebote für Personen, die Hilfe benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater klären genau, welches Angebot für Sie das Beste ist.


Die Beratung ist kostenlos.


Kontaktieren Sie uns

Telefon 044 366 68 28

Montag bis Donnerstag: 13.30–17.00 Uhr

E-Mail beratung@caritas-zuerich.ch

 


 


 




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Law Clinic

Verein, der unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende anbietet

Spezialisiert auf Fragen des Miet- und Arbeitsrechts

Keine Beratung in Fällen des Rekursrechts, Strafrechts und Asylrechts

Keine Vertretung vor Gericht

Kostenlose Beratung

 




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Frauenzentrale Zürich

Beratung für Frauen und Vereine durch Rechtsanwältinnen 

Terminanfrage per Telefon oder via Onlineformular

Beratung (eine Stunde) telefonisch oder auf der Geschäftsstelle

Kosten: CHF 60 für Mitglieder respektive CHF 90 für Nichtmitglieder für die erste Beratung (Stand: 14.8.2022) 



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Schweizerischer Anwaltsverband

Rechtsauskunft durch Anwält*innen des jeweiligen Kantons

Grundsätzlich nur Beratungen vor Ort

Je nach Kanton ist die Beratungszeit auf 15 bis 20 Minuten begrenzt

Kostenlose Beratung

 


Rechtsauskunft - SAV (sav-fsa.ch)


Zürich

·    RECHTSAUSKUNFTSSTELLEN

https://www.zav.ch/de/fuer-rechtssuchende/rechtsauskunftsstellen.html


·    PIKETT STRAFVERTEIDIGUNG

https://www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html


·    UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE

https://www.gerichte-zh.ch/themen/zivilprozess/prozesskosten.html


 


 


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Zürich


Sprechstunden:


Nach über zwei Jahren telefonischer Auskunft öffnet die Unentgeltliche Rechtsauskunft (URA) im Amt für Zusatzleistungen wieder zum ersten Mal ihre Tore!


Die Rechtsauskunft der Stadt Zürich und des Zürcher Anwaltsverbands findet wieder vor Ort statt. Der Standort: Lageplan


AZL (Amt für Zusatzleistungen) am Werdplatz, Strassburgstrasse 9, 8004 Zürich


Die Rechtsauskunftstermine sind:


Montag bis Mittwoch, 17.30* Uhr - 19.30 Uhr

Donnerstag, 18.00* Uhr - 20.00 Uhr


* Es ist von Montag bis Mittwoch ab 16.30 Uhr und am Donnerstag ab 17.00 Uhr möglich, sich in der Empfangslodge des AZL von der Securitas einen Beratungstermin geben zu lassen.


Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor dem Beginn Ihres Termins wieder in der Lodge ein. Die Securitas lässt Sie dann ins obere Stockwerk.


Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann und die Rechtsauskunftstermine in ihrer Anzahl beschränkt sind.


Es findet keine telefonische Rechtsberatung statt. Auch werden keine telefonischen Termine entgegengenommen.


Geschlossene Zeiten 2022


Bülach


Hertiweg 19, 8180 Bülach, Lageplan und Details

Bitte warten Sie im Wartezimmer direkt beim Eingang, bis Sie aufgerufen werden



Sprechstunden:

jeden zweiten Dienstag, 17.30-19.00 Uhr, gemäss Terminplan


Die Beratungsräumlichkeiten an der Hertiweg 19 in Bülach sind für körperlich Beeinträchtigte aus bautechnischen Gründen (fehlender Fahrstuhl) leider nicht geeignet. Wir verweisen auf die unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach.


 


Dübendorf


Schulhausstrasse 8, 8600 Dübendorf, Lageplan und Details


Die Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen jeweils von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung.


In der Ausschreibung finden Sie alle Informationen.


Ausschreibung


Unentgeltlich nur für die Einwohner der Gemeinden:

Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen


 


Horgen


Baumgärtlihof, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen Lageplan

Sprechstunden: 


Ausschreibung 2022


 


 


Weitere Rechtsauskunftsstellen

Nicht vom Zürcher Anwaltsverband betriebene Rechtsauskunftsstellen im Kanton Zürich. Weiterführende Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Websites.


Bezirksgerichte


Bezirksgericht Affoltern

Bezirksgericht Andelfingen

Bezirksgericht Bülach

Bezirksgericht Dielsdorf

Bezirksgericht Dietikon

Bezirksgericht Hinwil

Bezirksgericht Horgen

Bezirksgericht Meilen

Bezirksgericht Pfäffikon

Bezirksgericht Uster

Bezirksgericht Winterthur

Bezirksgericht Zürich


Andere Rechtsauskunftsstellen


Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland


Weitere Beratungsstellen finden Sie in unserer Publikation «Alles, was Recht ist» ab Seite 13.


mime file icon Alles, was Recht ist (141 KB)


 


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Stadt Zürich

Rechtsauskunft durch den Zürcher Anwaltsverband

Nur Beratungen vor Ort. Keine telefonische Beratung

Erteilung von Auskünften zu Rechtsfragen auf Aufzeigen von Wegen für das weitere Vorgehen

Kostenlose Beratung



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ZHAW

Beratung durch Studierende der ZHAW unter Aufsicht von Rechtsanwält*innen

Anmeldung über ein Antragsformular

Primär an Studierende gerichtet

Mündliche Mitteilung der Ergebnisse

Beratung kostenlos

Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht



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AHV/IV

Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungen

Verschiedene Merkmale und Formulare 

Auflistung von Kontaktstellen nach Kanton



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BVG – kostenlose Auskunft über Pensionskasse oder Vorsorge

Auskunft über Pensionskasse, Vorsorge, Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung durch den Verein BVG Auskünfte

Beratung vor Ort oder Online-Auskunft

Keine Auskünfte an Pensionskassen und deren Organe

Keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte

Auskunft kostenlos



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DFA – Die kirchliche Fachstelle der Arbeitslosigkeit

Auskunft über Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitslosenversicherungsrechts sowie Unterstützung bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen

Bei Bedarf Aufnahme von Kontakt mit der Gegenseite

In Einzelfällen Übernahme der Vertretung vor Gericht



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Impuls – Die Fachstelle rund um Arbeit

Beratung zu Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitszeugnissen

Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie im Umgang mit der Stellenlosigkeit

Hilfe beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und Versand der Unterlagen

Kostenlose PC-Arbeitsplätze zur selbstständigen Nutzung sowie weitere Infrastruktur für die Stellensuche

Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht



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UFS – Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht

Fachstelle, die sich für die Rechte von Sozialhilfebeziehenden einsetzt

Das Angebot umfasst Beratung, Begleitung und Vertretung

Der Erstkontakt erfolgt telefonisch

Beratung kostenlos für Armutsbetroffene



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sozialrat.ch

Verein, der das Ziel verfolgt, Informationen zu häufig auftretenden Fragen von armutsbetroffenen Personen im Bereich der Sozialhilfe digital zugänglich zu machen

Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Bildung

Derzeit ist die Plattform in Entwicklung (Stand 14.8.2022)

 


 


 


 


 


 


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Sozialrat  ((SEHR GUTE SEITE))

Antworten auf Fragen rund um Sozialhilfe


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Herzlich willkommen, die Plattform ist in Entwicklung, mehr Informationen dazu finden sie hier.


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Rechtsmittel

Wird von der Sozialbehörde der Gemeinde eine Verfügung beschlossen, die den Interessen der betreffenden Personen fundamental entgegenstehen, haben diese Personen die Möglichkeit diese anzufechten. Gegen jede Verfügung kann also Einsprache erhoben werden. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz schreibt daher vor, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, wie dies möglich ist. Sie werden als Rechtsmittel bezeichnet. In Verfügungen finden sich daher immer auch Informationen dazu, wie man sich wehren kann, bis wann dies geschehen und an wen die Einsprache geschickt werden muss. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Datum, an dem die Verfügung zugestellt wurde. Wenn Sie Unterstützung bei einer Einsprache oder einem Rekurs benötigen, können Sie sich an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich wenden.


Siehe auch:

Verfügungen

Auflagen

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)


Quelle:

Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01


Veröffentlicht am 29. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Allgemeines, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Aufsicht, Bezirksrat, Einsprache, Recht, Rekurs, Rekurse


 


Auflagen

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie grundlegende Pflichten. Auflagen sind zusätzlich Pflichten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sein sollten und von Ihnen einfordert werden. Sie werden in der Verfügung beschrieben, in der die Unterstützung von Ihnen entschieden wurde. Sie können z.B. aufgefordert werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.


Beispiele für solche Auflagen sind:


Monatlicher Nachweis einer bestimmten Anzahl an Arbeitssuchbemühungen

Teilnahme an einem Integrationsprogramm

Was müssen Auflagen erfüllen:


Auflagen müssen den Verhältnissen angepasst sein. Es darf also nicht mehr gefordert werden als nötig und möglich ist

Auflagen müssen mit der Sache in Zusammenhang stehen. Sie dürfen also nicht sachfremd sein

Werden Auflagen nicht eingehalten oder missachtet, kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Im ungünstigsten Fall führen sie zu einer Kürzung finanzieller Leistungen. Sie haben jedoch das Recht darauf, dass die zuständigen Sozialarbeitenden Ihnen bei der Erfüllung der Auflagen helfen. Sie können sich auch gegen eine Sanktion wehren. Dazu müssen Sie Gebrauch ihrer Rechtsmittel machen.


Siehe auch:

Verfügungen

Rechtsmittel


Quelle:

SKOS-Richtlinien A.4.2

SKOS-Richtlinien F.1

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01


Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Allgemeines, Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Behörden, Forderungen, Gegenleistung, Konsequenzen, Kürzung, Leistung, Sanktion, Sanktionen, Verfügung, verhältnismässig


 


 


Nachweis Arbeitsbemühungen

Wenn Sie nicht arbeiten, kann die Sozialhilfe als Auflage oder Gegenleistung von Ihnen verlangen, dass Sie sich intensiv und ernsthaft darum bemühen eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dabei kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb eines Monates eine bestimmte Anzahl an Suchbemühungen schriftlich nachweisen müssen. Bei der Anzahl vorzuweisender Stellenbewerbungen muss die Sozialhilfe die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die vorhandene Ausbildung von Ihnen berücksichtigen. Der Nachweis von Arbeitsbemühungen muss daher in Bezug auf ihre persönliche Situation auch verhältnismässig sein.


Siehe auch:

Auflagen

Gegenleistung

Arbeitsstellenportal Kanton Zürich

Zusammenstellung eines Bewerbungsdossiers

Muster von Motivationsschreiben


Quelle:

SKOS-Richtlinien F.1

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.01

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.02


Veröffentlicht am 6. Januar 2021Von Alexandra Heiniger


Kategorisiert in Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Arbeitsstelle, Auflagen, Bewerbungen, Gegenleistung, Nachweis Arbeitsbemühungen


 


 


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Gesundheit


Wohnen


 


Notunterkunft

Menschen in Notlagen, die nicht über eine eigene Wohnung verfügen oder ohne Mietverhältnis sind, haben nach dem Artikel 111 der Verfassung des Kantons Zürich ein Recht auf ein Dach über dem Kopf. Sozialdienste stellen oft eigene Notwohnungen oder Notzimmer zur Verfügung, die nicht selten in schlechtem Zustand sind. Sie schliessen mit Personen, die in Notunterkünften leben, einen Mietvertrag ab. Da die Verträge meist befristet sind, haben Mieterinnen und Mieter nicht selten keine mietrechtlichen Ansprüche auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses. Eine Unterbringung in einer Notwohnung oder in einem Notzimmer wird meistens mit der Auflage verbunden, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu finden.


Gemeinden, die über keine Notwohnungen und Notzimmer verfügen, mieten nicht selten bei günstigen Pensionen und Hotels Zimmer an.


Siehe auch:

Umzug zwischen Gemeinden

Obdach- und Wohnungslose

Notschlafstelle

Frauenhaus


Quelle:

Zuständigkeitsgesetz ZUG Art. 4

Verfassung des Kantons Zürich Art. 111

Sozialhilfehandbuch des Kanton Zürich 3.2.01


Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Notunterbringung, WohnenVerschlagwortet mit befristet, Mietverhältnis, Obdach, Obdachslos, Wohnung, Wohnungslos, Wohnungsverlust


 


 


 


 


Finanzen


Bildung


Allgemeines


verein sozialrat.ch


Höfliweg 28


8055 Zürich


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Impressum


Datenschutzerklärung


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Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht



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AsyLex

Verein, der Asylsuchende in ihrem Verfahren mit rechtlicher Beratung unterstützt

Das Angebot umfasst Unterstützung und Beratung beim Asylverfahren, Beratung bei Inhaftierung und Familiennachzug

Kontaktaufnahme via Kontaktformular, E-Mail oder Facebook



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FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

Fachstelle, die Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, umfassende Unterstützung und Begleitung anbietet

Angebot umfasst unter anderem rechtliche Beratung und Intervention zum Aufenthaltsrecht, Beratung und Information gemäss Opferhilfegesetz

Mehrsprachige Website 

Beratung vertraulich und kostenlos



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Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich

Beratung von Migrant:innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus

Angebot umfasst unter anderem Beratung zu Aufenthaltsstatus, Sozial- und Krankenversicherungen, Ausbildung und zivilstandsrechtlichen Fragen

Kontaktaufnahme telefonisch oder via WhatsApp-Nachricht möglich

Kostenlose Beratung, bei grossem Aufwand wird eine Pauschale von CHF 250 verlangt (Stand 15.8.2022)



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AOZ

Die AOZ bietet Geflüchteten Schutz und Orientierung in der Phase des Ankommens und begleitet Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur sozialen Integration

Das Angebot umfasst unter anderem unentgeltliche Deutschkurse, Betreuung in Bundesasylzentren sowie Angebote für unbegleitete Minderjährige

Übersichtliche Informationszusammenstellung für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand 15.8.2022)



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SAH Zürich – Arbeit und Integration

Das SAH ist eine NGO mit Angeboten für Beratung, Bildung und Beschäftigung

Für Asylsuchende bietet das SAH mit anderen Organisationen zusammen Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Zürich (BAZ) an

Kostenlose Beratung



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Frei Platz Aktion Zürich

Rechtsberatung in asylrechtlichen und migrationsrechtlichen Fragen

Angebot umfasst die Eingabe von Gesuchen und Beschwerden sowie die Übernahme juristischer Vertretungen in asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren

Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder offene Beratung montags (Stand 15.8.22)

Kostenlose Beratung



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ZBA – Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende

Rechtsberatung für Asylsuchende (Status N) und vorläufig Aufgenommene (Status F) im Kanton Zürich

Telefonische Auskünfte für Personen mit Schutzstatus S

Angebot umfasst u. a. Vorgehensberatung, Rechtsvertretung, Unterstützung beim Familiennachzug 

Kostenlose Beratung



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HEKS

Rechtsberatung für Asylsuchende, Menschen in Ausschaffungshaft und Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind

Beratungsstellen in verschiedenen Schweizer Städten

Angebot umfasst Beratung und Rechtsvertretung

Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht



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UP

Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer, Versicherte und Patient:innen

Angebot umfasst rechtliche Beratung zu Haftungsansprüchen, IV-Leistungen, Taggeldansprüchen etc.

Kontaktaufnahme telefonisch oder online

Beratung kostenpflichtig



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Opferhilfe Schweiz

Die Beratungsstelle informiert Opfer über ihre Rechte, unterstützt bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermittelt weitere Hilfe

Unterstützung bei Wahrnehmung von Rechten in einem Strafverfahren

mehrsprachige Website

kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung

Beratung nach Zielgruppen



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Pro Senectute – Fragen rund ums Älterwerden

Beratung für Personen ab 60 durch Sozialarbeiter bei Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts oder Erwachsenenschutzrechts

Kontaktaufnahme via Infoline, Kontaktformular oder E-Mail

Gespräche sind vertraulich 



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Pro Juventute – Da für Eltern und Jugendliche

vertrauliche Beratung für Eltern sowie für Kinder & Jugendliche

Elternberatung via Telefon, Chat oder Beratung per E-Mail

Beratung für Jugendliche via Telefon, Chat, SMS oder E-Mail

Kostenlose Beratung



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Kinderombudsstelle

Beratungsstelle für Kinder, die mit der Polizei oder der KESB konfrontiert sind oder deren Eltern sich scheiden lassen (o. ä.)

Aufklärung über Rechte und Beratung 

Kontaktaufnahme telefonisch oder per Email

Gespräche sind kostenlos und vertraulich



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Schwarzer Peter – Verein für Gassenarbeit

Kurzberatung, die Orientierungshilfe, Situationsanalyse, Krisenhilfe und gegebenenfalls Soforthilfe zur Überbrückung einer Notlage erfasst

Offene Sprechstunde jeweils am Dienstag und Donnerstag (Stand 14.8.2022)

Bis zu drei Beratungsgespräche

Kostenlose Beratung

 



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Abläufe Plan B


 


 


 


 


 


Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


· Pro Mente Sana


· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit


· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 


 


Sozialhilfe

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


·         Aktuell


·         Auskunft und Anmeldung


·         Formular jährliche Überprüfung


·         Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?


·         Allgemeine wichtige Hinweise


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·         Mehr zum Thema


·         Kontakt


Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

Seite vorlesen


Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

·         Wir sind für Sie da!


·         Unser Angebot


·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?


·         Kontakt


·         Unsere Öffnungszeiten


·         Infotheken


Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern


Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen


 


Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

Postfach

CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:


Welches ist die niedrigste Zahl:


5, 2 oder 4


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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


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Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


E-Mail


Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


CARITAS


Einzelberatung


Beratung für Familien und Personen in Not (caritas-zuerich.ch)


Persönliche Kurzberatung in der Stadt Zürich

Brauchen Sie Hilfe? Wir besprechen zusammen, was möglich ist. Die Beratung ist für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Sie ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.


Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können?

Verstehen Sie einen Brief nicht?

Haben Sie Fragen zu Hilfsangeboten oder Behörden?


In einem kurzen Gespräch (ca. 20 Minuten) klären unsere Beraterinnen und Berater mit Ihnen, welche Angebote für Sie passen können.


Die Beratung ist kostenlos, keine Anmeldung nötig.


Wann: Freitag, 9.00–11.00 Uhr

Wo: Caritas Zürich, Stellwerk 500, Hohlstrasse 500, 8048 Zürich


 


044 366 68 68


Caritas Zürich


Vergünstigungen im Caritas Markt


Günstige Lebensmittel im Caritas-Markt

Die Caritas-Märkte bieten günstige Lebensmittel für Menschen mit knappem Budget an. Im Kanton Zürich gibt es drei Caritas-Märkte: in Zürich Kreis 4, in Zürich­-Oerlikon und in Winterthur.


Im Caritas-Markt finden Sie günstige Lebensmittel und weitere Artikel des täglichen Bedarfs: Milchprodukte, Gemüse, Obst, Babynahrung, Tiefkühlprodukte, Teigwaren, Reis, Süssigkeiten, Hygiene- und Kosmetikartikel, Waschmittel und Vieles mehr.


Wo ist der Caritas-Markt?

Winterthur, Zürcherstrasse 77, 8406 Winterthur-Töss

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Zürich Kreis 4, Reitergasse 1, 8004 Zürich

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Zürich-Oerlikon, Schwamendingenstrasse 41, 8050 Zürich-Oerlikon

Mo ‒ Fr: 10.00 ‒ 13.00 und 14.00 ‒ 18.30 Uhr

Sa: 10.00 ‒ 17.00 Uhr


Klicken Sie auf die Adresse für den Standort auf Google Maps.




Street View-Pegman-Steuerung






Google


 


Kurzbefehle


Kartendaten © 2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google, Inst. Geogr. Nacional


50 km 


Nutzungsbedingungen


Kann ich im Caritas-Markt einkaufen?

Einkaufen können ausschliesslich Personen, die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ein kleines Einkommen haben sowie eine gültige Caritas-Markt-Karte oder eine KulturLegi besitzen. Die Caritas-Markt-Karte ist gratis und jeweils ein Jahr gültig. Sie berechtigt zum Einkauf in allen 24 Caritas-Märkten der Schweiz. Ihre Karte erhalten Sie direkt im Caritas-Markt oder an weiteren Stellen (siehe unten).


Bitte beachten Sie:

Der Kundendienst im Caritas Markt Zürich Oerlikon ist wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 10 bis 13 Uhr. Neue KulturLegi-Karten können aktuell online bei der KulturLegi oder mit dem Einwurf des Antrages in den Briefkasten des KulturLegi-Büros an der Reitergasse 1 bestellt werden.


Erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Die Berechtigungskriterien für den Erhalt einer Caritas-Markt Karte wurden per 1.1.2017 geändert. Berechtigt sind Personen aus dem Kanton Zürich, die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:


Sozialhilfe oder Asylfürsorge: Aktuelle Unterstützungsbestätigung

Zusatzleistungen zu AHV/IV Kanton Zürich: Verfügung

Stipendium (öffentliche Hand): Entscheid

Lohnpfändung: Pfändungsurkunde

Personen mit einem geringen Einkommen, ohne diese Bestätigungen können ihre Berechtigung anhand ihres Gesamteinkommens prüfen lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

» Einkommen gemäss Steuerrechnung

» Berechnung ohne Steuerrechnung



Wie und wo erhalte ich eine Caritas-Markt-Karte?

Damit wir Ihre Caritas-Markt-Karte ausstellen können, brauchen wir ein Passfoto, ein Dokument, das Ihren Anspruch bestätigt, oder eine Monatslohnabrechnung und Ihre letzte definitive Steuerabrechnung. 


Die Caritas-Markt-Karte stellt Caritas Zürich sowie diverse öffentliche, kirchliche und private Sozialstellen/Institutionen aus. Eine Übersicht finden Sie hier.


 


Caritas Kulturlege


Mit KulturLegi: günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung

Dank der KulturLegi erhalten Personen mit tiefem Einkommen Vergünstigungen bei Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Der Rabatt beträgt 30 bis 70 Prozent und ist bei über 700 Angeboten im Kanton Zürich gültig.


Eine KulturLegi erhalten alle, die nachweislich mit einem schmalen Budget leben müssen. Sie ist bei verschiedenen Sozialdiensten oder im KulturLegi-Büro an der Reitergasse 1 in Zürich erhältlich.


Wo ist die KulturLegi gültig?

Mit der KulturLegi profitieren Sie von starken Vergünstigungen bei 700 Angeboten im Kanton Zürich und vielen weiteren in der ganzen Schweiz. Auf der Webseite der KulturLegi finden Sie eine aktualisierte Übersicht über alle Angebote. Viele Angebotspartner, welche die KulturLegi akzeptieren, weisen auf ihrer Webseite auf das Angebot hin und haben den KulturLegi-Kleber im Kassenbereich angebracht.


Wie funktioniert die KulturLegi?

Wer wenig Geld hat, kann sich viele Freizeitangebote nicht leisten. Ein Kinobesuch, der Ausflug in den Zoo oder die Weiterbildung liegen im Budget einfach nicht drin. Doch dank den Rabatten mit der KulturLegi sind viele Kultur-, Sport- und Bildungsangebote wieder erschwinglich.


Erhalte ich eine KulturLegi?

Detailliertere Informationen zur Berechtigung und ein Antragsformular finden Sie auf der Webseite der KulturLegi.


Caritas UNBEZAHLBAR ZUERICH


Tipps für GRATIS in Zürich


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


Kontakt siehe Webseite


Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

E-Mail


Winterhilfe


Ich brauche Hilfe (winterhilfe.ch)


Wir sind für Sie da

Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Zürich, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen ein. 


Einzelfallhilfe

Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Es sind sowohl Direktgesuche wie Gesuche über Sozialfachstellen möglich.


Leistungen der Winterhilfe Zürich

Übernahme von Rechnungen (z.B. Brillen, Krankenkassenprämien, Strom, Selbstbehalt Arztrechnungen, Mieten)

Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (z.B. Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen)

Einkaufsgutscheine

Neue Betten, Matratzen, Kissen, Duvets, Bettwäsche und Moltons für Kinder und Erwachsene

Kleiderpakete und Kleidergutscheine

Vermittlung von Reka-Familienferien für CHF 200.- an Familien und alleinerziehende Eltern

Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Zürich Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatung vor.


Einschränkungen

Die Winterhilfe Kanton Zürich gewährt keine Darlehen. Sie Übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Reisen ins Ausland, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen sowie Schulden. Bei der Gesuchseinreichung durch eine spezialisierte Beratungsstelle kann sich die Winterhilfe im Sinne einer Ausnahme an der Schuldensanierung beteiligen, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann.


Gesuche an die Winterhilfe können von Privatpersonen oder von Sozialfachstellen eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 


Bitte beachten Sie: Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.


 


Betriebsferien

Die Büros der Winterhilfe Zürich sind über die Feiertage vom 21. Dezember 2022 bis und mit 2. Januar 2023 geschlossen.


Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins 2023.


 


Nehmen Sie Kontakt auf

Winterhilfe Zürich

Limmatstrasse 114

8005 Zürich

zuerich(at)winterhilfe.ch

Telefon 044 271 26 48


Öffungszeiten:  


Montag, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr


Bis auf Weiteres bieten wir auf der Geschäftsstelle der Winterhilfe Zürich keine persönlichen Beratungen an. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Informationen & Leistungen

 


Direktgesuche von Privatpersonen


 


Laptops


 


Kleiderhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular


 


Bettenhilfe: Merkblatt und Gesuchsformular


 


Empowerment Kinder & Jugendliche: Merkblatt und Gesuchsformular


 


REKA-Ferienhilfe


 


Ferienangebote: Zürcher Schülerferien und Schweizerisches Arbeiterhilfswerk


 


Angebote mit der KulturLegi der Caritas


Die Winterhilfe Zürich bietet Armutsbetroffen die Möglichkeit an, von verschiedenen Angeboten zu profitieren. Diese richten sich ausschliesslich an im Kanton Zürich wohnhafte Personen und ihre Kinder, die im Besitz einer KulturLegi sind. Mehr Informationen zur KulturLegi finden Sie hier.


Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.


Gesellschaftsspiele

Die Winterhilfe Zürich offeriert KulturLegi-Nutzenden aus dem Kanton Zürich Gesellschaftsspiele. Diese werden per Post nach Hause geliefert.


Hier finden Sie allgemeine Informationen zu dieser Aktion

Hier finden Sie das Gesuchsformular

Schulthek-Set

Die Winterhilfe Zürich ermöglicht den Bezug von einem Kindergarten oder Schulthek-Set.


Hier finden Sie allgemeine Informationen zu diesem Angebot (Merkblatt)

Hier finden Sie die verfügbaren Kindergarten- oder Schulthek-Sets 

Hier finden Sie das Formular

Gutscheine für Multicheck

Die Winterhilfe Zürich bietet Jugendlichen einen Gutschein für einen kostenlosen Multicheck.


Hier finden Sie Informationen zum Multicheck (Merkblatt)

Hier finden Sie das Formular für den Multicheck

Bücherbons

Die Winterhilfe Zürich gibt Bücherbons ab.


Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine

Gutscheine für den Zoo Zürich

Die Winterhilfe Zürich gibt Geschenkkarten für den Zoo Zürich ab.


Hier finden Sie das Formular für den Bezug der Gutscheine

Hier finden Sie das Merkblatt

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Kontakt

Winterhilfe Zürich

Limmatstrasse 114

8005 Zürich

IBAN CH58 0900 0000 8000 9758 8


 044 271 26 48

zuerich(at)winterhilfe.ch


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Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


Kontakt siehe Webseite


 


 


Details zu obigen Angaben :


 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 


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·    


MITGLIEDSCHAFT

 


SPENDEN

 


KONTAKT

 avenir50plus


 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.


Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:

Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)

Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.


Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.


Mögliche Themen – wie weiter


Krank und noch in Arbeit

Mobbing am Arbeitsplatz

Kündigung der Arbeitsstelle

Pensionskassenvermögen

RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen

Aussteuerung

Job-Coaching, Gestaltung CV

Sozialhilfe

Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen

Allgemeine Lebensthemen

Vorzeitige Pensionierung

Angehörige von Erwerbslosen

 


Geschäftsstelle

Hirschmattstrasse 13

6003 Luzern

(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)


 


 


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Weitere Hilfsorganisationen – Legal Help (verein-legal-help.ch)


 


 


 


 Legal Help


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Über uns

Weitere Hilfe bei Rechtsproblemen

Wo dir auch geholfen wird

Hier findest du eine Liste von Hilfsorganisationen in der Schweiz, wo dir kostenlos bei deiner Rechtsfrage geholfen wird. Die Organisationen haben verschiedene Spezialisierungen, je nach Rechtsbereich oder Zielgruppe. Der folgende Überblick hilft dir, die passende Organisation zu finden, die dir helfen kann.


Übersicht

Allgemeine Rechtsauskunft

Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht

Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht

Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht

Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht

Beratung nach Zielgruppen


Allgemeine Rechtsauskunft



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Caritas Zürich

Telefonische Kurzberatung für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen

Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht

Bei Bedarf Weiterleitung an ein spezialisiertes Hilfsangebot

Kostenlose Beratung

Kurzberatung für Familien und Personen in Not

Brauchen Sie Hilfe? Wir bieten eine telefonische Kurzberatung an für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. Wir suchen zusammen mit Ihnen nach Lösungsansätzen. Unsere Beratung ist kostenlos.


Sie haben ein Problem und wissen nicht, wo Sie Unterstützung erhalten? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Schildern Sie uns Ihre Situation am Telefon oder per E-Mail. Zusammen suchen wir dann nach Lösungen und leiten Sie bei Bedarf an ein Hilfsangebot weiter.


Es gibt viele Soziale Institutionen und Angebote für Personen, die Hilfe benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater klären genau, welches Angebot für Sie das Beste ist.


Die Beratung ist kostenlos.


Kontaktieren Sie uns

Telefon 044 366 68 28

Montag bis Donnerstag: 13.30–17.00 Uhr

E-Mail beratung@caritas-zuerich.ch

 


 


 




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Law Clinic

Verein, der unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende anbietet

Spezialisiert auf Fragen des Miet- und Arbeitsrechts

Keine Beratung in Fällen des Rekursrechts, Strafrechts und Asylrechts

Keine Vertretung vor Gericht

Kostenlose Beratung

 




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Frauenzentrale Zürich

Beratung für Frauen und Vereine durch Rechtsanwältinnen 

Terminanfrage per Telefon oder via Onlineformular

Beratung (eine Stunde) telefonisch oder auf der Geschäftsstelle

Kosten: CHF 60 für Mitglieder respektive CHF 90 für Nichtmitglieder für die erste Beratung (Stand: 14.8.2022) 



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Schweizerischer Anwaltsverband

Rechtsauskunft durch Anwält*innen des jeweiligen Kantons

Grundsätzlich nur Beratungen vor Ort

Je nach Kanton ist die Beratungszeit auf 15 bis 20 Minuten begrenzt

Kostenlose Beratung

 


Rechtsauskunft - SAV (sav-fsa.ch)


Zürich

·    RECHTSAUSKUNFTSSTELLEN

https://www.zav.ch/de/fuer-rechtssuchende/rechtsauskunftsstellen.html


·    PIKETT STRAFVERTEIDIGUNG

https://www.zav.ch/fuer-rechtssuchende/anwalt-der-ersten-stunde.html


·    UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE

https://www.gerichte-zh.ch/themen/zivilprozess/prozesskosten.html


 


 


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Zürich


Sprechstunden:


Nach über zwei Jahren telefonischer Auskunft öffnet die Unentgeltliche Rechtsauskunft (URA) im Amt für Zusatzleistungen wieder zum ersten Mal ihre Tore!


Die Rechtsauskunft der Stadt Zürich und des Zürcher Anwaltsverbands findet wieder vor Ort statt. Der Standort: Lageplan


AZL (Amt für Zusatzleistungen) am Werdplatz, Strassburgstrasse 9, 8004 Zürich


Die Rechtsauskunftstermine sind:


Montag bis Mittwoch, 17.30* Uhr - 19.30 Uhr

Donnerstag, 18.00* Uhr - 20.00 Uhr


* Es ist von Montag bis Mittwoch ab 16.30 Uhr und am Donnerstag ab 17.00 Uhr möglich, sich in der Empfangslodge des AZL von der Securitas einen Beratungstermin geben zu lassen.


Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor dem Beginn Ihres Termins wieder in der Lodge ein. Die Securitas lässt Sie dann ins obere Stockwerk.


Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann und die Rechtsauskunftstermine in ihrer Anzahl beschränkt sind.


Es findet keine telefonische Rechtsberatung statt. Auch werden keine telefonischen Termine entgegengenommen.


Geschlossene Zeiten 2022


Bülach


Hertiweg 19, 8180 Bülach, Lageplan und Details

Bitte warten Sie im Wartezimmer direkt beim Eingang, bis Sie aufgerufen werden



Sprechstunden:

jeden zweiten Dienstag, 17.30-19.00 Uhr, gemäss Terminplan


Die Beratungsräumlichkeiten an der Hertiweg 19 in Bülach sind für körperlich Beeinträchtigte aus bautechnischen Gründen (fehlender Fahrstuhl) leider nicht geeignet. Wir verweisen auf die unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach.


 


Dübendorf


Schulhausstrasse 8, 8600 Dübendorf, Lageplan und Details


Die Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen jeweils von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung.


In der Ausschreibung finden Sie alle Informationen.


Ausschreibung


Unentgeltlich nur für die Einwohner der Gemeinden:

Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen


 


Horgen


Baumgärtlihof, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen Lageplan

Sprechstunden: 


Ausschreibung 2022


 


 


Weitere Rechtsauskunftsstellen

Nicht vom Zürcher Anwaltsverband betriebene Rechtsauskunftsstellen im Kanton Zürich. Weiterführende Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Websites.


Bezirksgerichte


Bezirksgericht Affoltern

Bezirksgericht Andelfingen

Bezirksgericht Bülach

Bezirksgericht Dielsdorf

Bezirksgericht Dietikon

Bezirksgericht Hinwil

Bezirksgericht Horgen

Bezirksgericht Meilen

Bezirksgericht Pfäffikon

Bezirksgericht Uster

Bezirksgericht Winterthur

Bezirksgericht Zürich


Andere Rechtsauskunftsstellen


Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland


Weitere Beratungsstellen finden Sie in unserer Publikation «Alles, was Recht ist» ab Seite 13.


mime file icon Alles, was Recht ist (141 KB)


 


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Stadt Zürich

Rechtsauskunft durch den Zürcher Anwaltsverband

Nur Beratungen vor Ort. Keine telefonische Beratung

Erteilung von Auskünften zu Rechtsfragen auf Aufzeigen von Wegen für das weitere Vorgehen

Kostenlose Beratung



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ZHAW

Beratung durch Studierende der ZHAW unter Aufsicht von Rechtsanwält*innen

Anmeldung über ein Antragsformular

Primär an Studierende gerichtet

Mündliche Mitteilung der Ergebnisse

Beratung kostenlos

Rechtsauskunft im Bereich Sozialversicherungsrecht



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AHV/IV

Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungen

Verschiedene Merkmale und Formulare 

Auflistung von Kontaktstellen nach Kanton



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BVG – kostenlose Auskunft über Pensionskasse oder Vorsorge

Auskunft über Pensionskasse, Vorsorge, Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung durch den Verein BVG Auskünfte

Beratung vor Ort oder Online-Auskunft

Keine Auskünfte an Pensionskassen und deren Organe

Keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte

Auskunft kostenlos



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DFA – Die kirchliche Fachstelle der Arbeitslosigkeit

Auskunft über Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitslosenversicherungsrechts sowie Unterstützung bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen

Bei Bedarf Aufnahme von Kontakt mit der Gegenseite

In Einzelfällen Übernahme der Vertretung vor Gericht



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Impuls – Die Fachstelle rund um Arbeit

Beratung zu Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitszeugnissen

Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie im Umgang mit der Stellenlosigkeit

Hilfe beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und Versand der Unterlagen

Kostenlose PC-Arbeitsplätze zur selbstständigen Nutzung sowie weitere Infrastruktur für die Stellensuche

Rechtsauskunft im Bereich Sozialhilferecht



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UFS – Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht

Fachstelle, die sich für die Rechte von Sozialhilfebeziehenden einsetzt

Das Angebot umfasst Beratung, Begleitung und Vertretung

Der Erstkontakt erfolgt telefonisch

Beratung kostenlos für Armutsbetroffene



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sozialrat.ch

Verein, der das Ziel verfolgt, Informationen zu häufig auftretenden Fragen von armutsbetroffenen Personen im Bereich der Sozialhilfe digital zugänglich zu machen

Informationen zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Bildung

Derzeit ist die Plattform in Entwicklung (Stand 14.8.2022)

 


 


 


 


 


 


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Sozialrat  ((SEHR GUTE SEITE))

Antworten auf Fragen rund um Sozialhilfe


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Herzlich willkommen, die Plattform ist in Entwicklung, mehr Informationen dazu finden sie hier.


Arbeit


 


Rechtsmittel

Wird von der Sozialbehörde der Gemeinde eine Verfügung beschlossen, die den Interessen der betreffenden Personen fundamental entgegenstehen, haben diese Personen die Möglichkeit diese anzufechten. Gegen jede Verfügung kann also Einsprache erhoben werden. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz schreibt daher vor, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, wie dies möglich ist. Sie werden als Rechtsmittel bezeichnet. In Verfügungen finden sich daher immer auch Informationen dazu, wie man sich wehren kann, bis wann dies geschehen und an wen die Einsprache geschickt werden muss. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Datum, an dem die Verfügung zugestellt wurde. Wenn Sie Unterstützung bei einer Einsprache oder einem Rekurs benötigen, können Sie sich an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich wenden.


Siehe auch:

Verfügungen

Auflagen

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)


Quelle:

Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01


Veröffentlicht am 29. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Allgemeines, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Aufsicht, Bezirksrat, Einsprache, Recht, Rekurs, Rekurse


 


Auflagen

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie grundlegende Pflichten. Auflagen sind zusätzlich Pflichten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sein sollten und von Ihnen einfordert werden. Sie werden in der Verfügung beschrieben, in der die Unterstützung von Ihnen entschieden wurde. Sie können z.B. aufgefordert werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.


Beispiele für solche Auflagen sind:


Monatlicher Nachweis einer bestimmten Anzahl an Arbeitssuchbemühungen

Teilnahme an einem Integrationsprogramm

Was müssen Auflagen erfüllen:


Auflagen müssen den Verhältnissen angepasst sein. Es darf also nicht mehr gefordert werden als nötig und möglich ist

Auflagen müssen mit der Sache in Zusammenhang stehen. Sie dürfen also nicht sachfremd sein

Werden Auflagen nicht eingehalten oder missachtet, kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Im ungünstigsten Fall führen sie zu einer Kürzung finanzieller Leistungen. Sie haben jedoch das Recht darauf, dass die zuständigen Sozialarbeitenden Ihnen bei der Erfüllung der Auflagen helfen. Sie können sich auch gegen eine Sanktion wehren. Dazu müssen Sie Gebrauch ihrer Rechtsmittel machen.


Siehe auch:

Verfügungen

Rechtsmittel


Quelle:

SKOS-Richtlinien A.4.2

SKOS-Richtlinien F.1

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01


Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Allgemeines, Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Behörden, Forderungen, Gegenleistung, Konsequenzen, Kürzung, Leistung, Sanktion, Sanktionen, Verfügung, verhältnismässig


 


 


Nachweis Arbeitsbemühungen

Wenn Sie nicht arbeiten, kann die Sozialhilfe als Auflage oder Gegenleistung von Ihnen verlangen, dass Sie sich intensiv und ernsthaft darum bemühen eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dabei kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb eines Monates eine bestimmte Anzahl an Suchbemühungen schriftlich nachweisen müssen. Bei der Anzahl vorzuweisender Stellenbewerbungen muss die Sozialhilfe die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die vorhandene Ausbildung von Ihnen berücksichtigen. Der Nachweis von Arbeitsbemühungen muss daher in Bezug auf ihre persönliche Situation auch verhältnismässig sein.


Siehe auch:

Auflagen

Gegenleistung

Arbeitsstellenportal Kanton Zürich

Zusammenstellung eines Bewerbungsdossiers

Muster von Motivationsschreiben


Quelle:

SKOS-Richtlinien F.1

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.01

Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.02


Veröffentlicht am 6. Januar 2021Von Alexandra Heiniger


Kategorisiert in Arbeit, Forderungen der SozialhilfeVerschlagwortet mit Arbeitsstelle, Auflagen, Bewerbungen, Gegenleistung, Nachweis Arbeitsbemühungen


 


 


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Gesundheit


Wohnen


 


Notunterkunft

Menschen in Notlagen, die nicht über eine eigene Wohnung verfügen oder ohne Mietverhältnis sind, haben nach dem Artikel 111 der Verfassung des Kantons Zürich ein Recht auf ein Dach über dem Kopf. Sozialdienste stellen oft eigene Notwohnungen oder Notzimmer zur Verfügung, die nicht selten in schlechtem Zustand sind. Sie schliessen mit Personen, die in Notunterkünften leben, einen Mietvertrag ab. Da die Verträge meist befristet sind, haben Mieterinnen und Mieter nicht selten keine mietrechtlichen Ansprüche auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses. Eine Unterbringung in einer Notwohnung oder in einem Notzimmer wird meistens mit der Auflage verbunden, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu finden.


Gemeinden, die über keine Notwohnungen und Notzimmer verfügen, mieten nicht selten bei günstigen Pensionen und Hotels Zimmer an.


Siehe auch:

Umzug zwischen Gemeinden

Obdach- und Wohnungslose

Notschlafstelle

Frauenhaus


Quelle:

Zuständigkeitsgesetz ZUG Art. 4

Verfassung des Kantons Zürich Art. 111

Sozialhilfehandbuch des Kanton Zürich 3.2.01


Veröffentlicht am 12. Juli 2022Von Valentin Schnorr


Kategorisiert in Notunterbringung, WohnenVerschlagwortet mit befristet, Mietverhältnis, Obdach, Obdachslos, Wohnung, Wohnungslos, Wohnungsverlust


 


 


 


 


Finanzen


Bildung


Allgemeines


verein sozialrat.ch


Höfliweg 28


8055 Zürich


Jetzt spenden


Impressum


Datenschutzerklärung


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Rechtsauskunft im Bereich Migrations-/Asylrecht



WEBSITE BESUCHEN


AsyLex

Verein, der Asylsuchende in ihrem Verfahren mit rechtlicher Beratung unterstützt

Das Angebot umfasst Unterstützung und Beratung beim Asylverfahren, Beratung bei Inhaftierung und Familiennachzug

Kontaktaufnahme via Kontaktformular, E-Mail oder Facebook



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FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

Fachstelle, die Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, umfassende Unterstützung und Begleitung anbietet

Angebot umfasst unter anderem rechtliche Beratung und Intervention zum Aufenthaltsrecht, Beratung und Information gemäss Opferhilfegesetz

Mehrsprachige Website 

Beratung vertraulich und kostenlos



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Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich

Beratung von Migrant:innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus

Angebot umfasst unter anderem Beratung zu Aufenthaltsstatus, Sozial- und Krankenversicherungen, Ausbildung und zivilstandsrechtlichen Fragen

Kontaktaufnahme telefonisch oder via WhatsApp-Nachricht möglich

Kostenlose Beratung, bei grossem Aufwand wird eine Pauschale von CHF 250 verlangt (Stand 15.8.2022)



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AOZ

Die AOZ bietet Geflüchteten Schutz und Orientierung in der Phase des Ankommens und begleitet Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur sozialen Integration

Das Angebot umfasst unter anderem unentgeltliche Deutschkurse, Betreuung in Bundesasylzentren sowie Angebote für unbegleitete Minderjährige

Übersichtliche Informationszusammenstellung für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand 15.8.2022)



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SAH Zürich – Arbeit und Integration

Das SAH ist eine NGO mit Angeboten für Beratung, Bildung und Beschäftigung

Für Asylsuchende bietet das SAH mit anderen Organisationen zusammen Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Bundesasylzentrum Zürich (BAZ) an

Kostenlose Beratung



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Frei Platz Aktion Zürich

Rechtsberatung in asylrechtlichen und migrationsrechtlichen Fragen

Angebot umfasst die Eingabe von Gesuchen und Beschwerden sowie die Übernahme juristischer Vertretungen in asyl- und migrationsrechtlichen Verfahren

Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder offene Beratung montags (Stand 15.8.22)

Kostenlose Beratung



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ZBA – Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende

Rechtsberatung für Asylsuchende (Status N) und vorläufig Aufgenommene (Status F) im Kanton Zürich

Telefonische Auskünfte für Personen mit Schutzstatus S

Angebot umfasst u. a. Vorgehensberatung, Rechtsvertretung, Unterstützung beim Familiennachzug 

Kostenlose Beratung



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HEKS

Rechtsberatung für Asylsuchende, Menschen in Ausschaffungshaft und Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind

Beratungsstellen in verschiedenen Schweizer Städten

Angebot umfasst Beratung und Rechtsvertretung

Rechtsauskunft im Bereich Opferhilferecht



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UP

Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer, Versicherte und Patient:innen

Angebot umfasst rechtliche Beratung zu Haftungsansprüchen, IV-Leistungen, Taggeldansprüchen etc.

Kontaktaufnahme telefonisch oder online

Beratung kostenpflichtig



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Opferhilfe Schweiz

Die Beratungsstelle informiert Opfer über ihre Rechte, unterstützt bei der Verarbeitung des Geschehenen und vermittelt weitere Hilfe

Unterstützung bei Wahrnehmung von Rechten in einem Strafverfahren

mehrsprachige Website

kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung

Beratung nach Zielgruppen



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Pro Senectute – Fragen rund ums Älterwerden

Beratung für Personen ab 60 durch Sozialarbeiter bei Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts oder Erwachsenenschutzrechts

Kontaktaufnahme via Infoline, Kontaktformular oder E-Mail

Gespräche sind vertraulich 



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Pro Juventute – Da für Eltern und Jugendliche

vertrauliche Beratung für Eltern sowie für Kinder & Jugendliche

Elternberatung via Telefon, Chat oder Beratung per E-Mail

Beratung für Jugendliche via Telefon, Chat, SMS oder E-Mail

Kostenlose Beratung



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Kinderombudsstelle

Beratungsstelle für Kinder, die mit der Polizei oder der KESB konfrontiert sind oder deren Eltern sich scheiden lassen (o. ä.)

Aufklärung über Rechte und Beratung 

Kontaktaufnahme telefonisch oder per Email

Gespräche sind kostenlos und vertraulich



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Schwarzer Peter – Verein für Gassenarbeit

Kurzberatung, die Orientierungshilfe, Situationsanalyse, Krisenhilfe und gegebenenfalls Soforthilfe zur Überbrückung einer Notlage erfasst

Offene Sprechstunde jeweils am Dienstag und Donnerstag (Stand 14.8.2022)

Bis zu drei Beratungsgespräche

Kostenlose Beratung

 



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Abläufe Plan B


 


 


 


 


 


Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


· Pro Mente Sana


· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit


· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 


 


Sozialhilfe

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


·         Aktuell


·         Auskunft und Anmeldung


·         Formular jährliche Überprüfung


·         Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?


·         Allgemeine wichtige Hinweise


·         Häufige Fragen


·         Bestätigung Sozialhilfebezug


·         Zentrale Rückerstattungen (ZR)


·         Mehr zum Thema


·         Kontakt


Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

Seite vorlesen


Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

Seite vorlesen


stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

·         Wir sind für Sie da!


·         Unser Angebot


·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?


·         Kontakt


·         Unsere Öffnungszeiten


·         Infotheken


Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern


Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


Eingebetteten Inhalt in separater Seite öffnen


 


Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

Postfach

CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


(()()()()())(/)()()(((((((((((((((((((()))))))))))))))))))


 


 


 


Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


E-Mail


Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


Kontakt siehe Webseite


Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

E-Mail


Winterhilfe


Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


Kontakt siehe Webseite


 


 


Details zu obigen Angaben :


 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 


·    


 


·    


MITGLIEDSCHAFT

 


SPENDEN

 


KONTAKT

 avenir50plus


 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.


Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:

Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)

Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.


Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.


Mögliche Themen – wie weiter


Krank und noch in Arbeit

Mobbing am Arbeitsplatz

Kündigung der Arbeitsstelle

Pensionskassenvermögen

RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen

Aussteuerung

Job-Coaching, Gestaltung CV

Sozialhilfe

Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen

Allgemeine Lebensthemen

Vorzeitige Pensionierung

Angehörige von Erwerbslosen

 


Geschäftsstelle

Hirschmattstrasse 13

6003 Luzern

(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)


 


 


89898989898989898989898989898989898989898989899898


 


 


 


 



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---------------------------bläufe Plan B


 


 


 


 


 


Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


· Pro Mente Sana


· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit


· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 


 


Sozialhilfe

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stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


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·         Kontakt


Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

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Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

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stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

·         Wir sind für Sie da!


·         Unser Angebot


·         Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?


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·         Infotheken


Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Karte der Stadt Zürich mit fünf SozialregionenBild vergrössern


Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


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Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

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CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


(()()()()())(/)()()(((((((((((((((((((()))))))))))))))))))


 


 


 


Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


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Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


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Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

E-Mail


Winterhilfe


Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


Kontakt siehe Webseite


 


 


Details zu obigen Angaben :


 Hotline Gratisb zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33 


·    


 


·    


MITGLIEDSCHAFT

 


SPENDEN

 


KONTAKT

 avenir50plus


 Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter

Damit Sie so schnell als möglich eine Lösung für Ihre Probleme finden, beraten wir Sie kostenlos, unkompliziert und unkonventionell.


Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an bevor Ihnen die Decke auf den Kopf fällt:

Festnetz 041 218 20 33 (im Notfall 079 821 03 86)

Persönliche Beratungen vor Ort nur auf telefonische Voranmeldung.


Wir sind für Sie da von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.


Mögliche Themen – wie weiter


Krank und noch in Arbeit

Mobbing am Arbeitsplatz

Kündigung der Arbeitsstelle

Pensionskassenvermögen

RAV, arbeitsmarktliche Massnahmen

Aussteuerung

Job-Coaching, Gestaltung CV

Sozialhilfe

Niederschwellige Rechtsfragen, Hilfen bei Einsprachen

Allgemeine Lebensthemen

Vorzeitige Pensionierung

Angehörige von Erwerbslosen

 


Geschäftsstelle

Hirschmattstrasse 13

6003 Luzern

(5 Gehminuten entfernt vom Bahnhof Luzern)


 


 


89898989898989898989898989898989898989898989899898


 


 


 


 



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Alles ganz normal, Arbeit , Gesundheit , twd, dann Einschitte


 


Wichtig: Einschnitte können extern sein (Abriss Wohnung, Konkurs Firma) oder im schlimmsten Falle Gesundheit


 


Verlust Gesundheit :


 


In diesem Fall :


 


Im BESTEN Fall: Du bist versichert über den aktuellen Arbeitgebenden, oder in der Folge durch die Krankentaggeldversicherung oder sogar durch die IV (was jedoch ein relativ schwieriger Ablauf wird)


 


Im SCHLIMMSTEN Fall: Du bist Arbeitslos (die RAV zahlt nur begrenzt bei Krankheit  (die Arbeitslosenkasse stoppt nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld)


 


 


Bei Unfall zahlt die SUVA ohne Zeitlimit


 


 


Dann kommt leider der Schritt zum Sozialamt :


 


Hier die offizielle Seite der Stadt Zürich :


 


Sozialhilfe - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


 


 


 


Zuerst : Hilfe beim Anmelden im Sozialamt (Du bist nicht alleine)


 


Links | UFS (sozialhilfeberatung.ch)


 


(((((((((((((((((((((((Rechtsberatungsstellen

Sozialrecht und -beratung (Sozialhilfe, Armutsbetroffene)

· Actio Bern Fachstelle für Sozialhilferecht


· Beobachter Beratungszentrum


· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Caritas Zürich (Sozial- und Budgetberatung)


· Kirchlich Regionale Sozialdienste Caritas Aargau


· SOS-Beratung SRK Zürich


· Streetchurch: Sozialberatung


Sozialversicherungen

· Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten


· Patientenstelle Zürich


· Inclusion Handicap Rechtsdienst Zürich


· Procap Rechtsberatung


· Pro Infirmis


· Pro Mente Sana


· Pro Senectute


Familienrecht, Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht

· Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich


Alle Rechtsgebiete

· Anwaltskollektiv


· Rechtsauskunft Rote Fade Schaffhausen


Arbeitlosenversicherung, Arbeitsrecht

· DFA: die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit


· Impuls-Treffpunkt SAH


Asyl- und Ausländerrecht

· Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not


· Freiplatzaktion Zürich


· Infodona (Migrantinnen)


· Mirsah: Rechtsberatung zu ausländerrechtlichen Fragen


· Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende


· map-F Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen


Einzelne Anwälte und Anwaltsbüros

· Advokatur Kernstrasse


· Rechtsanwalt Philip Stolkin


· Advokatur Aussersihl


Sozialhilfe

· Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)


· Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich ZH


· Sozialhilfekonferenz Kanton Zürich


Selbsthilfe und -organisationen für Betroffene

· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


Medien

· Beobachter


· Hälfte: Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und Erwerbslosigkeit


· www.sozialinfo.ch


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich

Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Spenden- und Postkonto 60-73033-5  ))))))))))))))))))))))))))))))))))))))


 


 


 






zwischenmitteilung




heute hat jon entschieden, das ziel des gegen nassilismus und das dafür stehen am rand der Gesellschaft mit den Aktionen

jetzt sind die Aktionen
Rundgänge Rundgang
neues Gefühl (als ansage gegen die jetzige Gesellschaft, welch einfach am Geld nachrennt und keine zeit mehr hat für die Änderungen der Gesellschaft hin zu rechts



ebenso sind die comittments aktiv und gültig


 

 

 




plan b dokument zum herunterladen














 



 

 



 


Sozialhilfe

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stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe


Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Beratung Sozialhilfe


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Aktuell

Wir sind für Sie da

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Machen Sie sich Sorgen wegen der steigenden Heizkosten?

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?


In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.


Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.


Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.


Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag


 


Hier kannst du kostenloses Internet und Beratung in der Stadt Zürich bekommen :


· Internetcafé Planet13


· Kafi Klick: Kostenloses Internetkaffee für Armutsbetroffene


· Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA


 


 


Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.


Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.


Wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen

Erneuter Antrag auf Wirtschaftliche SozialhilfeFormular jährliche Überprüfung (PDF, 10 Seiten, 513 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Formular_Kind.pdf (PDF, 4 Seiten, 82 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen


Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.


Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum


Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 


In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


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Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 

Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


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Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.


Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.


Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.


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Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen


Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.


Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.


Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.

Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 


Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.

Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

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Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe


Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.


Häufige Fragen

FAQ


Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?

Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.


Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug


Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?


Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.


Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).


Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 


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Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Sozialhilfegesetz und Verordnung

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich. Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich erlässt Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe.

In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Kontakt

Stadt Zürich

Soziale Dienste


Telefon +41 44 412 62 70


Kontaktformular


 


 


 


 


Häufige Fragen zur Sozialhilfe

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Icon FAQ


Das Sozialdepartement ist immer wieder mit Fragen aus der Bevölkerung zur Sozialhilfe konfrontiert. Die untenstehenden Antworten auf eine Reihe von Fragen sollen das System Sozialhilfe transparenter machen. 


Sozialhilfe wird individuell jedem einzelnen Fall angepasst, auf der Basis einer eingehenden Abklärung der wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der hilfesuchenden Person. Aus den gegebenen Antworten kann daher kein Anspruch auf eine Leistung abgeleitet werden.


·         Anspruch und Anmeldung


·         Finanzielle Unterstützung


·         Rechte und Pflichten


·         Sozialhilfemissbrauch


·         Weitere Fragen?


Anspruch und Anmeldung

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe?


Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:


1. Mittellosigkeit


Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.


Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann schauen wir zusammen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und mit welchem Betrag wir Sie unterstützen können.


2. Vermögensfreibetrag


Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.


Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:


Fr. 4'000.– für Einzelpersonen

Fr. 8'000.– für Ehepaare

Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.–

Für eine Familie beträgt das maximales Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.


Wie kann Sozialhilfe beantragt werden?


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich können sich für finanzielle Unterstützung an das Sozialzentrum ihres Wohngebietes wenden und da Unterstützung beantragen.


Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Bringen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide mit. Anschliessend wird Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung geprüft.


Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.


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Fünf Sozialzentren: Umfassende Hilfe unter einem Dach

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stadt-zuerich.ch/sozialzentren


Jeder und Jede kann einmal in eine Notlage geraten. Gerade in der momentan herausfordernden Zeit kann es sein, dass man vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist. Melden Sie sich in einem unserer Sozialzentren für eine unverbindliche Beratung. Wir sind für Sie da!


Aktuell

Steigende Miet-Nebenkosten

Viele Mieter*innen machen sich Sorgen, weil aufgrund der steigenden Heizkosten die Nebenkosten-Abrechnung im 2023 wahrscheinlich deutlich höher sein wird als bisher. In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit den Miet-Nebenkosten zusammengestellt.


Merkblatt: Umgang mit steigenden Miet-Nebenkosten (PDF, 2 Seiten, 340 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen

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Wir sind für Sie da!

 


Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Am besten erreichen Sie uns telefonisch. Weiter unten finden Sie die Telefonnummern der Sozialzentren. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.


Unser Angebot

Persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zur Existenzsicherung in Notlagen.

Gesetzliche Betreuung und Vertretung von Kindern und Erwachsenen: zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Berufliche und soziale Integrationshilfen: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration.

Mütter- und Väterberatung: Beratung und Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern.

Kinderschutz: Beratung und Intervention bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.

Schulsozialarbeit: Unterstützung und Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei sozialen Problemen direkt im Schulhaus.

Infothek zu sozialen Themen wie Familie, Wohnen, Arbeit, Finanzen, Bildung, Freizeit etc.

 


Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

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Die fünf Sozialzentren  

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.


Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.


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Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Das Intake ist von Montag bis Freitag ohne Voranmeldung für Sie da. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.


Auch erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung nehmen wir gerne entgegen und besprechen mit Ihnen Ihre Situation und Lösungsmöglichkeiten.


Soziale Dienste

Sozialzentrum Albisriederhaus


Albisriederstrasse 330


8047 Zürich


Telefon +41 44 412 77 77


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Finanzielle Unterstützung

 

 

Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Auszahlung richtet sich nach den SKOS Richtlinien

((((((((((((((((((Die SKOS Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.


Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.


Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.


SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. 


Weitere Informationen:


Web-Portal SKOS-Richtlinien 

weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien

Monitoring der SKOS Richtlinien

 


Entstehung und Bedeutung

Aktuelle Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Praxishilfen

SKOS Richtlinien-Monitoring

Richtlinienrevision 2023 - 2027

Rechtliches

Archiv

Kontakt

Geschäftsstelle SKOS

031 326 19 19


 


Kontakt

Monbijoustrasse 22

Postfach

CH-3000 Bern 14


T +41(0)31 326 19 19

admin[at]skos.ch


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Nebenbei : die Pflichten des Sozialhilfebeziehenden :

 

Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


 

 

Was deckt die Sozialhilfe?


Die finanzielle Unterstützung setzt sich zusammen aus:


dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt

den Wohnkosten

der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)

sofern notwendig: situationsbedingte Leistungen

Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.


Wie hoch ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt?


Der Grundbedarf ist abhängig von der Anzahl Personen die im gleichen Haushalt leben.


Haushaltsgrösse


Pauschale pro Haushalt und Monat in Franken


Pauschale pro Person und Monat in Franken


1 Person


1006


1006


2 Personen


1539


770


3 Personen


1871


624


4 Personen


2153


538


5 Personen


2435


487


pro weitere Person


+ 204


 


Was muss mit dem Grundbedarf alles bezahlt werden?


Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel:


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe

Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)

Kleine Haushaltgegenstände

Öffentlicher Verkehr inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)

Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten

Laufende Haushaltführung (z.B. Waschmittel, Kehrichtgebühren)

Selber gekaufte Medikamente

Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Internet, Post)

Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Wie teuer darf die Wohnung von Sozialhilfebeziehenden sein?


Die Mietkosten werden von der Sozialhilfe gedeckt. Die Sozialbehörde legt die maximalen Mietkosten für Sozialhilfebeziehende fest.


Als Grundregel gilt, dass die Miete höchstens ein Drittel des möglichen Einkommens betragen soll. Aktuell liegt der maximale Mietzins für Ein-Personen-Haushalte bei Fr. 1'200.-. Bewohnt eine Person oder Familie eine zu teure Wohnung, wird verlangt, dass sie eine günstigere Lösung suchen muss.


Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gibt es spezielle Regeln. Diese orientieren sich an der finanziellen Situation von anderen jungen Erwachsenen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie – sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen können - eine günstige Wohnform in einer Wohngemeinschaft (WG) wählen. Gleichzeitig werden junge Erwachsene unterstützt, dass sie eine Berufsausbildung machen können.


Wird die Krankenkasse von der Sozialhilfe bezahlt?


Ja, die medizinische Grundversorgung wird von der Sozialhilfe gedeckt. Die medizinische Grundversorgung besteht aus der obligatorischen Krankenkassen-Prämie, den Selbstbehalten und den Franchisen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zudem ist die individuelle Prämienverbilligung direkt beim Kanton zu beantragen. 


Was sind situationsbedingte Leistungen?


Zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung können je nach Lebenssituation weitere Leistungen hinzukommen. Dies beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle, wegen einer Krankheit oder Beeinträchtigung.


Typische Beispiele für situationsbedingte Leistungen:


Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort ausserhalb der Stadt Zürich

Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kita- oder Hortkosten) während der Arbeit

Spezialausgaben (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Zahnbehandlungen oder Brillen)

Erhalten Sozialhilfebeziehende mehr Geld, wenn sie arbeiten oder sich besonders anstrengen?


Erwerbsarbeit und individuelle Anstrengungen für die Integration lohnen sich. Deshalb gibt es in der Sozialhilfe Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen.


Ein Einkommensfreibetrag steht Personen zu, die arbeiten, aber trotzdem von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Damit es sich für sie lohnt zu arbeiten, dürfen sie von ihrem Lohn bis zu Fr. 400.- behalten (bei Teilzeitarbeit einen entsprechenden Prozentsatz). Das Einkommen, welches über dem Einkommensfreibetrag liegt, wird von der Sozialhilfeleistung abgezogen.

Eine Integrationszulage erhalten nicht erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (zum Beispiel an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen). Deren Höhe beträgt maximal Fr. 300.- bei einer Tätigkeit zu 100 Prozent.

Übernimmt die Sozialhilfe Schulden?


Nein, Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen, da keine Schuldensanierungen aus Steuergeldern vorgenommen werden können.


Können Sozialhilfebeziehende Haustiere halten?


Es steht Sozialhilfebeziehenden frei, Haustiere zu halten. Sie erhalten aber für Tiere kein zusätzliches Geld, sondern müssen Futter und anderen Tierbedarf aus ihrem Grundbedarf bezahlen.


Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?


Ein Auto gehört mit seinem Wert zum Vermögen. Auch mit dem Wert des Autos, darf das Vermögen insgesamt Fr. 4'000.­­- (alleinstehende Personen) bzw. Fr. 10'000.- (Familien) nicht übersteigen, ansonsten muss das Auto verkauft werden.


Wenn Sozialhilfebeziehende innerhalb des erlaubten Vermögens ein gebrauchtes Auto finanzieren können, ist ihnen das gestattet.


Die Kosten des Unterhalts für ein Auto werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.


Nur in Ausnahmefällen werden die Unterhaltskosten des Autos im Unterstützungsbudget berücksichtigt (z.B. Erwerbsarbeit mit Schichtbetrieb, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).


Wer entscheidet über die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfe?


Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Ursache der Notlage hat keinen Einfluss auf die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Die zuständige Fachperson erstellt ein Budget, in dem die Höhe der finanziellen Unterstützung festgehalten wird. Je nach Unterstützungsgrund entscheiden entweder die Sozialen Dienste oder die Sozialbehörde über den Sozialhilfeantrag.


Mindestens einmal im Jahr wird Ihre Mittellosigkeit überprüft und ein neuer Entscheid für die finanzielle Unterstützung erstellt. Bei Veränderungen (z. B. Mietzinshöhe oder Einkommen) wird das Budget jeweils sofort angepasst.


Rechte und Pflichten

Welche Rechte haben Sozialhilfebeziehende?


Die Rechte und Pflichten sind im Sozialhilfegesetz festgehalten und können an dieser Stelle nicht abschliessend genannt werden.


Die Bundesverfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich garantiert ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste unterstehen dem Amtsgeheimnis und müssen sorgfältig mit Personendaten umgehen.


Es besteht ein Anspruch darauf, persönlich angehört und korrekt beraten zu werden. Zudem besteht ein Recht auf einen schriftlichen Entscheid über die finanzielle Unterstützung. 


Welche Pflichten haben Sozialhilfebeziehende?


Sozialhilfebeziehende müssen alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um ihre Notlage zu verbessern oder zu beheben. Sie müssen einen aktiven Beitrag zu ihrer sozialen und beruflichen Integration leisten. Dies bedeutet beispielsweise, eine Arbeitsstelle zu suchen, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden oder an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilzunehmen. Die Sozialhilfebeziehenden werden dabei von den zuständigen Sozialarbeitenden bei den Integrationsbemühungen aktiv unterstützt. 


Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, richtig und vollständig Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation müssen sie den Sozialen Diensten umgehend mitteilen.


Was passiert, wenn die Pflichten verletzt werden?


Bei Pflichtverletzungen können die Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen gestrichen werden und der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung wird für maximal 12 Monate entschieden. Wenn die Gründe für die Kürzung weiterhin gegeben sind, kann die Kürzung um weitere 12 Monate verlängert werden. Weitergehende Kürzungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig


Muss Sozialhilfe zurückbezahlt werden?


Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gilt eine Rückerstattungspflicht.


In folgenden Situationen muss die bereits erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden:


Wenn Sozialhilfebeziehende wegen falschen oder unvollständigen Angaben unterstützt wurden.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Renten und Taggelder oder andere Leistungen ausbezahlt werden (z. B. von der Invalidenversicherung).

Bei vorhandenem, aber nicht sofort verfügbarem Vermögen (z. B. Wohneigentum, Versicherungsleistungen)

Bei einem grösseren Vermögensanfall (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn)

Wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt

Sozialhilfemissbrauch

Was wird gegen Sozialhilfemissbrauch unternommen?


Unrechtmässig bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen ist zudem strafbar.


In den letzten Jahren wurden die Massnahmen gegen den Missbrauch kontinuierlich ausgebaut. Zum einen wurde die interne Kontrolle verstärkt, beispielsweise durch die Arbeit von Spezialistinnen Spezialistinnen und Spezialisten für Vermögensfragen. 


Wie geht die Stadt Zürich mit Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf missbräuchlichen Leistungsbezug um?


Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug nimmt das Sozialdepartement in schriftlicher Form entgegen. Die zuständige Abteilung klärt den Sachverhalt ab und ergreift die notwendigen Massnahmen. Aus Datenschutzgründen kann über die Ergebnisse der Abklärungen keine weitere Korrespondenz geführt werden.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


Sie helfen uns bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Wohnadresse mitteilen.


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Eine Nachricht mit falschem Absender wird nicht beantwortet und gelöscht.

Die Nachricht wird verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

 


 


 


 


 


 


 


Jetzt wichtig: wie gehe ich moralisch damit um ????


 


Und wo darf ich mit Hilfe / Unterstützung rechnen ????


 


 


WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS (sozialhilfeberatung.ch)  


 


Telefonberatung

Montag: 11 bis 14 Uhr

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr


Tel. 043 540 50 41


 


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Anlaufstellen für Betroffene

 


 


Anlaufstellen für Betroffene | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS


 


Wer


Was


Kontakt


Avenir50plus


Anlaufstelle für u.a. Sozialhilfebeziehende

mit Hotline-Angebot für Betroffene (ü50)


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Hotline für Gratisberatung:

041 218 20 33


Budgetberatung Schweiz


Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen, die vorwiegend im deutschschweizerischen Sprachraum tätig sind


Kontakt siehe Webseite


Caritas Schuldenberatung


Kostenlose Beratungs-Hotline


Tel: 0800 708 708


Heilsarmee Schweiz


Liste der Sozialberatungsstellen


Kontakt siehe Webseite


HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz


Rechtsberatung

(Links zu Projekten aller Kantone)


E-Mail


Kontakt siehe Webseite


Inclusion Handicap


Sozialversicherungs- und Gleichstellungs-recht, Regionalstellen Bern, Zürich, Lausanne, Tessin


Kontakt siehe Website


KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz


Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind


Tel: 044 273 96 96

E-Mail


LEGAL HELP


Digitale Anlaufstelle für Personen, die sich keine professionelle Rechtsberatung leisten können


Kontakt siehe Website


Pro Senectute


Finanzielle Beratung für ältere Menschen. Die Beratung wird von den kantonalen Verbänden durchgeführt.


Kontakt siehe Webseite


Procap


Für Menschen mit Handicap: Beratung Sozialversicherungsrecht durch Regionalstellen,

Rechtsberatung durch Zentrale


Kontakt siehe Webseite


Pro Infirmis


Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen, kantonal und teilweise auch regional unterschiedlich


Kontakt siehe Webseite


Pro Mente Sana


Rechtsberatung und Psychosoziale Beratung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen


Tel: 0848 800 858


E-Beratung für psychosoziale Fragen


Pro Juventute


Angebote für Eltern und Kinder


Kontakt siehe Webseite


Rechtsauskunftsstellen der Anwaltsverbände


Liste aller Kantone


Kontakt siehe Webseite


Schuldenberatung Schweiz


Dachverband der schweizerischen Schuldenberatungsstellen

Beratungsangebote via kantonale Adressen


Kontakt siehe Webseite


Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH


Regionalvereine des SAH mit Beratung im Flüchtlings- und Migrationswesen als auch im Erwerbslosen- und IV-Bereich


Kontakt siehe Webseite


Sozmap


Suchplattform für Soziale Dienstleistungen


 


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht


Kostenlose Beratung, Begleitung und Vertretung von Armutsbetroffenen bei Anliegen zur Sozialhilfe Deutschschweiz (ausser Kt. BE)


Tel: 043 540 50 41

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Winterhilfe


Finanzielle Hilfe und materielle Hilfe durch Regionalstelle im Wohnkanton


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